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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Policy and legislation | Veröffentlichung

Richtlinie über den barrierefreien Webzugang – Überwachungsberichte

Gemäß der Richtlinie über den barrierefreien Webzugang müssen die Mitgliedstaaten alle drei Jahre über die Ergebnisse ihrer Überwachungstätigkeiten Bericht erstatten. Die Mitgliedstaaten haben die Berichte aus dem ersten Überwachungszeitraum auf ihren nationalen Websites veröffentlicht.

Team von vier Personen, die Diagramme und Diagramme auf einem Tisch betrachten

Die Mitgliedstaaten müssen die Europäische Kommission regelmäßig über die Umsetzung der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites informieren.

Alle drei Jahre müssen sie einen Bericht über die Ergebnisse der Überwachung und über die Durchsetzungsmaßnahmen veröffentlichen. 

Die ersten dieser offiziellen Berichte sind im Folgenden miteinander verknüpft. Diese Liste wird aktualisiert, sobald die Kommission weitere Mitteilungen erhält.

Da die Berichte von den Mitgliedstaaten verfasst und veröffentlicht werden, ist die Kommission nicht für ihren Inhalt oder ihre Zugänglichkeit verantwortlich.

Bitte beachten Sie, dass die Berichte in der/den Landessprache(n) der Mitgliedstaaten abgefasst sind. Zur leichteren Bezugnahme wird eine maschinelle Übersetzung(*) ins Englische bereitgestellt.

Die nächste Reihe von Berichten soll im Dezember 2024 vorgelegt werden.

Die Mitgliedstaaten sind nachstehend in der offiziellen protokollarischen Reihenfolge aufgeführt (alphabetisch in der jeweiligen Landessprache).

Bei falschen Angaben wenden Sie sich bitte an CNECT-WAD@ec.europa.eu.

  • Belgien: FRNLEN*
  • Bulgarien: BGEN*
  • Tschechien: CZEN*
  • Dänemark: DKEN*
  • Deutschland: DEEN*
  • Estland: ETEN*
  • Irland: EN
  • Griechenland: ELEN*
  • Spanien:  ESEN*
  • Frankreich: noch nicht verfügbar
  • Kroatien:  HREN*
  • Italien: ITEN*
  • Zypern: noch nicht verfügbar
  • Lettland: LVEN*
  • Litauen: LTEN*
  • Luxemburg: EN 
  • Ungarn: HUEN*
  • Malta: EN
  • Niederlande: NLEN*
  • Österreich: DeEN* □ Easy erhält folgenden Wortlaut: DEEN*
  • Polen: PLEN*
  • Portugal:  PTEN
  • Rumänien: ROEN*
  • Slowenien: SLEN
  • Slowakei: SKEN*
  • Finnland: FIEN*
    • Åland: SEEN*
  • Schweden: SEEN*
  • Vereinigtes Königreich**: EN

Die maschinelle Übersetzung ist vollautomatisch und ohne menschliches Eingreifen. Die Europäische Kommission garantiert die Richtigkeit nicht und übernimmt keine Haftung für mögliche Fehler. Einige Inhalte (z. B. Bilder usw.) werden aufgrund der technischen Grenzen des Systems möglicherweise nicht übersetzt.

Nutzung der maschinellen Übersetzung auf Europa.eu

(**) Das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sieht einen Übergangszeitraum vor, der am 31. Dezember 2020 endet. Während des Übergangszeitraums galt das Unionsrecht mit wenigen Ausnahmen für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich.

Contributor

cnect-wad-team@ec.europa.eu