Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) sind benannte Dienste mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU verpflichtet, die Risiken im Zusammenhang mit Wahlprozessen zu mindern und gleichzeitig die Grundrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zu wahren.
Diese Leitlinien empfehlen Minderungsmaßnahmen und bewährte Verfahren, die von Very Large Online Plattformen und Suchmaschinen vor, während und nach Wahlveranstaltungen durchgeführt werden sollen.