In dem Beschluss werden die Arbeitsregelungen festgelegt: Die ukrainische Regulierungsbehörde wird sich an der laufenden Arbeit des GEREK-Regulierungsrats ohne Stimmrecht beteiligen, während die Ukraine gleichzeitig Sachverständige benennen kann, die sich an den GEREK-Arbeitsgruppen unter anderem in den Bereichen Roaming, Marktregulierung und allgemeine digitale Regulierung beteiligen. Der Beschluss der Kommission stützt sich auf das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU, in dem sich beide Seiten verpflichtet haben, die Angleichung der ukrainischen Rechtsvorschriften an die EU-Rechtsvorschriften für die elektronische Kommunikation zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der ukrainischen Regulierungsbehörde und den nationalen Regulierungsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten zu fördern.
Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, erklärte:
Es ist wichtiger denn je, die Ukraine so nahe wie möglich am EU-Binnenmarkt zu halten. Daher freue ich mich, die ukrainische Regulierungsbehörde im GEREK begrüßen zu dürfen. Sie wird eine engere Zusammenarbeit in Fragen der Konnektivität in der derzeitigen Notlage ermöglichen und die Grundlagen dafür schaffen, dass die ukrainischen Vorschriften für die elektronische Kommunikation dem EU-Telekommunikationsrahmen nähergebracht werden.
Annemarie Sipkes, Vorsitzende des GEREK, erklärte:
DasGEREK und seine Mitglieder haben bereits eine ausgezeichnete Beziehung zu unseren Kollegen aus dem NCEC aufgebaut, wie kürzlich durch unsere Zusammenarbeit bei Roamingtarifen und gemeinsame Maßnahmen ukrainischer und EU-Betreiber zur Gewährleistung einer erschwinglichen Konnektivität für ukrainische Flüchtlinge hervorgehoben wurde. Wir freuen uns sehr, den NCEC in unserer GEREK-Familie begrüßen zu können, um uns an unserem Projekt zur Schaffung eines europäischen digitalen Marktes zu beteiligen, der die vollständige Konnektivität fördert und die Rolle der Endnutzer stärkt.
Anfang dieses Jahres unterzeichneten Telekommunikationsbetreiber mit Sitz in der EU und in der Ukraine eine gemeinsame Erklärung, um erschwingliches oder kostenloses Roaming und Auslandsgespräche zwischen der EU und der Ukraine zu sichern und zu stabilisieren und so den in ganz Europa vertriebenen Ukrainern dabei zu helfen, mit Familie und Freunden nach Hause in Kontakt zu bleiben und Zugang zu verlässlichen Informationen zu erhalten. Die Kommission und das Europäische Parlament haben diese gemeinsame Erklärung, die das GEREK derzeit überwacht, unterstützt.