Berichte über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) und über die Förderung und den Vertrieb europäischer Werke und unabhängiger Produktionen
Antragsberichte
Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen befasst sich mit der Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), die 2018 im Zeitraum von 2019 bis 2022 überarbeitet wurde. Sie konzentriert sich auf die wichtigsten Änderungen, die durch die überarbeitete Richtlinie mit sich gebracht wurden, und befasst sich mit einer Vielzahl wichtiger Bereiche der AVSMD.
In dem Bericht wird bestätigt, dass die AVMD-Richtlinie nach wie vor ein wesentliches Instrument für die unionsweite Koordinierung der nationalen Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Medien ist.
Die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen für den Zeitraum 2014–2019 befasst sich mit der Anwendung der AVMD-Richtlinie in diesem Zeitraum. Er verweist gegebenenfalls auf die wichtigsten Änderungen, die durch die Überarbeitung der AVMD-Richtlinie im Jahr 2018 bewirkt wurden. Der Bericht bestätigt, dass die Richtlinie im Allgemeinen den freien Verkehr audiovisueller Mediendienste in den Mitgliedstaaten sehr wirksam gewährleistet hat.
Die verstärkte Harmonisierung durch die Umsetzung der AVMD-Richtlinie hat zur wirksamen Erfüllung der EU-Standards für Medieninhalte und der regulatorischen Ziele beigetragen. Einige Themen erforderten jedoch besondere Aufmerksamkeit im Berichtszeitraum, wie z. B.:
- die Mechanismen für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden in grenzüberschreitenden Fällen;
- die Einstufung bestimmter neu entstehender OTT-Dienste in den Anwendungsbereich der Richtlinie;
- die wirksame Förderung europäischer Werke auf Abrufdiensten;
- Schutz von Minderjährigen im Online-Umfeld.
Berichte über europäische Werke
- Bericht der Kommission über die Förderung europäischer Werke durch audiovisuelle Mediendienste von 2015 bis 2019 (d. h. vor der Anwendung der Überarbeitung der AVMD-Richtlinie von 2018)
- Begleitstudie und Anhänge zum Bericht der Kommission über die Förderung europäischer Werke durch audiovisuelle Mediendienste von 2015 bis 2019
- Bericht der Kommission über die Förderung europäischer Werke durch audiovisuelle Mediendienste von 2020 bis 2021
- Begleitstudie und Anhänge zum Bericht der Kommission über die Förderung europäischer Werke durch audiovisuelle Mediendienste von 2020 bis 2021
Die neuesten Nachrichten

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um die Auswirkungen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) zu bewerten und Optionen für ihre Überprüfung zu prüfen.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Irland, Rumänien, die Slowakei und Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2018/1808) nicht umgesetzt hat, und beantragt die Verhängung finanzieller Sanktionen gemäß Artikel 260 Absatz 3 AEUV.
Die Europäische Union hat Sanktionen gegen die Vermögenswerte des Kremls gegen Desinformation und Informationsmanipulation verhängt.

Die Europäische Kommission hat diese Woche eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Tschechien, Estland, Irland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Slowenien und die Slowakei gerichtet, weil sie es versäumt haben, Informationen über die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in nationales Recht zu übermitteln. Die neuen Vorschriften gelten für alle audiovisuellen Medien, sowohl traditionelle Fernsehsendungen als auch Abrufdienste sowie Videoplattformen. Sie zielen darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der für das digitale Zeitalter geeignet ist
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Last update
22 Juni 2026