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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

EU-Register der Datenvermittlungsdienste

Die DGA schafft einen Rahmen für die Förderung eines neuen Geschäftsmodells – Datenvermittlungsdienste –, das ein vertrauenswürdiges und sicheres Umfeld bietet, in dem Unternehmen oder Einzelpersonen Daten austauschen können.

Dieses EU-Register der Datenvermittlungsdienste wurde im Rahmen des Data Governance Act (DGA) eingerichtet, einer zentralen Säule der europäischen Datenstrategie, die einen Governance-Rahmen zur Förderung des Vertrauens in den Datenaustausch zwischen Einzelpersonen und Unternehmen festlegt.

Datenmittler fungieren als neutrale Dritte, die Einzelpersonen und Unternehmen mit Datennutzern verbinden. Während sie für die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen den Parteien Gebühren erheben können, können sie die Daten, die sie vermitteln, nicht direkt für finanziellen Gewinn verwenden (z. B. indem sie sie an ein anderes Unternehmen verkaufen oder sie verwenden, um ihr eigenes Produkt auf der Grundlage dieser Daten zu entwickeln). Datenmittler müssen strenge Anforderungen erfüllen, um diese Neutralität zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden.

In der Praxis bedeutet dies, dass es eine strukturelle Trennung zwischen dem Datenvermittlungsdienst und allen anderen erbrachten Dienstleistungen geben wird (d. h. sie müssen rechtlich getrennt sein). Außerdem sollten die kommerziellen Bedingungen (einschließlich der Preisgestaltung) für die Erbringung von Vermittlungsdiensten nicht davon abhängen, ob ein potenzieller Dateninhaber oder Datennutzer andere Dienste in Anspruch nimmt. Alle erfassten Daten und Metadaten können nur zur Verbesserung des Datenvermittlungsdienstes verwendet werden.

Auf dieser Seite wird ein öffentliches Register aller Anbieter von Datenvermittlungsdiensten geführt, die ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten.

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, wann und wann Datenvermittlungsorganisationen registriert sind. Die Mitgliedstaaten sollten dieses Formular verwenden.

Von den Mitgliedstaaten notifizierte Datenvermittlungsdienste

In der nachstehenden Liste sind die EU-Länder aufgeführt, in denen die Datenvermittlungsorganisationen registriert sind:

Die Karte zeigt, in welchen EU-Ländern die Datenvermittlungsorganisationen ihre Dienstleistungen erbringen:


 

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Ein europäisches Daten-Governance-Gesetz, das voll und ganz mit den Werten und Grundsätzen der EU im Einklang steht, wird den EU-Bürgern und Unternehmen erhebliche Vorteile bringen.