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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

EU-Register der Datenvermittlungsdienste

Die DGA schafft einen Rahmen zur Förderung eines neuen Geschäftsmodells – Datenvermittlungsdienste –, das ein vertrauenswürdiges und sicheres Umfeld bietet, in dem Unternehmen oder Einzelpersonen Daten austauschen können.

Dieses EU-Register der Datenvermittlungsdienste wurde im Rahmen des Data Governance Act (DGA) eingerichtet, einer zentralen Säule der europäischen Datenstrategie, die einen Governance-Rahmen zur Förderung des Vertrauens in den Datenaustausch zwischen Einzelpersonen und Unternehmen festlegt. 

Datenvermittler fungieren als neutrale Dritte, die Einzelpersonen und Unternehmen mit Datennutzern verbinden. Obwohl sie für die Erleichterung des Datenaustauschs zwischen den Parteien Gebühren erheben können, können sie die Daten, die sie vermitteln, nicht direkt für finanzielle Gewinne verwenden (z. B. indem sie sie an ein anderes Unternehmen verkaufen oder zur Entwicklung ihres eigenen Produkts auf der Grundlage dieser Daten verwenden). Datenmittler müssen strenge Anforderungen erfüllen, um diese Neutralität zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden. 

In der Praxis bedeutet dies, dass es eine strukturelle Trennung zwischen dem Datenvermittlungsdienst und allen anderen erbrachten Diensten geben wird (d. h. sie müssen rechtlich getrennt werden). Auch sollten die kommerziellen Bedingungen (einschließlich der Preisgestaltung) für die Erbringung von Vermittlungsdiensten nicht davon abhängen, ob ein potenzieller Dateninhaber oder Datennutzer andere Dienste nutzt. Alle erfassten Daten und Metadaten dürfen nur zur Verbesserung des Datenvermittlungsdienstes verwendet werden. 

Diese Seite führt ein öffentliches Register aller Anbieter von Datenvermittlungsdiensten, die ihre Dienste in der Europäischen Union anbieten.

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, wann und wann Datenvermittlungsorganisationen registriert sind. Die Mitgliedstaaten sollten dieses Formularverwenden.

Von den Mitgliedstaaten gemeldete Datenvermittlungsdienste

In der nachstehenden Liste sind die EU-Länderaufgeführt, in denen die Datenvermittlungsorganisationen registriert sind: 

Die Karte zeigt, in welchen EU-Ländern die Datenvermittlungsorganisationen ihre Dienstleistungen erbringen:


 

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Europäisches Daten-Governance-Gesetz

Ein europäisches Daten-Governance-Gesetz, das voll und ganz mit den Werten und Grundsätzen der EU im Einklang steht, wird den EU-Bürgern und Unternehmen erhebliche Vorteile bringen.

Siehe auch

Daten-Governance-Gesetz erläutert

Das Daten-Governance-Gesetz bietet einen Rahmen, um das Vertrauen in den freiwilligen Datenaustausch zum Nutzen von Unternehmen und Bürgern zu stärken.