Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und die Datenschutz-Grundverordnung tragen dazu bei, die digitale Privatsphäre der EU-Bürger zu gewährleisten.
Wenn Sie auf das Internet zugreifen, vertrauen Sie Ihrem Internetdienstanbieter und der von Ihnen verwendeten Website häufig wichtige personenbezogene Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Kreditkartennummer an. Was passiert mit diesen Daten? Könnte es in die falschen Hände fallen? Welche Rechte haben Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten?
Es wurden gemeinsame EU-Vorschriften festgelegt, um sicherzustellen, dass überall in der EU ein hohes Schutzniveau für personenbezogene Daten besteht. Derzeit sind die beiden Hauptbereiche des Datenschutz-Rechtsrahmens in der EU die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation baut auf den EU-Telekommunikations- und Datenschutzrahmen auf, um sicherzustellen, dass alle Kommunikationen über öffentliche Netze die Grundrechte wahren. Unabhängig von der eingesetzten Technologie sollte ein hohes Maß an Datenschutz und Privatsphäre bestehen.
Die Europäische Kommission hat 2017 einen Vorschlag für eine Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation angenommen, die die Richtlinie ersetzen soll.
Die EU-DSGVO stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur unter strengen Bedingungen und zu legitimen Zwecken erhoben werden können. Organisationen, die Ihre personenbezogenen Daten sammeln und verwalten, müssen diese auch vor Missbrauch schützen und bestimmte Rechte respektieren.
Einwilligung nach Aufklärung für „Cookies“ und andere Geräte
Gemäß der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation müssen die EU-Länder sicherstellen, dass Nutzer ihre Einwilligung erteilen, bevor Cookies (kleine Textdateien, die im Webbrowser des Nutzers gespeichert werden) auf Computern, Smartphones oder anderen Geräten, die mit dem Internet verbunden sind, gespeichert und aufgerufen werden.
Mit dem Verordnungsentwurf wird das Konzept „Privacy by Design“ eingeführt, mit dem Nutzer ein höheres oder niedrigeres Maß an Privatsphäre wählen können.
Verletzungen personenbezogener Daten
Telekommunikationsbetreiber und Internet-Service-Provider verfügen über eine große Menge an Kundendaten, die vertraulich und sicher aufbewahrt werden müssen. Manchmal können sensible Informationen jedoch gestohlen, verloren oder illegal abgerufen werden. Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation stellt sicher, dass der Anbieter der nationalen Behörde alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet und den Abonnenten oder Einzelpersonen direkt über jedes Risiko im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten oder der Privatsphäre informiert.
Der Verordnungsentwurf enthält keine spezifischen Bestimmungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, stützt sich jedoch auf die einschlägigen Bestimmungen der DSGVO.
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Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über den elektronischen Datenschutz zielt darauf ab, das Vertrauen und die Sicherheit in der digitalen Welt zu stärken.