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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Vorschlag für eine Verordnung über die elektronische Kommunikation

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über den elektronischen Datenschutz zielt darauf ab, das Vertrauen und die Sicherheit in der digitalen Welt zu stärken.

    Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts: Strengere Datenschutzvorschriften für die elektronische Kommunikation

Warum eine Reform des ePrivacy-Gesetzes?

Die europäischen Rechtsvorschriften müssen mit dem schnellen Tempo Schritt halten, in dem IT-basierte Dienste entwickelt und weiterentwickelt werden.

Die Kommission hat in den letzten Jahren einen umfassenden Modernisierungsprozess des Datenschutzrahmens eingeleitet, der in der Annahme der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gipfelte. Die Datenschutzvorschriften für elektronische Kommunikation müssen an diese neuen Vorschriften angepasst werden.

Kernpunkte des Kommissionsvorschlags

Die Kommission hat 2017 den Vorschlag für die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation angenommen. Im selben Jahr nahm das Europäische Parlament einen Bericht an und erteilte dem Berichterstatter das Mandat, interinstitutionelle Verhandlungen aufzunehmen. 

Der Vorschlag für eine Verordnung über elektronische Datenschutzvorschriften für die gesamte elektronische Kommunikation umfasst:

  • Neue Spieler: die Datenschutzbestimmungen werden in Zukunft auch für neue Spieler gelten, die elektronische Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Facebook Messenger und Skype anbieten. Dadurch wird sichergestellt, dass diese beliebten Dienste das gleiche Maß an Vertraulichkeit der Kommunikation gewährleisten wie herkömmliche Telekommunikationsbetreiber.
  • Strengere Regeln: alle Menschen und Unternehmen in der EU werden durch diese unmittelbar geltende Verordnung das gleiche Maß an Schutz ihrer elektronischen Kommunikation genießen. Auch Unternehmen werden in der gesamten EU von einem einzigen Regelwerk profitieren.
  • Kommunikationsinhalte und Metadaten: die Privatsphäre ist für Kommunikationsinhalte und Metadaten garantiert. Metadaten – Daten, die andere Daten beschreiben, wie Autor, erstelltes Datum und Standort – haben eine hohe Datenschutzkomponente und sollten anonymisiert oder gelöscht werden, wenn die Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilt haben, es sei denn, die Daten sind für die Abrechnung erforderlich.
  • Neue Geschäftsmöglichkeiten: sobald die Zustimmung zur Verarbeitung von Kommunikationsdaten erteilt wurde, haben traditionelle Telekommunikationsbetreiber mehr Möglichkeiten, zusätzliche Dienste anzubieten und ihr Unternehmen weiterzuentwickeln. Zum Beispiel könnten sie Wärmekarten erzeugen, die die Anwesenheit von Individuen anzeigen. Diese könnten Behörden und Verkehrsunternehmen bei der Entwicklung neuer Infrastrukturprojekte unterstützen.
  • Einfachere Regeln für Cookies: die Cookie-Bereitstellung, die zu einer Überlastung von Einwilligungsanfragen für Internetnutzer geführt hat, wird gestrafft. Die neue Regel wird benutzerfreundlicher sein, da die Browsereinstellungen eine einfache Möglichkeit bieten, Tracking-Cookies und andere Identifikatoren zu akzeptieren oder abzulehnen. In dem Vorschlag wird auch klargestellt, dass keine Zustimmung für aufdringliche Cookies ohne Privatsphäre erforderlich ist, die das Interneterlebnis verbessern, wie zum Beispiel Cookies, um die Einkaufswagenhistorie zu speichern oder die Anzahl der Website-Besucher zu zählen. 
  • Schutz vor Spam: dieser Vorschlag verbietet die unaufgeforderte elektronische Kommunikation per E-Mail, SMS und automatisierten Anrufmaschinen. Je nach nationalem Recht werden die Menschen entweder standardmäßig geschützt oder in der Lage sein, eine Do-Not-Call-Liste zu verwenden, um das Marketing von Telefonanrufen zu stoppen. Marketing-Anrufer müssen ihre Telefonnummer anzeigen oder ein spezielles Präfix verwenden, das einen Marketinganruf anzeigt.
  • Wirksamere Durchsetzung: die Durchsetzung der Vertraulichkeitsvorschriften in der Verordnung liegt in der Verantwortung der Datenschutzbehörden, die bereits für die Bestimmungen der DSGVO zuständig sind.

Der Überprüfungsprozess

Im Vorfeld der Ausarbeitung des neuen Vorschlags organisierte die Kommission eine Reihe von Workshops mit Interessenträgern und führte eine öffentliche Online-Konsultation durch. Ein vollständiger Bericht über die öffentliche Konsultation wurde veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit für weitere Informationen zur Verfügung.

Im Juli 2016 wurde eine Umfrage durchgeführt, um die Ansichten der Bürger zu sammeln. Eine Folgenabschätzung, die durch eine Studie unterstützt wurde, wurde durchgeführt und der sich daraus ergebende Verordnungsentwurf wurde angenommen.

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PRESSEMITTEILUNG |
Kommission veröffentlicht Empfehlung zur Post-Quantum-Kryptographie

Die Kommission hat heute eine Empfehlung zur Kryptographie nach der Quantum veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, bei den EU-Übergängen zur Postquantum-Kryptographie einen harmonisierten Ansatz zu entwickeln und umzusetzen. Dies wird dazu beitragen, dass die digitalen Infrastrukturen und Dienste der EU im nächsten digitalen Zeitalter sicher sind.

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