Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation zielt darauf ab, das Vertrauen und die Sicherheit in der digitalen Welt zu stärken.
Warum eine Reform der ePrivacy-Gesetzgebung?
Die europäischen Rechtsvorschriften müssen mit dem rasanten Tempo Schritt halten, mit dem sich IT-gestützte Dienste entwickeln und weiterentwickeln.
Die Kommission hat in den letzten Jahren einen umfassenden Modernisierungsprozess des Datenschutzrahmens eingeleitet, der in der Annahme der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gipfelte. Die ePrivacy-Rechtsvorschriften müssen angepasst werden, um sie an diese neuen Vorschriften anzupassen.
Kernpunkte des Kommissionsvorschlags
Die Kommission hat den Vorschlag für eine ePrivacy-Verordnung im Jahr 2017 angenommen. Im selben Jahr nahm das Europäische Parlament einen Bericht an und erteilte dem Berichterstatter das Mandat, interinstitutionelle Verhandlungen aufzunehmen.
Der Vorschlag für eine Verordnung über ePrivacy-Vorschriften für die gesamte elektronische Kommunikation umfasst:
- Neue Spieler: Die Datenschutzbestimmungen gelten künftig auch für neue Akteure, die elektronische Kommunikationsdienste wie WhatsApp, Facebook Messenger und Skype anbieten. Dadurch wird sichergestellt, dass diese populären Dienste das gleiche Maß an Vertraulichkeit der Kommunikation gewährleisten wie traditionelle Telekommunikationsbetreiber.
- Strengere Regeln: Alle Menschen und Unternehmen in der EU werden durch diese unmittelbar geltende Verordnung das gleiche Schutzniveau für ihre elektronische Kommunikation genießen. Die Unternehmen werden auch von einem einzigen Regelwerk in der gesamten EU profitieren.
- Kommunikationsinhalte und Metadaten: Der Datenschutz ist für Kommunikationsinhalte und Metadaten gewährleistet. Metadaten – Daten, die andere Daten beschreiben, wie Autor, Erstellungsdatum und Standort – haben eine hohe Datenschutzkomponente und sollten anonymisiert oder gelöscht werden, wenn die Nutzer ihre Zustimmung nicht erteilt haben, es sei denn, die Daten werden für die Abrechnung benötigt.
- Neue Geschäftsmöglichkeiten: Sobald die Zustimmung zur Verarbeitung von Kommunikationsdaten erteilt wurde, werden die traditionellen Telekommunikationsbetreiber mehr Möglichkeiten haben, zusätzliche Dienste bereitzustellen und ihre Geschäftstätigkeit auszubauen. Zum Beispiel könnten sie Wärmekarten erstellen, die die Anwesenheit von Individuen anzeigen. Diese könnten Behörden und Verkehrsunternehmen bei der Entwicklung neuer Infrastrukturprojekte helfen.
- Einfachere Regeln für Cookies: Die Bereitstellung von Cookies, die zu einer Überlastung der Zustimmungsanfragen für Internetnutzer geführt hat, wird gestrafft. Die neue Regel wird benutzerfreundlicher sein, da die Browsereinstellungen eine einfache Möglichkeit bieten, Tracking-Cookies und andere Identifikatoren zu akzeptieren oder abzulehnen. In dem Vorschlag wird auch klargestellt, dass keine Zustimmung für aufdringliche Cookies ohne Privatsphäre erforderlich ist, die das Interneterlebnis verbessern, wie Cookies, um sich den Einkaufswagenverlauf zu merken oder die Anzahl der Website-Besucher zu zählen.
- Schutz vor Spam: Mit diesem Vorschlag wird die unerbetene elektronische Kommunikation per E-Mail, SMS und Anrufautomaten verboten. Je nach nationalem Recht werden die Menschen entweder standardmäßig geschützt oder in der Lage sein, eine Do-Not-Call-Liste zu verwenden, um Marketing-Telefonanrufe zu stoppen. Marketing-Anrufer müssen ihre Telefonnummer anzeigen oder ein spezielles Präfix verwenden, das einen Marketing-Anruf anzeigt.
- Effizientere Durchsetzung: Für die Durchsetzung der Vertraulichkeitsvorschriften in der Verordnung sind die Datenschutzbehörden zuständig, die bereits für die Vorschriften im Rahmen der DSGVO zuständig sind.
Der Überprüfungsprozess
Im Vorfeld der Ausarbeitung des neuen Vorschlags organisierte die Kommission eine Reihe von Workshops mit Interessenträgern und führte eine öffentliche Online-Konsultation durch. Ein vollständiger Bericht über die öffentliche Konsultation wurde veröffentlicht und steht der Öffentlichkeit für weitere Informationen zur Verfügung.
Im Juli 2016 wurde eine Umfrage durchgeführt, um die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger einzuholen. Es wurde eine Folgenabschätzung durchgeführt, die durch eine Studie gestützt wurde, und der daraus resultierende Verordnungsentwurf wurde angenommen.
Neueste Nachrichten
Zugehöriger Inhalt
Gesamtbild
Erfahren Sie mehr

Die EU-Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation verbessert den Wettbewerb, fördert...