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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Elektronische Signaturen – Richtlinie über elektronische Signaturen

Mit der eSignature-Richtlinie wurde der Rechtsrahmen für elektronische Signaturen und Zertifizierungsdienste auf europäischer Ebene geschaffen.

Ein zuverlässiges System elektronischer Signaturen, das in allen EU-Ländern funktioniert, ist für einen sicheren elektronischen Geschäftsverkehr und eine effiziente elektronische Erbringung öffentlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger von entscheidender Bedeutung.

Mit der eSignature-Richtlinie wurde der Rechtsrahmen für elektronische Signaturen und Zertifizierungsdienste auf europäischer Ebene geschaffen. Ziel ist es, die Nutzung elektronischer Signaturen zu vereinfachen und ihnen die rechtliche Anerkennung in den EU-Ländern zu erleichtern. Die Richtlinie begünstigt keine bestimmte Technologie.

Um jedoch die Sicherheit und Rechtsgültigkeit einer elektronischen Transaktion in grenzüberschreitenden Szenarien wie auf nationaler Ebene zu gewährleisten, war die elektronische Signatur sicherlich wichtig, aber nicht ausreichend.

Neben der eSignatur werden weitere Vertrauensdienste genutzt, um die Gültigkeit zu gewährleisten, darunter:

  • Zeitstempelung: Datum und Uhrzeit eines elektronischen Dokuments, die belegen, dass das Dokument zu einem bestimmten Zeitpunkt bestanden hat und sich seitdem nicht geändert hat.
  • elektronisches Siegel: das elektronische Äquivalent eines Siegels oder Stempels, das auf einem Dokument angebracht wird, um dessen Ursprung und Unversehrtheit zu garantieren
  • elektronische Zustellung: ein Dienst, der in gewissem Maße das Äquivalent in der digitalen Welt des Einschreibens in der physischen Welt ist
  • rechtliche Zulässigkeit elektronischer Dokumente zur Gewährleistung ihrer Authentizität und Integrität
  • Website-Authentifizierung: vertrauenswürdige Informationen auf einer Website (z. B. ein Zertifikat), die es den Benutzern ermöglichen, die Authentizität der Website und ihren Link zu der Entität/Person, die Eigentümer der Website ist, zu überprüfen

Ohne Gewissheit über die Rechtsgültigkeit all dieser damit verbundenen Dienste werden Unternehmen und Bürger weiterhin zögern, digitale Interaktionen als ihre natürliche Art der Interaktion zu nutzen, da sie sich hinsichtlich der Frage einer möglichen Streitigkeit nicht sicher sind.

Dies ist die Absicht der eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Die in der eIDAS-Verordnung festgelegten Bestimmungen für Vertrauensdienste gelten unmittelbar in allen 27 EU-Ländern.

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Die Europäische Kommission ergreift konkrete Maßnahmen zur Entwicklung grenzüberschreitender digitaler öffentlicher Dienste.