Auf dieser Seite wird der aktuelle Stand der Umsetzung des Geoblockings in Slowenien und der lokalen Anlaufstellen dargestellt.
Durchsetzungsstelle
- Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie
- Marktaufsicht der Republik Slowenien (B2C)
- Nationale Gerichte (B2B)
Unterstützung der Verbraucherverbände
- Europäisches Verbraucherzentrum Slowenien für Verbraucher
- Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie für Wirtschaft
Maßnahmen bei Verstößen
Verstöße gegen Artikel 3.1, 3.2, 4.1 und 5.1 der Verordnung (EU) Nr. 302/2018:
— Geldbuße zwischen 3.000 und 20,000 EUR für juristische Personen;
— Geldbuße zwischen 1,000 und 30,000 EUR für Einzelunternehmer;
Verstöße gegen Artikel 3.1 der Verordnung (EU) Nr. 302/2018:
— Geldbuße zwischen 500 und 1,500 EUR für die verantwortliche Person der juristischen Person oder des Einzelunternehmers.
Zugehöriger Inhalt
Gesamtbild
Die Kommission hat ungerechtfertigten Geoblocking-Vorschriften ein Ende gesetzt, die Online-Shopping und grenzüberschreitende Verkäufe in der EU untergraben.