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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Event report | Veröffentlichung

WiFi4EU-Webinare – beliebteste Fragen

Im Rahmen der WiFi4EU-Initiative fanden am 19. und 20. April 2022 fünf sprachspezifische Webinare statt. Ziel der Webinare war es, alle Interessenträger bei der Umsetzung ihres WiFi4EU-Netzes zu unterstützen, indem sie Beratung und bewährte Verfahren zur fristgerechten Fertigstellung ihrer Installation bereitstellen.

Graphic showing the WiFi sign and text WiFi4EU

European Commission

Nachstehend finden Sie die beliebtesten Fragen, die während der Webinare aufgeworfen wurden.

Informieren Sie sich auch über unsere FAQ in 24 EU-Sprachen.

Wie können wir das WiFi4EU-Team am besten erreichen?

Bitte senden Sie eine E-Mail an HADEA-CEF-WIFI4EU@ec.europa.eu und wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Aufgrund von Problemen in der Lieferkette können wir als WiFi-Installationsunternehmen die Umsetzungsfrist nicht garantieren. Ist dies ein triftiger Grund für eine Fristverlängerung, wenn wir mit neuen Gemeinden zusammenarbeiten?

Wenn Sie der Ansicht sind, dass sich die Gemeinde in einer Situation höherer Gewalt im Sinne von Artikel II.14 der Finanzhilfevereinbarung befindet (z. B. Mangel an IT-Ausrüstung), wenden Sie sich bitte über HADEA-CEF-WIFI4EU@ec.europa.eu an und übermitteln Sie ein vom Bürgermeister unterzeichnetes offizielles Schreiben, in dem die Gründe für die Verlängerung und die voraussichtliche Dauer mit einem neuen Enddatum klar angegeben sind. Die HaDEA wird dann den Antrag prüfen und die Gemeinde entsprechend informieren.

Ist in Phase II der WiFi4EU-Initiative noch ein zentrales Authentifizierungssystem geplant?

Phase II soll über ein einheitliches Authentifizierungssystem (SAS) für alle WiFi4EU-Netze verfügen, das eine kostenlose und sichere Konnektivität bietet. Das Pilotprojekt für WiFi4EU SAS Phase II läuft noch, und wir erwarten die endgültigen Ergebnisse im Sommer 2022. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Pilotprojekts soll die SAS-Phase 2 im Herbst eingeleitet werden. Siehe auch Fragen 9.4 und 9.8 unserer FAQ.

Meine Gemeinde hat vor mehr als einem Monat eine Verlängerung beantragt und wartet noch auf eine Antwort. Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Nach der Bewertung einer großen Zahl von Verlängerungsanträgen ist eine technische Intervention im WiFi4EU-Portal erforderlich. Sobald die geplante IT-Aktualisierung abgeschlossen ist, werden Sie über das Ergebnis unserer Bewertung unterrichtet.

Was geschieht mit ungenutzten Gutscheinen? Werden sie an andere Gemeinden umverteilt?

Leider können ungenutzte Gutscheine nicht auf andere Gemeinden umverteilt werden. Jeder Gutschein wurde im Rahmen einer Finanzhilfevereinbarung nur einer bestimmten Gemeinde zugewiesen. Siehe auch Frage 5.9 unserer FAQ.

Wird es in Zukunft WiFi4EU-Aufforderungen geben?

Derzeit sind keine WiFi4EU-Aufforderungen geplant. Bitte beachten Sie die neuesten Aktualisierungen auf der HaDEA-Website.

Kann eine Gemeinde die Zugangspunkte mit anderen Hotspots auf deren Kosten ausbauen?

Sicher! Gemeinden können den WiFi4EU-Gutschein nutzen, um ein Projekt von höherem Wert teilweise zu finanzieren. Alle Ausrüstungs- und Installationskosten, die über den Wert des Gutscheins hinausgehen, fallen unter den Vertrag zwischen dem Lieferanten und der Gemeinde. Siehe auch Fragen 5.3 und 5.4 unserer FAQ.

Wann und wenn eine Gemeinde beschließt, neue Hotspots hinzuzufügen, muss dies der HaDEA und/oder der Kommission mitgeteilt werden?

Nach der Validierung durch die Gemeinde kann der Installationsbericht nicht mehr bearbeitet oder geändert werden. Im Falle von Änderungen sollte die Gemeinde oder das WiFi-Installationsunternehmen die Exekutivagentur (über HADEA-CEF-WIFI4EU@ec.europa.eu)davon in Kenntnis setzen, die die Änderungen im WiFi4EU-Portal eingeben würde. Siehe auch Frage 6.9 unserer FAQ.

Falls ein WiFi-Installationsunternehmen nach Abschluss des Projekts geschlossen wird, kann die Gemeinde ein neues Unternehmen für die Förderung auswählen? Wie geht die HaDEA damit um?

Für die Durchführung des WiFi4EU-Projekts müssen die Begünstigten im WiFi4EU-Portal ein WiFi-Installationsunternehmen auswählen. Nach Abschluss des Projekts steht es den Begünstigten frei, ein anderes Unternehmen mit weiteren Dienstleistungen wie technischer Unterstützung oder Wartung zu beauftragen; auf dem WiFi4EU-Portal sind jedoch keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Siehe auch Frage 6.10 unserer FAQ.