Der Begriff „befugte Stelle“ im Zusammenhang mit diesem Rechtsinstrument bezeichnet eine Stelle, die von einem Mitgliedstaat ermächtigt oder anerkannt ist, um begünstigten Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht Aus- und Weiterbildung, adaptive Lese- oder Informationszugang zu gewähren. Das umfasst auch öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, die als eine ihrer Kerntätigkeiten, institutionellen Aufgaben oder als Teil ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben begünstigten Personen dieselben Dienste anbieten.