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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Befugte Stellen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2017/1564

Gemäß Artikel 6 der Richtlinie (EU) 2017/1564 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission die Kontaktdaten zu übermitteln, die sie von befugten Stellen im Rahmen der Richtlinie (EU) 2017/1564 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen erhalten haben.

Der Begriff „befugte Stelle“ im Zusammenhang mit diesem Rechtsinstrument bezeichnet eine Stelle, die von einem Mitgliedstaat ermächtigt oder anerkannt ist, um begünstigten Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht Aus- und Weiterbildung, adaptive Lese- oder Informationszugang zu gewähren. Das umfasst auch öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, die als eine ihrer Kerntätigkeiten, institutionellen Aufgaben oder als Teil ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben begünstigten Personen dieselben Dienste anbieten.

 

 

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Authorised entities in the context of Directive (EU) 2017/1564 - updated 2024
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