Mit dem Gesetz, das erstmals von Präsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union im September 2021 angekündigt wurde, sollen gemeinsame Cybersicherheitsvorschriften für digitale Produkte und zugehörige Dienste festgelegt werden, die in der gesamten Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden in den Legislativvorschlag der Kommission einfließen, der in der zweiten Jahreshälfte erwartet wird.
Thierry Breton, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, erklärte:
Um den vielfältigen und ausgefeilten Cyberangriffen zu begegnen, brauchen wir moderne Technologien, eine sichere Infrastruktur und eine verstärkte operative Zusammenarbeit sowie ein gemeinsames Konzept für Cybersicherheits-Benchmarks für Produkte und Dienste. Wir freuen uns auf Beiträge aller interessierten Bürgerinnen und Bürger und Organisationen, um uns bei der Gestaltung des neuen Gesetzes über die Resilienz gegenüber Cyberangriffen zu unterstützen, das zu einem zentralen Bestandteil des strategischen, politischen und rechtlichen Rahmens der EU im Bereich der Cybersicherheit werden wird.
Das Gesetz über die Resilienz gegenüber Cyberangriffen wird den bestehenden EU-Rechtsrahmen ergänzen, zu dem die Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) und der Rechtsakt zur Cybersicherheit sowie die künftige Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS 2) gehören, die die Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat. Die öffentliche Konsultation läuft in den kommenden zehn Wochen, d. h. bis zum 25. Mai 2022. Darüber hinaus hat die Kommission eine Sondierung veröffentlicht, um einen Überblick über die derzeit festgestellten Probleme und mögliche Lösungsmöglichkeiten zu erhalten. Die Sondierung wird parallel zur öffentlichen Konsultation – ebenfalls 10 Wochen – zur Stellungnahme offen stehen.