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Press release | Veröffentlichung

„Roaming“ für die Ukraine: Betreiber verlängern das Abkommen über erschwingliche Anrufe in die und aus der Ukraine um ein weiteres Jahr

Am 9. Juli begrüßte die Kommission die Verlängerung der Vereinbarung der Betreiber, die es Vertriebenen aus der Ukraine ermöglicht, über die Grenzen hinweg angebunden zu bleiben, um zwölf Monate.

Outline of Ukraine blue and yellow,

©DigitalVision

Die Kommission hat die Vereinbarung zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Betreibern erleichtert, das Abkommen, das erstmals im April 2022 unterzeichnet wurde, zu verlängern, um die Entgelte, die sie für die grenzüberschreitende Verbindung von Anrufen benötigen, gegenseitig zu senken. Erschwingliche Anrufe ermöglichen es denjenigen, die in Europa Zuflucht suchen, Familienangehörige und Freunde in der Ukraine zu erreichen und umgekehrt.

Das Gremium der europäischen Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation (GEREK) überwacht die Auswirkungen des Abkommens. Die jüngsten Daten zeigen, dass die Vereinbarung die Betreiber in die Lage versetzt hat, erschwingliche Anrufe grenzüberschreitend anzubieten. Bei den Interoperatorentgelten für grenzüberschreitende Anrufe gelten für Betreiber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die Teil des Abkommens sind, deutlich niedrigere Entgelte als für Betreiber, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben.

Die Kommission fordert alle Betreiber nachdrücklich auf, dem Abkommen beizutreten. Eine aktualisierte Liste der Unterzeichner findet sich auf unserer Seite „Gemeinsame Erklärung von Akteuren aus der EU und der Ukraine, um Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen, ihre Verbindung zu halten“.

Parallel dazu hat die Kommission die Integration der Ukraine in den EU-Roamingraum vorbereitet, was eine stabilere und längerfristige Lösung bieten würde. Im April 2023 nahm der Assoziationsausschuss EU-Ukraine den Vorschlag der Kommission an, dass die Ukraine den EU-Roamingvorschriften beitreten soll. Der nächste Schritt besteht darin, dass die Ukraine ihre Rechtsvorschriften vollständig an die der EU anpasst und anschließend der Rat der Europäischen Union den endgültigen Beschluss fasst. 

Weitere Informationen sind der Gemeinsamen Erklärung von Akteuren aus der EU und der Ukraine zu entnehmen, um Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen, ihre Verbindung zu halten.