
Der Inhalt stellt einen Sachstand auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen dar und berührt nicht die formale Bewertung, ob die Umsetzungsmaßnahmen den Anforderungen der NIS-Richtlinie entsprechen.
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Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU.
Siehe auch
Die Kooperationsgruppe Netz- und Informationssysteme wurde durch die NIS-Richtlinie eingerichtet, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.