Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Umsetzung der NIS2-Richtlinie in den EU-Ländern

Die Kommission arbeitet zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht sicherzustellen.

Der Inhalt stellt einen Sachstand auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen dar und lässt die förmliche Bewertung der Vereinbarkeit der Umsetzungsmaßnahmen mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie unberührt.

Am 7. Mai 2025 übermittelte die Europäische Kommission 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil sie die NIS2-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt hatten.  Die 19 Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) unterstützt die EU-Mitgliedstaaten seit 2012 bei der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung ihrer nationalen Cybersicherheitsstrategien (NCSS). Seit 2017 haben alle EU-Mitgliedstaaten ihr eigenes NCSS veröffentlicht. Diese von der ENISA veröffentlichte interaktive Karte bietet einen umfassenden Überblick über alle NCSS in der EU, einschließlich ihrer strategischen Ziele, Umsetzungsmaßnahmen und bewährten Verfahren.

Die neuesten Nachrichten

A glowing white padlock icon illuminating a section of a blue and orange circuit board, symbolising the importance of cybersecurity.
  • Pressemitteilung
  • 08 Juli 2026

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Irland, Spanien, Frankreich und die Niederlande vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie es versäumt haben, Maßnahmen zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie über die Sicherung von Netz- und Informationssystemen (Richtlinie (EU) 2022/2555) in nationales Recht mitzuteilen.

A group of people joining hands, with icons in the background suggesting cybersecurity.
  • Digibyte
  • 30 Juni 2026

Die Kommission hat zusammen mit den teilnehmenden Mitgliedstaaten das Konsortium für europäische digitale Infrastrukturen der Koalition für Cybersicherheitskompetenzen (Cybersecurity Skills Coalition European Digital Infrastructure Consortium, CSC-EDIC) ins Leben gerufen, um die Übernahme und Vertiefung kritischer Cybersicherheitskompetenzen, die in den europäischen Arbeitskräften benötigt werden, zu beschleunigen.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Mit der NIS2-Richtlinie wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Cybersicherheitsstrategien festzulegen und bei der grenzüberschreitenden Reaktion und Durchsetzung mit der EU zusammenzuarbeiten.

Vertiefen