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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Die Kommission arbeitet zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht sicherzustellen.

Der Inhalt stellt einen aktuellen Stand auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen dar und lässt die förmliche Bewertung der Übereinstimmung der Umsetzungsmaßnahmen mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie unberührt.

Am 7. Mai 2025 richtete die Europäische Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden), weil sie die vollständige Umsetzung der NIS2-Richtlinie nicht mitgeteilt hatten.  Die 19 Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Flagge Österreichs

Österreich

Flagge Italiens

Italien

Flagge Belgiens

Belgien

Flagge Lettlands

Lettland

Flagge Bulgariens

Bulgarien

Litauische Flagge

Litauen

Flagge Kroatiens

Kroatien

Flagge Luxemburgs

Luxemburg

Flagge von Zypern

Zypern

Flagge von Malta

Malta

Flagge der Tschechischen Republik

Tschechische Republik

Flagge der Niederlande

Niederlande

Flagge Dänemarks

Dänemark

Flagge Polens

Polen

Flagge Estlands

Estland

Flagge Portugals

Portugal

Finnische Flagge

Finnland

Flagge Rumäniens

Rumänien

Flagge Frankreichs

Frankreich

Flagge der Slowakei

Slowakei

Flagge Deutschlands

Deutschland

Flagge Sloweniens

Slowenien

Flagge Griechenlands

Griechenland

Flagge Spaniens

Spanien

Flagge Ungarns

Ungarn

Flagge Schwedens

Schweden

Flagge Irlands

Irland

 

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Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Mit der NIS2-Richtlinie wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Cybersicherheitsstrategien festzulegen und bei der grenzüberschreitenden Reaktion und Durchsetzung mit der EU zusammenzuarbeiten.

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