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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Umsetzung der NIS2-Richtlinie in den EU-Ländern

Die Kommission arbeitet zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht sicherzustellen.

Der Inhalt stellt einen Sachstand auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen dar und lässt die förmliche Bewertung der Vereinbarkeit der Umsetzungsmaßnahmen mit den Anforderungen der NIS2-Richtlinie unberührt.

Am 7. Mai 2025 übermittelte die Europäische Kommission 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) eine mit Gründen versehene Stellungnahme, weil sie die NIS2-Richtlinie nicht vollständig umgesetzt hatten.  Die 19 Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) unterstützt die EU-Mitgliedstaaten seit 2012 bei der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung ihrer nationalen Cybersicherheitsstrategien (NCSS). Seit 2017 haben alle EU-Mitgliedstaaten ihr eigenes NCSS veröffentlicht. Diese von der ENISA veröffentlichte interaktive Karte bietet einen umfassenden Überblick über alle NCSS in der EU, einschließlich ihrer strategischen Ziele, Umsetzungsmaßnahmen und bewährten Verfahren.

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Die NIS-Kooperationsgruppe hat das EU-Instrumentarium für die Sicherheit der IKT-Lieferkette angenommen, das von den Mitgliedstaaten mit Unterstützung der Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) entwickelt wurde, sowie zwei Risikobewertungen im Zusammenhang mit vernetzten und automatisierten Fahrzeugen bzw. Erkennungsgeräten.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Mit der NIS2-Richtlinie wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Aufrechterhaltung der Cybersicherheit in 18 kritischen Sektoren in der gesamten EU geschaffen. Ferner werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Cybersicherheitsstrategien festzulegen und bei der grenzüberschreitenden Reaktion und Durchsetzung mit der EU zusammenzuarbeiten.

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