Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS2-Richtlinie)

Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU.

    Digitale Symbole von Schloss, Internet, Cloud und Schild

© iStock by Getty Images -1169999045 aismagilov

Die 2016 eingeführten Cybersicherheitsvorschriften der EU wurden durch die 2023 in Kraft getretene NIS2-Richtlinie aktualisiert. Es modernisierte den bestehenden Rechtsrahmen, um mit der zunehmenden Digitalisierung und einer sich entwickelnden Bedrohungslandschaft für Cybersicherheit Schritt zu halten. Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Cybersicherheitsvorschriften auf neue Sektoren und Einrichtungen verbessert sie die Resilienz- und Reaktionskapazitäten öffentlicher und privater Stellen, der zuständigen Behörden und der EU insgesamt weiter.

Die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Union (NIS2-Richtlinie) sieht rechtliche Maßnahmen vor, um das Gesamtniveau der Cybersicherheit in der EU zu erhöhen, indem Folgendes gewährleistet wird:

  • Vorbereitung derMitgliedstaaten, indem sie verlangt, dass sie angemessen ausgerüstet sind. Zum Beispiel mit einem Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und einer zuständigen nationalen Behörde für Netzwerk- und Informationssysteme (NIS),
  • Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten durch Einsetzung einer Kooperationsgruppe zur Unterstützung und Erleichterung der strategischen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten.
  • eine Kultur der Sicherheit in allen Sektoren, die für unsere Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind und stark auf IKT angewiesen sind, wie Energie, Verkehr, Wasser, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitsversorgung und digitale Infrastruktur.

Unternehmen, die von den Mitgliedstaaten als Betreiber wesentlicher Dienste in den oben genannten Sektoren eingestuft wurden, müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und die zuständigen nationalen Behörden über schwerwiegende Vorfälle informieren. Wichtige Anbieter digitaler Dienste wie Suchmaschinen, Cloud-Computing-Dienste und Online-Marktplätze müssen die Sicherheits- und Benachrichtigungsanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Neueste Nachrichten

PRESSEMITTEILUNG |
Kommission veröffentlicht Empfehlung zur Post-Quantum-Kryptographie

Die Kommission hat heute eine Empfehlung zur Kryptographie nach der Quantum veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, bei den EU-Übergängen zur Postquantum-Kryptographie einen harmonisierten Ansatz zu entwickeln und umzusetzen. Dies wird dazu beitragen, dass die digitalen Infrastrukturen und Dienste der EU im nächsten digitalen Zeitalter sicher sind.

DIGIBYTE |
DHS und GD CONNECT kündigen Initiative zum Vergleich der Berichterstattung über Cybervorfälle an, um transatlantische Ansätze besser aufeinander abzustimmen

Der erste Schritt dieser gezielten Initiative umfasst eine Analyse von Ähnlichkeiten und Unterschieden zwischen den Empfehlungen des DHS-Berichts zur Harmonisierung der Meldung von Cyber-Vorfällen an die Bundesregierung und dem Rahmen für die Meldung von Cybersicherheitsvorfällen gemäß der NIS-2-Richtlinie in der EU.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Cybersicherheitspolitik

Die Europäische Union arbeitet an verschiedenen Fronten, um Cyberresilienz zu fördern, unsere Kommunikation und Daten zu schützen und die Online-Gesellschaft und die Wirtschaft sicher zu halten.

Vertiefen

Stand der Umsetzung der NIS-Richtlinie

Die Kommission arbeitet zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Umsetzung der NIS-Richtlinie in nationales Recht sicherzustellen.

NIS-Kooperationsgruppe

Die Kooperationsgruppe Netz- und Informationssysteme wurde durch die NIS-Richtlinie eingerichtet, um die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Siehe auch

EU-Cyber-Solidaritätsgesetz

Das EU-Cyber-Solidaritätsgesetz wird die Vorsorge, Aufdeckung und Reaktion auf Cybersicherheitsvorfälle in der gesamten EU verbessern.

22 Cybersicherheitsprojekte mit 10,9 Mio. EUR ausgewählt

Betreiber wesentlicher Dienste (OES), nationale Cybersicherheitszertifizierungsbehörden (NCCAs) und nationale zuständige Behörden (NCA) für Cybersicherheit gehören zu den ausgewählten Antragstellern, die im Rahmen der Aufforderung zur Cybersicherheit der Fazilität „Connecting...

Das EU-Cybersicherheitsgesetz

Mit dem Cybersicherheitsgesetz wird die EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) gestärkt und ein Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung für Produkte und Dienstleistungen geschaffen.