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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Freier Fluss nicht personenbezogener Daten

Die EU will einen freien Datenfluss in Europa gewährleisten, der es Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen ermöglicht, nicht personenbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten, wo immer sie sich entscheiden.

Unsere Wirtschaft hängt immer mehr von Daten ab: Daten können einen signifikanten Mehrwert für bestehende Dienstleistungen schaffen und völlig neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Um die Vorteile der Datenwirtschaft vollständig zu nutzen, muss die Kommission den freien Fluss nicht personenbezogener Daten sicherstellen.

Die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten

Mit der Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der EU sollen Hindernisse für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten zwischen verschiedenen EU-Ländern und IT-Systemen in Europa beseitigt werden.

Die Verordnung gewährleistet:

  • Freier grenzüberschreitender Verkehr nicht personenbezogener Daten: jede Organisation sollte in der Lage sein, Daten überall in der EU zu speichern und zu verarbeiten.
  • Die Verfügbarkeit von Daten für die regulatorische Kontrolle: die Behörden behalten den Zugriff auf Daten, auch wenn sie sich in einem anderen EU-Land befinden oder wenn sie in der Cloud gespeichert oder verarbeitet werden.
  • Einfacherer Wechsel zwischen Cloud-Dienstleistern für professionelle Nutzer. Die Kommission hat damit begonnen, die Selbstregulierung in diesem Bereich zu erleichtern und die Anbieter zu ermutigen, Verhaltenskodizes zu entwickeln, unter denen Nutzer Daten zwischen Cloud-Dienstanbietern und wieder in ihre eigenen IT-Umgebungen verschieben können.
  • Vollständige Kohärenz und Synergien mit dem Cybersicherheitspaket und Klarstellung, dass alle Sicherheitsanforderungen, die bereits für Unternehmen gelten, die Daten speichern und verarbeiten, dies auch weiterhin tun, wenn sie Daten grenzüberschreitend in der EU oder in der Cloud speichern oder verarbeiten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht bereits den freien Verkehr personenbezogener Daten innerhalb der EU vor. Diese Verordnung wird daher für einen umfassenden und kohärenten Ansatz für den freien Datenverkehr in der EU sorgen. Um den Unternehmen mehr Klarheit über den grenzüberschreitenden Umgang mit Daten zu verschaffen, hat die Kommission informative Leitlinien veröffentlicht.

Hintergrund

Die Kommission setzt ihre Zusammenarbeit mit den Interessenträgern fort, indem sie beispielsweise strukturierte Dialoge mit den EU-Ländern und Workshops mit verschiedenen Interessenträgern organisiert. Und die Kommission überwacht genau die Arbeit der selbstregulierenden Cloud-Stakeholder-Gruppen zu Verhaltenskodizes für einen leichteren Wechsel von Cloud-Anbietern, ein europäisches Cloud-Sicherheitszertifizierungssystem und vieles mehr.

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