Meta und Snap müssen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 1. Dezember 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte bewerten. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste nach sich ziehen.
Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission auf ein Auskunftsersuchen hin Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben verhängen. Bei Ausbleiben einer Antwort kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte eine nicht fristgerechte Antwort zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen müssen Meta-Plattformen und Snapchat alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Bestimmungen einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte des Kindes, und auf den Schutz Minderjähriger. Meta hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Ersuchen um Informationen über die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte und Hetze sowie die mutmaßliche Verbreitung von Desinformation erhalten.
Legislativpaket über digitale Dienste