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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Kommission übermittelt Auskunftsersuchen an Meta und Snap im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

Die Europäische Kommission hat Meta- und Snap-Informationsersuchen im Rahmen des Digital Services Act (DSA) förmlich übermittelt. Die Kommission fordert die Unternehmen auf, mehr Informationen über die Maßnahmen zu übermitteln, die sie ergriffen haben, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger im Rahmen der DSA nachzukommen, einschließlich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit Risikobewertungen und Minderungsmaßnahmen zum Schutz Minderjähriger im Internet, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für die psychische Gesundheit und die körperliche Gesundheit sowie über die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige.

Commission sends requests for information to Meta and Snap under the Digital Services Act

iStock photo Getty images plus

Meta und Snap müssen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 1. Dezember 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte bewerten. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 DSA zur Folge haben.

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 DSA kann die Kommission Geldbußen wegen fehlerhafter, unvollständiger oder irreführender Informationen als Reaktion auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichterwiderung kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte das Versäumnis einer fristgerechten Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach ihrer Benennung als Very Large Online Platforms sind die Plattformen von Meta und Snapchat verpflichtet, die von der DSA eingeführten vollständigen Bestimmungen einzuhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte von Kindern, und auf den Schutz von Minderjährigen. Meta hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Auskunftsersuchen über die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte und Hassreden sowie die angebliche Verbreitung von Desinformation erhalten.

Paket des Gesetzes über digitale Dienste