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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Kommission richtet Auskunftsersuchen an Meta und Snap im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) Ersuchen um Informationen über Meta und Snap offiziell übermittelt. Die Kommission fordert die Unternehmen auf, mehr Informationen über die Maßnahmen vorzulegen, die sie ergriffen haben, um ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Schutz Minderjähriger im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste nachzukommen, einschließlich der Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz Minderjähriger im Internet, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für die psychische und körperliche Gesundheit, und über die Inanspruchnahme ihrer Dienste durch Minderjährige.

Commission sends requests for information to Meta and Snap under the Digital Services Act

iStock photo Getty images plus

Meta und Snap müssen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 1. Dezember 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte bewerten. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste nach sich ziehen.

Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission auf ein Auskunftsersuchen hin Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben verhängen. Bei Ausbleiben einer Antwort kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte eine nicht fristgerechte Antwort zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen müssen Meta-Plattformen und Snapchat alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Bestimmungen einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte, etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, einschließlich der Rechte des Kindes, und auf den Schutz Minderjähriger. Meta hat bereits am 19. Oktober 2023 ein Ersuchen um Informationen über die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte und Hetze sowie die mutmaßliche Verbreitung von Desinformation erhalten.

Legislativpaket über digitale Dienste