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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Urheberrecht: Kommission fordert Tschechien zur vollständigen Umsetzung des EU-Urheberrechts in nationales Recht auf

Die Kommission hat heute beschlossen, zwei mit Gründen versehene Stellungnahmen an Tschechien zu richten, da das Land es versäumt hat, der Kommission Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von zwei Richtlinien mitzuteilen, die zum einen das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte für bestimmte Online-Übertragungen (Richtlinie (EU) 2019/789) und zum anderen das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (Richtlinie (EU) 2019/790) betreffen.

©GettyImages

Mit diesen beiden Richtlinien sollen die Urheberrechtsvorschriften für Verbraucher und Urheber modernisiert werden, um die digitale Welt bestmöglich zu nutzen. Sie schützen Rechteinhaber aus verschiedenen Sektoren und fördern die Schaffung und Verbreitung hochwertigerer Inhalte. Sie ermöglichen den Nutzern eine größere Auswahl an Inhalten, indem sie die Transaktionskosten senken und die Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in der gesamten EU erleichtern. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist am 7. Juni 2021 leitete die Kommission am 23. Juli 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren ein, indem sie Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten richtete, die keine vollständige Umsetzung der beiden Richtlinien mitgeteilt haben. Die heute übermittelten mit Gründen versehenen Stellungnahmen sind Teil des umfassenderen Pakets von Vertragsverletzungsverfahren wegen unvollständiger Umsetzung der beiden Richtlinien durch die Mitgliedstaaten. am 19. Mai 2022 übermittelte die Kommission mit Gründen versehene Stellungnahmen an zehn Mitgliedstaaten wegen Nichtmitteilung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/789 und an 13 Mitgliedstaaten in Bezug auf die Richtlinie (EU) 2019/790. Erhält die Kommission keine zufrieden stellende Antwort, kann sie beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.

Die beiden heutigen mit Gründen versehenen Stellungnahmen: