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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
News article | Veröffentlichung

Die Ausarbeitung des Verhaltenskodex für altersgerechte Gestaltung beginnt heute

Heute tritt die Sondergruppe „Verhaltenskodex für altersgerechte Gestaltung“ zu ihrer ersten Sitzung zusammen, ein wichtiger Schritt im Rahmen der Strategie für ein besseres Internet für Kinder (BIK+).

Group of kids studying on computers in a public library

Rawpixel

Eine der Schlüsselmaßnahmen der Kommission im Rahmen der BIK±Strategie ist die Unterstützung bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften durch die Ausarbeitung eines umfassenden Verhaltenskodex für altersgerechte Gestaltung, dem die Industrie beitreten kann. Der Verhaltenskodex für altersgerechte Gestaltung, der als gemeinsame Anstrengung gedacht ist, soll eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Art und Weise spielen, wie die Industrie mit ihrer jüngsten Branche umgeht.

Die Sondergruppe setzt sich aus Vertretern der Industrie (auch über Handelsverbände), der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zusammen und besteht aus 21 Mitgliedern, die im Anschluss an einen Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt wurden. Im Namen der Kommission wird die GD Connect den Vorsitz in der Sondergruppe führen und die Sekretariatsdienste über den Auftragnehmer der Plattform „Besseres Internet für Kinder+“ gewährleisten. Die gemeinsamen Anstrengungen der Gruppe sollen einen ausgewogenen und umfassenden Rahmen schaffen, der ein verantwortungsvolles Verhalten aller mit Kindern befassten Parteien im digitalen Bereich fördert.

Angesichts der zunehmenden Reichweite und des zunehmenden Einflusses von Online-Diensten ist es eine Priorität, das Wohlergehen und die Sicherheit junger Nutzer zu gewährleisten, und der Zeitplan für die Ausarbeitung des Kodex ist sehr zweckmäßig. Die Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste beginnt, nachdem die Verordnung im November 2022 in Kraft getreten ist. Die ersten 17 sehr großen Online-Plattformen („VLOPs“) und zwei sehr große Suchmaschinen („VLOSE“) wurden Ende April benannt. Nach ihrer Benennung haben die Unternehmen vier Monate Zeit, um den neuen Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste in vollem Umfang nachzukommen.  Das Gesetz über digitale Dienste bringt erhebliche Veränderungen in der digitalen Landschaft mit sich, und neben vielen neuen Verpflichtungen müssen alle für Minderjährige zugänglichen Online-Plattformen ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit für Minderjährige in ihrem Dienst gewährleisten. Außerdem werden strengere Sanktionen für Verstöße eingeführt und die Behörden – auf europäischer und nationaler Ebene – ermächtigt, Maßnahmen gegen systemische Risiken zu ergreifen, die von digitalen Diensten ausgehen.

Der Schwerpunkt des Kodex wird darauf liegen, auf der Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste aufzubauen und diese zu unterstützen, wobei besonderes Augenmerk auf Bestimmungen zum Schutz Minderjähriger gelegt wird. Sie wird auch aktiv zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) beitragen und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Einklang stehen.

Wesentliche Leistungsindikatoren (KPI) und eine solide Überwachung werden inhärente Elemente des Kodex sein. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Kodex zwar auf den Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste aufbaut, er sich jedoch nicht auf die Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste auswirkt.