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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Die Koordinatoren für digitale Dienste unterstützen die Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste.

Die Kommission und die nationalen Koordinatoren für digitale Dienste sind für die Überwachung, Durchsetzung und Überwachung des Gesetzes über digitale Dienste zuständig. Jeder Mitgliedstaat muss einen Koordinator für digitale Dienste benennen und bevollmächtigen, der für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung und Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste in diesem Land zuständig ist.

Die DSCs im Detail

 

Die DCS sind grundsätzlich dafür zuständig, die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch Anbieter von Vermittlungsdiensten, die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassen sind, unabhängig von der Anzahl ihrer Nutzer zu überwachen und durchzusetzen.

Während die Kommission die ausschließliche Zuständigkeit für die Überwachung, Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung der erweiterten Sorgfaltspflichten durch sehr große Online-Plattformen (VLOPs) und sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) besitzt, die ihnen durch das Gesetz über digitale Dienste auferlegt werden, um Systemrisiken zu begegnen, teilen sich die Kommission und die nationalen Behörden die Zuständigkeit für alle anderen Verpflichtungen, die VLOPs und VLOSEs im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste auferlegt werden.

Die Mitgliedstaaten können anderen zuständigen Behörden bestimmte Aufgaben übertragen, doch bleibt der Koordinator für digitale Dienste (DSC) für die Koordinierung auf nationaler Ebene zuständig.

Gemeinsam sorgen die Koordinatoren für digitale Dienste dafür, dass das Gesetz über digitale Dienste in der gesamten EU ordnungsgemäß durchgesetzt wird. Sie arbeiten untereinander, mit anderen nationalen Behörden, mit dem Ausschuss und mit der Kommission zusammen.

DSC sind befugt, im Falle eines Verstoßes Zugang zu Daten zu beantragen, Inspektionen anzuordnen und gegen Anbieter von Vermittlungsdiensten in ihrem Hoheitsgebiet Geldbußen zu verhängen. Sie sind auch für die Zertifizierung vertrauenswürdiger Hinweisgeber, unabhängiger Organisationen, die Experten für die Aufdeckung, Identifizierung und Entfernung illegaler Inhalte sind, und außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen zuständig.

Für die Überwachung der Sorgfaltspflichten sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen verfügt die Kommission über die ausschließliche Zuständigkeit.

Wann wenden Sie sich an einen Koordinator für digitale Dienste?

Beschwerden von Einzelpersonen werden einen wesentlichen Beitrag zu einer wirksamen Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste leisten. Wenn Sie bei der Navigation auf einer Plattform auf einen Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste stoßen, haben Sie zu diesem Zweck das Recht, eine Beschwerde beim Koordinator für digitale Dienste des Mitgliedstaats einzureichen, in dem Sie ansässig oder niedergelassen sind.

Vertrauenswürdige Flagger

Die Koordinatoren für digitale Dienste sind dafür zuständig, Einrichtungen mit Sitz in ihrem Mitgliedstaat den Status „vertrauenswürdige Hinweisgeber“zuzuerkennen. Vertrauenswürdige Hinweisgeber sind beispielsweise Organisationen der Zivilgesellschaft mit besonderem Fachwissen und besonderer Kompetenz bei der Aufdeckung, Identifizierung und Meldung illegaler Inhalte. Sie sollten von Online-Plattformen unabhängig sein. Online-Plattformen müssen sicherstellen, dass von vertrauenswürdigen Hinweisgebern eingereichte Meldungen Vorrang erhalten und rechtzeitig bearbeitet werden.

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen

Die Koordinatoren für digitale Dienste sind auch für die Zertifizierung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen zuständig. Um gegen eine Entscheidung eines Anbieters von Online-Plattformen Rechtsmittel einzulegen, können sich die Nutzer nun auf eine außergerichtliche Streitbeilegung berufen, ohne der Möglichkeit vorzugreifen, in jedem Stadium ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Flagge Österreichs Österreich

Kommunikationsbehörde Austria | Austria Communications Authority

Flagge Italiens Italien

Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni | Behörde für Kommunikationsgarantien

Flagge von Belgien Belgien

Institut belge des services postaux et des télécommunications | Belgisch Instituut voor postdiensten en telecommunicatie | Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation | Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation

Flagge Lettlands Lettland

Patērētāju tiesību aizsardzības centrs | Verbraucherschutzzentrum

Flagge Bulgariens Bulgarien

Комисия за регулиране на съобенията | Kommunikationsverordnung Kommission

Flagge Litauens Litauen

Lietuvos Respublikos ryšių reguliavimo tarnyba (RRT) | Regulierungsbehörde für Kommunikation (RRT)

Flagge Kroatiens Kroatien

Hrvatska regulatorna agencija za mrežne djelatnosti (HAKOM) | Kroatische Regulierungsbehörde für Netzindustrien (HAKOM)

Flagge Luxemburgs Luxemburg

Autorité de la concurrence | Wettbewerbsbehörde

Flagge Zyperns Zypern

ΑΡΧΗ ΡΑΔΙΟΤΗΛΕΟΡΑΣΗΣ & ΗΦΙΑΚΩΝ ΥΠΗΡΕΣΙΩΝ | Radiotelevision & Behörde für digitale Dienste

Flagge von Malta Malta

Maltesische Kommunikationsbehörde (MCA) | Malta Communications Authority (MCA)

Flagge der Tschechischen Republik Tschechien

Český telekomunikační úřad | Tschechisches Fernmeldeamt

Flagge der Niederlande Niederlande

Autoriteit Consument en Markt | Behörde für Verbraucher und Märkte

Flagge Dänemarks Dänemark

Digitaliseringsstyrelsen | Agentur für digitale Regierung

Flagge Polens Polen

-

Flagge Estlands Estland

Tarbijakaitse ja Tehnilise Järelevalve Amet (TTJA) | Behörde für Verbraucherschutz und technische Regulierung (CPTRA)

Flagge von Portugal Portugal

Autoridade Nacional de Comunicações (ANACOM) Nationale Kommunikationsbehörde | (ANACOM)

Flagge Finnlands Finnland

Liikenne- ja viestintävirasto Traficom | Finnische Verkehrs- und Kommunikationsagentur (TRAFICOM)

 

Flagge Rumäniens Rumänien

Autoritatea Naţională pentru Administrare şi Reglementare în Comunicaţii (ANCOM) | Nationale Behörde für Verwaltung und Regulierung in der Kommunikation (ANCOM)

Flagge Frankreichs Frankreich

Autorité de régulation de la communication audiovisuelle et numérique (Arcom) | Regulierungsbehörde für audiovisuelle und digitale Kommunikation (Arcom)

Flagge der Slowakei Slowakei

Rada pre mediálne služby | Rat für Mediendienste

Flagge von Deutschland Deutschland

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) | Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)

Flagge Sloweniens Slowenien

Agencija za komunikacijska omrežja in storitve Republike Slovenije (AKOS) | Agentur für Kommunikationsnetze und -dienste der Republik Slowenien (AKOS)

Flagge Griechenlands Griechenland

Εθνική Επιτροπή Τηλεπικοινωνιών και Ταχυδρομείων (EETT) | Griechische Telekommunikations- und Postkommission (EETT)

Flagge von Spanien Spanien

Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia | Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb

Flagge von Ungarn Ungarn

Nemzeti Média és Hírközlési Hatóság | Nationale Behörde für Medien und Infokommunikation

Flagge Schwedens Schweden

Post- och telestyrelsen | Post und Telecom Authority

 

Flagge Irlands Irland

Medienkommission Coimisiún na Meán |

 

 

Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre DSC noch nicht erfolgreich benannt und ermächtigt und befinden sich in verschiedenen Phasen des von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens.

Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens

Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein, indem sie mehreren Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben übermittelte, weil sie ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nicht nachgekommen waren. Zypern, Tschechien, Estland, Polen, Portugal, die Slowakei, Belgien, Spanien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und Bulgarien sind vor allem deshalb mit solchen Verfahren konfrontiert, weil sie es versäumt haben, ihre DSC zu benennen und/oder vollständig zu ermächtigen. Unter diesen haben Estland, die Slowakei und Schweden nach Eingang des Aufforderungsschreibens und die Niederlande nach Eingang der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Bedenken der Kommission ausgeräumt, indem sie ihre DSC erfolgreich benannt und ermächtigt haben. Obwohl die Verfahren für die übrigen neun Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen sind, haben mehrere von ihnen (Kroatien, Luxemburg und Belgien) kürzlich die Durchführungsvorschriften erlassen, die die Kommission entsprechend prüfen wird.

Im April und Juli 2024 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein, indem sie mehreren Mitgliedstaaten ein Aufforderungsschreiben übermittelte, weil sie ihren Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Dienste nicht nachgekommen waren. Zypern, Tschechien, Estland, Polen, Portugal, die Slowakei, Belgien, Spanien, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und Bulgarien sind vor allem deshalb mit solchen Verfahren konfrontiert, weil sie es versäumt haben, ihre DSC zu benennen und/oder vollständig zu ermächtigen. Unter anderem haben die folgenden Länder die Bedenken der Kommission ausgeräumt und ihre DSC erfolgreich benannt und gestärkt:

  • Estland, Slowakei, Schweden und Luxemburg – nach Eingang des Aufforderungsschreibens
  • Niederlande und Belgien – nach Eingang der mit Gründen versehenen Stellungnahme
  • Zypern – nach dem Beschluss des Kollegiums, den Mitgliedstaat vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.

Obwohl die Verfahren für die übrigen sechs Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen sind, haben einige von ihnen, wie Portugal, Polen, Kroatien und Bulgarien, die Durchführungsvorschriften zur Ermächtigung ihrer DSC erlassen. Die Kommission vertrat jedoch die Auffassung, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind, um sie in vollem Umfang zu ermächtigen, und übermittelte Kroatien im April 2026 und Bulgarien im Oktober 2026 ein zusätzliches Aufforderungsschreiben. 

Mit Gründen versehene Stellungnahmen

In weiteren Schritten hat die Kommission im Mai 2025 beschlossen, Tschechien, Spanien, Polen und Portugal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Während Zypern aufgrund der Nichteinhaltung des Gesetzes über digitale Dienste zu den Mitgliedstaaten gehörte, die vor dem Gerichtshof zu verklagen waren, wurde das Vertragsverletzungsverfahren nach der Annahme der Durchführungsgesetze im Juli 2025 im November 2025 eingestellt.

Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

In weiteren Schritten verklagte die Kommission Tschechien, Spanien, Polen und Portugal vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Diese Verweisung löst die Prozessphase des Vertragsverletzungsverfahrens aus, in der der EuGH ersucht wird, über die Vereinbarkeit der betreffenden Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht zu entscheiden. Stellt der EuGH einen Verstoß fest, ist der Mitgliedstaat rechtlich zur Einhaltung verpflichtet. Andernfalls können weitere Maßnahmen nach Artikel 260 AEUV, einschließlich finanzieller Sanktionen, ergriffen werden. Diese Befassungen unterstreichen die Schwere ihres Versäumnisses, ihre DSC zu benennen und/oder zu ermächtigen, sowie das Fehlen festgelegter Sanktionsregeln für Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste. Solche Maßnahmen sind erheblich, da sie die Notwendigkeit einer wirksamen und einheitlichen Durchsetzung der Vorschriften für digitale Dienste in der gesamten EU verdeutlichen. 

Zeitplan

Weitere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren finden Sie hier.

Jährliche Tätigkeitsberichte

Flagge Österreichs Österreich

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge Italiens Italien

Bericht 2024 (italienisch, einschließlich Zusammenfassung in englischer Sprache)

Flagge von Belgien Belgien

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge Lettlands Lettland

Bericht 2024 (lettisch)

Flagge Bulgariens Bulgarien

Bericht 2024 (bulgarisch, einschließlich Zusammenfassung in englischer Sprache)

Flagge Litauens Litauen

Bericht 2024 (Litauisch, einschließlich Zusammenfassung auf Englisch)

Flagge Kroatiens Kroatien

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge Luxemburgs Luxemburg

Bericht 2024 (Englisch)

 Flagge der Tschechischen Republik Tschechische Republik

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge von Malta Malta

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge Dänemarks Dänemark

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge der Niederlande Niederlande

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge Estlands Estland

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge von Portugal Portugal

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge Finnlands Finnland

Bericht 2024 (finnisch)

Flagge Rumäniens Rumänien

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge Griechenlands Griechenland

Bericht 2024 (griechisch)

Zusammenfassung 2024 (Englisch)

Flagge der Slowakei Slowakei

Bericht 2024 (slowakisch, einschließlich Zusammenfassung in englischer Sprache)

Flagge von Ungarn Ungarn

Bericht 2024 (Ungarisch und Englisch)

Flagge Sloweniens Slowenien

Bericht 2024 (Slowenisch, einschließlich Zusammenfassung auf Englisch)

Flagge Irlands Irland

Bericht 2024 (Englisch)

Flagge von Spanien Spanien

Bericht 2024 (Englisch und Spanisch)

 

 

Flagge Schwedens Schweden

Bericht 2024 (schwedisch)

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Das Gesetz über digitale Dienste bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der EU und den nationalen Behörden, um sicherzustellen, dass die Plattformen ihren Verpflichtungen nachkommen.

Last update

2 Oktober 2026