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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Gesetz über digitale Dienste: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen

Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind diejenigen mit über 45 Millionen Nutzern in der EU. Sie müssen die strengsten Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste einhalten.

Im Gesetz über digitale Dienste werden Plattformen oder Suchmaschinen, die mehr als 45 Millionen Nutzer pro Monat in der EU haben, als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) eingestuft. Die Kommission hat damit begonnen, VLOPs oder VLOSEs auf der Grundlage der von Plattformen und Suchmaschinen bereitgestellten Nutzernummern zu benennen, die sie unabhängig von ihrer Größe bis zum 17. Februar 2023 veröffentlichen mussten.

Plattformen und Suchmaschinen müssen diese Zahlen mindestens alle sechs Monate aktualisieren, wie im Gesetz über digitale Dienste erläutert: Leitlinien zur Verpflichtung zur Veröffentlichung von Nutzernummern.

Sobald die Kommission eine Plattform als VLOP oder eine Suchmaschine als VLOSE bestimmt hat, hat der benannte Online-Dienst vier Monate Zeit, um dem Gesetz über digitale Dienste nachzukommen. Die Benennung löst spezifische Vorschriften aus, mit denen die besonderen Risiken, die solche großen Dienste für die Europäer und die Gesellschaft in Bezug auf illegale Inhalte darstellen, und ihre Auswirkungen auf die Grundrechte, die öffentliche Sicherheit und das Wohlergehen angegangen werden.

Die Kommission wird ihre Entscheidung widerrufen, wenn die Plattform oder Suchmaschine den Schwellenwert von 45 Millionen monatlichen Nutzern während eines ganzen Jahres nicht mehr erreicht.

Pflichten für VLOPs und VLOSEs

Sobald die Kommission eine Plattform oder Suchmaschine benannt hat, hat sie vier Monate Zeit, um dem Gesetz über digitale Dienste nachzukommen.

Zum Beispiel muss es:

  • Einrichtung einer Kontaktstelle für Behörden und Nutzer
  • Straftaten melden
  • haben benutzerfreundliche Bedingungen und Konditionen
  • Transparenz in Bezug auf Werbung, Empfehlungssysteme oder Entscheidungen zur Moderation von Inhalten

Sie müssen auch die Regeln befolgen, die sich aufgrund ihrer Größe und der möglichen Auswirkungen auf die Gesellschaft nur auf VLOPs und VLOSEs konzentrieren. Dies bedeutet, dass sie systemische Risiken, die mit ihren Diensten verbunden sind, identifizieren, analysieren und bewerten müssen. Sie sollten sich insbesondere mit Risiken im Zusammenhang mit Folgendem befassen:

  • illegale Inhalte
  • Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und -pluralismus, Diskriminierung, Verbraucherschutz und Kinderrechte
  • Öffentliche Sicherheit und Wahlprozesse
  • geschlechtsspezifische Gewalt, öffentliche Gesundheit, Jugendschutz sowie geistiges und körperliches Wohlbefinden

Sobald die Risiken ermittelt und der Kommission zur Beaufsichtigung gemeldet wurden, sind VLOPs und VLOSEs verpflichtet, Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Dies könnte bedeuten, das Design oder die Funktionsweise ihrer Dienste anzupassen oder ihre Empfehlungssysteme zu ändern. Sie könnten auch darin bestehen, die Plattform intern mit mehr Ressourcen zu stärken, um systemische Risiken besser erkennen zu können.

Diejenigen, die als VLOPs oder VLOSEs bezeichnet werden, müssen auch:

  • Einrichtung einer internen Compliance-Funktion, die sicherstellt, dass die ermittelten Risiken gemindert werden
  • mindestens einmal jährlich von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden und Maßnahmen ergreifen, die den Empfehlungen des Prüfers entsprechen;
  • ihre Daten an die Kommission und die nationalen Behörden weiterzugeben, damit diese die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste überwachen und bewerten können;
  • zugelassenen Forschern den Zugang zu Plattformdaten zu ermöglichen, wenn die Forschung zur Erkennung, Identifizierung und zum Verständnis systemischer Risiken in der EU beiträgt;
  • Bereitstellung einer Option in ihren Empfehlungssystemen, die nicht auf der Erstellung von Benutzerprofilen basiert
  • über ein öffentlich zugängliches Repository für Werbung verfügen

 

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