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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

DSA: Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen

Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind diejenigen mit über 45 Millionen Nutzern in der EU. Sie müssen die strengsten Regeln der DSA einhalten.

    DSA-Logo

Das DSA klassifiziert Plattformen oder Suchmaschinen mit monatlich mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE). Die Kommission hat damit begonnen, VLOPs oder VLOSEs auf der Grundlage von Nutzernummern von Plattformen und Suchmaschinen zu benennen, die unabhängig von der Größe bis zum 17. Februar 2023 veröffentlicht werden mussten.

Plattformen und Suchmaschinen müssen diese Zahlen mindestens alle sechs Monate aktualisieren, wie im DSA erläutert: Anleitung zur Pflicht zur Veröffentlichung von Benutzernummern.

Sobald die Kommission eine Plattform als VLOP oder eine Suchmaschine als Vlose bezeichnet, hat der benannte Online-Dienst vier Monate Zeit, um der DSA nachzukommen. Die Benennung löst spezifische Vorschriften aus, die den besonderen Risiken begegnen, die solche großen Dienste für die Europäer und die Gesellschaft darstellen, wenn es um illegale Inhalte geht, und deren Auswirkungen auf die Grundrechte, die öffentliche Sicherheit und das Wohlergehen.

Die Kommission wird ihre Entscheidung widerrufen, wenn die Plattform oder Suchmaschine die Schwelle von 45 Millionen monatlichen Nutzern in einem vollen Jahr nicht mehr erreicht.

Verpflichtungen für VLOPs und VLOSEs

Sobald die Kommission eine Plattform oder eine Suchmaschine benannt hat, hat sie vier Monate Zeit, um der DSA nachzukommen.

Zum Beispiel muss er:

  • Einrichtung einer Anlaufstelle für Behörden und Nutzer
  • kriminelle Straftaten melden
  • haben benutzerfreundliche Bedingungen und Konditionen
  • transparent sein in Bezug auf Werbung, Empfehlungssysteme oder inhaltliche Moderationsentscheidungen

Sie müssen auch die Regeln befolgen, die sich aufgrund ihrer Größe und der potenziellen Auswirkungen auf die Gesellschaft nur auf VLOPs und VLOSEs konzentrieren. Dies bedeutet, dass sie systemische Risiken identifizieren, analysieren und bewerten müssen, die mit ihren Dienstleistungen verbunden sind. Sie sollten insbesondere Risiken im Zusammenhang mit folgenden Aspekten berücksichtigen:

  • illegale Inhalte
  • Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Medienfreiheit und Pluralismus, Diskriminierung, Verbraucherschutz und Kinderrechte
  • öffentliche Sicherheit und Wahlprozesse
  • geschlechtsspezifische Gewalt, öffentliche Gesundheit, Jugendschutz sowie geistiges und körperliches Wohlbefinden

Sobald die Risiken ermittelt und der Kommission zur Beaufsichtigung gemeldet werden, sind VLOP und VLOSE verpflichtet, Maßnahmen zur Minderung dieser Risiken zu ergreifen. Dies könnte bedeuten, das Design oder die Funktionsweise ihrer Dienste anzupassen oder ihre Empfehlungssysteme zu ändern. Sie könnten auch darin bestehen, die Plattform intern mit mehr Ressourcen zu stärken, um systemische Risiken besser zu erkennen.

Diejenigen, die als VLOPs oder VLOSE bezeichnet werden, müssen auch:

  • Einrichtung einer internen Compliance-Funktion, die sicherstellt, dass die identifizierten Risiken gemindert werden
  • mindestens einmal jährlich von einem unabhängigen Prüfer geprüft werden und Maßnahmen ergreifen, die den Empfehlungen des Abschlussprüfers entsprechen
  • teilen Sie ihre Daten mit der Kommission und den nationalen Behörden, damit sie die Einhaltung der DSA überwachen und bewerten können.
  • geprüften Forschern den Zugang zu Plattformdaten zu ermöglichen, wenn die Forschung zur Erkennung, Identifizierung und zum Verständnis systemischer Risiken in der EU beiträgt
  • Bereitstellung einer Option in ihren Empfehlungssystemen, die nicht auf Benutzerprofilierung basiert
  • über ein öffentlich zugängliches Repository für Werbung verfügen

 

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Koordinatoren für digitale Dienste

Koordinatoren für digitale Dienste unterstützen die Kommission bei der Überwachung und Durchsetzung der Verpflichtungen im Gesetz über digitale Dienste (DSA).