Erfahren Sie, wie Sie auf offene Daten zugreifen können, einschließlich hochwertiger Datensätze (d. h. Daten, die bei der Wiederverwendung wichtige gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile bringen können).
Öffentliche Stellen produzieren, sammeln und bezahlen riesige Datenmengen, die als Informationen des öffentlichen Sektors oder staatliche Daten bezeichnet werden. Beispiele hierfür sind geografische Informationen, Statistiken, Wetterdaten, Daten aus öffentlich geförderten Forschungsprojekten und digitalisierte Bücher aus Bibliotheken. „Offene“ öffentliche Daten beziehen sich auf Informationen des öffentlichen Sektors, auf die leicht und in großem Umfang zugegriffen werden kann und die – idealerweise unter nicht restriktiven Bedingungen – wiederverwendet werden können.
Damit die Daten wirklich offen sind, müssen sie von einer Lizenz begleitet sein, die den Zugriff, die Nutzung und die Weitergabe der Daten für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke ermöglicht.
Mit der Richtlinie über offene Daten wird der Rechtsrahmen für offene Daten auf der Grundlage der wichtigsten Grundsätze der Transparenz und des fairen Wettbewerbs festgelegt. Darüber hinaus wird das Konzept der hochwertigen Datensätze eingeführt, die als Daten definiert werden, die bei der Wiederverwendung mit wichtigen Vorteilen für die Gesellschaft und die Wirtschaft verbunden sind. Die Kommission hat eine Durchführungsverordnung angenommen, in der eine Liste konkreter hochwertiger Datensätze innerhalb der Grenzen der sechs in der Richtlinie festgelegten Kategorien (Geospatial, Erdbeobachtung und Umwelt, Meteorologie, Statistik, Unternehmen und Unternehmenseigentum sowie Mobilität) und die Modalitäten ihrer Veröffentlichung durch die Mitgliedstaaten festgelegt sind. Für diese Datensätze gelten ehrgeizigere Vorschriften (siehe „Was sind meine Rechte?“), um die Marktzutrittsschranken für den europäischen datengesteuerten Markt erheblich zu verringern und die Menge der wiederverwendeten Datensätze zu erhöhen.
Dieser Leitfaden beschreibt die praktischen Schritte zur Erlangung offener Daten und hochwertiger Datensätze.
Wie kann ich auf offene Daten und hochwertige Datensätze zugreifen?
Das offizielle Portal für europäische Daten
Die umfangreichste Ressource für den Zugang zu offenen Daten ist das offizielle Portal für europäische Daten (data.europa.eu). Dieses Portal umfasst mehr als 1,8 Millionen Datensätze von EU-Organen und -Agenturen sowie von Mitgliedstaaten.
Datensätze lassen sich über die Schnellsuche leicht identifizieren und Ergebnisse können in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden. Erweitertere Suchanfragen können mit der SPARQL-Abfragesprache durchgeführt werden.
Nach dem Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts über hochwertige Datensätze im Juni 2024 waren hochwertige Datensätze auf einer speziellen Seite des europäischen Datenportals zugänglich.
Das Portal umfasst auch eine Akademie, die eine Fülle von Schulungsmaterialien zur Wiederverwendung offener Daten sowie verschiedene Forschungsarbeiten und Berichte enthält, darunter Anwendungsfälle von Herausgebern und Weiterverwendern offener Daten aus der ganzen Welt.
Inwieweit Datensätze über das Portal verfügbar sind, hängt davon ab, inwieweit sie von Behörden zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus hängt ihre Auffindbarkeit von der Art und Weise ab, wie die Metadaten generiert wurden. Daher ist es möglicherweise nicht möglich, über das Portal auf alle offenen Daten zuzugreifen. Bitte beachten Sie in diesem Fall Schritt 2. Wenn Sie immer noch nicht auf Datensätze zugreifen können, die als offene Daten verfügbar sein sollten, überprüfen Sie den Abschnitt „Welche Rechte habe ich?“.
Nationale und thematische offene Datenportale
Neben dem offiziellen Portal für europäische Daten können offene Daten – einschließlich hochwertiger Datensätze – über nationale sektorübergreifende Portale, die zentral eingerichtet wurden, um Daten von Behörden in einem Land zur Verfügung zu stellen, oder über nationale sektorspezifische Portale zugänglich sein. Beispielsweise haben einige Mitgliedstaaten ihre Daten über registrierte Unternehmen nicht auf data.europa.eu zur Verfügung gestellt. Diese Daten können jedoch in nationalen Unternehmensregistern verfügbar sein, die alle über das Europäische E-Justiz-Portal miteinander verbunden und durchsuchbar sind. Weitere Beispiele für eng fokussierte Datenportale sind solche, die Daten zu bestimmten Regionen oder Themen wie Verkehr, Umwelt oder Gesundheit enthalten.
Gemäß der INSPIRE-Richtlinie verwenden die Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz ein gemeinsam vereinbartes Format, um eine breite Palette von Daten über die Welt um uns herum zu sammeln, wie Karten, Landnutzung oder Verkehrsnetze. Das INSPIRE Geoportal ist der europaweite Zugangspunkt zu den über nationale Geoportale bereitgestellten Daten. Die Daten sind auch über data.europa.eu zugänglich.
Was sind meine Rechte?
Werden Informationen des öffentlichen Sektors, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, nicht proaktiv als offene Daten veröffentlicht, sollten sie nach Möglichkeit auf Antrag eines Weiterverwenders weiterhin in elektronischer Form zur Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden. Behörden (ausgenommen öffentliche Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen und Forschungsfördereinrichtungen) müssen dem Antrag innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen.
Öffentliche Stellen sind nicht verpflichtet, einen Auszug aus einem Dokument zur Verfügung zu stellen oder das Format der angeforderten Informationen zu ändern, wenn dies einen unverhältnismäßigen Aufwand (in Bezug auf die Größe und das Betriebsbudget der öffentlichen Stelle) erfordert, der über eine einfache Operation hinausgeht.
Wird ein Antrag abgelehnt, muss die öffentliche Stelle ihre Entscheidung auf der Grundlage des Unionsrechts oder des nationalen Rechts erläutern und begründen. Die Entscheidung muss sich auf die Rechtsbehelfe beziehen (einschließlich der Möglichkeit der Überprüfung durch eine unparteiische Überprüfungsstelle mit entsprechendem Fachwissen). Wenn ein Antragsteller die Entscheidung anfechten möchte (z. B. mit der Begründung, dass die Daten als offene Daten zur Verfügung gestellt werden sollten), sollten die Informationen darüber, wie dies in der Praxis zu tun ist, von der öffentlichen Stelle bereitgestellt werden, bei der die Daten angefordert wurden. Einige Mitgliedstaaten haben eine spezialisierte Stelle für Beschwerden im Zusammenhang mit der Weiterverwendung eingerichtet, dies ist jedoch keine Anforderung der Richtlinie.
Die Dokumente sollten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Führen öffentliche Stellen jedoch eine besonders umfangreiche Suche nach den angeforderten Informationen durch oder führen sie zu kostspieligen Änderungen des Formats der angeforderten Informationen, können sie die Grenzkosten in Rechnung stellen. In Ausnahmefällen, in denen die Behörde überwiegend aus den Einnahmen aus den Daten finanziert wird, können sie die angefallenen Kosten in voller Höhe in Rechnung stellen.
Die Bedingungen für die Wiederverwendung sollten für vergleichbare Kategorien der Wiederverwendung nichtdiskriminierend sein. Dies schließt beispielsweise nicht aus, dass die Kosten für die Beschaffung eines Datensatzes für eine kommerzielle Nutzung anders sind als für eine nichtkommerzielle Nutzung.
Hochwertige Datensätze unterliegen einem zusätzlichen Regelwerk. Ab dem 9. Juni 2024 müssen sie zur Wiederverwendung zur Verfügung gestellt werden:
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kostenlos;
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unter den Bedingungen der Creative Commons BY 4.0-Lizenz oder einer gleichwertigen oder weniger restriktiven offenen Lizenz;
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in einem anerkannten offenen, maschinenlesbaren Format;
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über Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und Massendownload;
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in der aktuellsten Version.
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die zugehörigen Metadaten hochwertige Datensätze eindeutig als solche kennzeichnen, um sie auffindbar zu machen.
Wie kann ich auf Daten des öffentlichen Sektors zugreifen, die nicht offen zugänglich sind?
Obwohl es sich nicht um offene Daten handelt, wird das Europäische Register für geschützte Daten im Besitz des öffentlichen Sektors (ERPD) auf dem offiziellen Portal für europäische Daten gehostet. Hier finden Sie Informationen zu Daten, die sich im Besitz von Behörden in den Mitgliedstaaten befinden, aber nach den allgemeinen Regeln für offene Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können („geschützte Daten“). Kapitel II des Daten-Governance-Gesetzes sieht die Weiterverwendung solcher Daten vor, die unter bestimmten Bedingungen personenbezogene Daten oder vertrauliche Geschäftsdaten umfassen können. Eine Fülle von Wissen kann aus solchen Daten gewonnen werden, ohne ihren geschützten Charakter zu beeinträchtigen, und das Daten-Governance-Gesetz sieht Regeln und Garantien vor, um eine solche Weiterverwendung zu erleichtern, wann immer dies rechtlich möglich ist.