Amazon muss der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 6. Dezember 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Amazon wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste nach sich ziehen.
Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission auf ein Auskunftsersuchen hin Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben verhängen. Falls Amazon nicht antwortet, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte eine nicht fristgerechte Antwort zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform muss Amazon das Gesetz über digitale Dienste einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte.