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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Kommission richtet Auskunftsersuchen nach dem Gesetz über digitale Dienste an Amazon

Die Europäische Kommission hat Amazon heute förmlich ein Auskunftsersuchen nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) übermittelt. Die Kommission fordert Amazon auf, weitere Informationen über die Maßnahmen vorzulegen, die es ergriffen hat, um den Verpflichtungen im Zusammenhang mit Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher im Internet nachzukommen, insbesondere im Hinblick auf die Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte, sowie über die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste durch die Empfehlungssysteme.

Commission sends request for information to Amazon under the Digital Services Act

iStock photo Getty images plus

Amazon muss der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 6. Dezember 2023 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Amazon wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des Gesetzes über digitale Dienste nach sich ziehen.

Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission auf ein Auskunftsersuchen hin Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben verhängen. Falls Amazon nicht antwortet, kann die Kommission beschließen, die Informationen per Beschluss anzufordern. In diesem Fall könnte eine nicht fristgerechte Antwort zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform muss Amazon das Gesetz über digitale Dienste einhalten, einschließlich der Bewertung und Minderung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte.

Paket zum Gesetz über digitale Dienste