Skip to main content
Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Kommission richtet Auskunftsersuchen an 17 sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

Die Kommission hat förmliche Auskunftsverlangen nach dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) an 17 der am 25. April 2023 benannten sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen (VLOP und VLOSEs) gerichtet, nämlich AliExpress, Amazon Store, AppStore, Bing, Booking.com, Facebook, Google Search, Google Play, Google Maps, Google Shopping, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, TikTok, YouTube und Zalando.

Commission sends requests for information to 17 Very Large Online Platforms and Search Engines under the Digital Services Act

Diese sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Plattformen werden aufgefordert, mehr Informationen über die Maßnahmen bereitzustellen, die sie ergriffen haben, um ihrer Verpflichtung nachzukommen, förderfähigen Forschern unverzüglich Zugang zu den auf ihrer Online-Schnittstelle öffentlich zugänglichen Daten zu gewähren.

Der Zugang von Forschern zu Daten ist von entscheidender Bedeutung, um die Rechenschaftspflicht und die öffentliche Kontrolle der Strategien der Plattformen zu gewährleisten. Der Zugang der Forscher zu öffentlich zugänglichen Daten trägt in hohem Maße zu den Zielen des Gesetzes über digitale Dienste bei, was angesichts anstehender Ereignisse wie Wahlen auf nationaler und EU-Ebene sowie für die laufende Überwachung des Vorhandenseins illegaler Inhalte und Waren auf Online-Plattformen besonders wichtig ist.

Die 17 sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Plattformen müssen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 8. Februar 2024 übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen.

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformen oder Suchmaschinen sind die 17 sehr großen Online-Plattformen und sehr großen Online-Suchmaschinen verpflichtet, alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen über den Datenzugang, einzuhalten.

Am 18. Dezember 2023 leitete die Kommission aus mehreren Gründen ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen das VLOP X ein, in dem mutmaßliche Verstöße gegen die Verpflichtungen in Bezug auf den Datenzugang für Forscher zum Ausdruck kamen.

 

Hier erfahren Sie mehr über: