Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission nationale Fahrpläne vorlegen, in denen sie die Maßnahmen darlegen, die sie zur gemeinsamen Verwirklichung der Ziele der digitalen Dekade 2030 umsetzen wollen.
Jeder Fahrplan enthält Einzelheiten zu den angenommenen oder geplanten Maßnahmen bis 2030, um gemeinsam die im politischen Programm für die digitale Dekade festgelegten digitalen Ziele und allgemeinen Ziele zu erreichen. Diese strategischen Fahrpläne enthalten auch die auf nationaler Ebene projizierten Zielpfade sowie die erwarteten Auswirkungen der Strategien, Maßnahmen und Maßnahmen.
Aus dem Politikprogramm für die digitale Dekade geht hervor, dass jeder nationale Fahrplan einer Konsultation mit den wichtigsten Interessenträgern unterzogen werden sollte, bevor er der Kommission vorgelegt wird. Nach ihrer Bewertung wird die Kommission in ihrem zweiten Bericht über die digitale Dekade einen Überblick geben und erforderlichenfalls Maßnahmen empfehlen. Auf dieser Grundlage können die Fahrpläne dann angepasst werden, wobei auch Änderungen und Aktualisierungen von Strategien und Technologien berücksichtigt werden.
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