Das Datengesetz wird Fairness im digitalen Umfeld gewährleisten, indem klargestellt wird, wer unter welchen Bedingungen einen Mehrwert aus Daten schaffen kann. Sie wird auch einen wettbewerbsorientierten und innovativen Datenmarkt fördern, indem Industriedaten freigesetzt und Rechtsklarheit in Bezug auf die Nutzung von Daten geschaffen wird.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, erklärte:
Heute ist ein Meilenstein auf unserem Weg zum digitalen Wandel. Durch genau definierte Rechtsvorschriften zu Daten haben wir die Kontrolle über den Austausch von Daten, die von ihren vernetzten Geräten erzeugt werden, und gewährleisten gleichzeitig den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und das europäische Grundrecht auf Privatsphäre.
Thierry Breton, EU-Kommissar für Binnenmarkt, erklärte:
Das Inkrafttreten des Datengesetzes ist ein wichtiger Meilenstein in unseren Bemühungen um die Gestaltung des digitalen Raums. Sie wird eine florierende EU-Datenwirtschaft fördern, die innovativ und offen ist – unter unseren Bedingungen. Die europäischen Bürger und Unternehmen werden von der Fülle an Industriedaten profitieren, die neue datengesteuerte Anwendungen auslöst, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Maßnahmen zur Förderung der Datenwirtschaft in der EU
In den letzten Jahren hat die Zahl der vernetzten Geräte auf dem europäischen Markt rasch zugenommen. Die Nutzung vernetzter Objekte (oder des Internets der Dinge) erzeugt immer mehr Datenmengen. Dies stellt ein enormes Potenzial für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU dar.
Die neuen Vorschriften ermöglichen es Nutzern vernetzter Produkte, auf die von diesen Geräten erzeugten Daten zuzugreifen und diese Daten an Dritte weiterzugeben. So kann beispielsweise der Eigentümer eines vernetzten Fahrzeugs oder der Betreiber einer Windkraftanlage vom Hersteller verlangen, bestimmte Daten, die bei der Nutzung dieser vernetzten Produkte erzeugt werden, an einen Reparaturdienst nach Wahl des Eigentümers weiterzugeben. Dies wird Verbrauchern und anderen Nutzern vernetzter Produkte mehr Kontrolle verschaffen und Dienste auf dem Anschlussmarkt und Innovationen fördern. Die Anreize für Hersteller, in datengenerierende Produkte und Dienstleistungen zu investieren, werden erhalten, und ihre Geschäftsgeheimnisse werden weiterhin geschützt.
Öffentliche Stellen können auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen, um bei der Reaktion auf öffentliche Notfälle wie Überschwemmungen und Waldbrände oder bei der Umsetzung eines gesetzlichen Mandats zu helfen, wenn die erforderlichen Daten nicht ohne Weiteres auf andere Weise verfügbar sind.
Das Datengesetz schützt europäische Unternehmen auch vor missbräuchlichen Vertragsklauseln in Verträgen über die gemeinsame Datennutzung, die eine Vertragspartei der anderen einseitig auferlegt. Dies wird es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ermöglichen, sich aktiver am Datenmarkt zu beteiligen.
Darüber hinaus wird das Datengesetz es den Kunden ermöglichen, nahtlos (und schließlich kostenlos) zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern zu wechseln. Diese Maßnahmen werden den Wettbewerb und die Auswahl auf dem Markt fördern und gleichzeitig die Bindung von Anbietern verhindern. So könnte beispielsweise jedes europäische Unternehmen Datendienste verschiedener Cloud-Anbieter („Multi-Cloud“) kombinieren und die enormen Chancen auf dem Cloud-Markt der EU nutzen. Außerdem werden die Kosten für Unternehmen und Verwaltungen drastisch gesenkt, wenn sie ihre Daten und Anwendungen an einen anderen Cloud-Anbieter weitergeben.
Das Datengesetz enthält auch Garantien gegen unrechtmäßige Ersuchen von Behörden von Drittländern um Übermittlung oder Zugriff auf in der EU gespeicherte nicht personenbezogene Daten, um eine zuverlässigere und sicherere Datenverarbeitungsumgebung zu gewährleisten.
Schließlich werden mit dem Datengesetz Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von Interoperabilitätsnormen für die gemeinsame Nutzung von Daten und für Datenverarbeitungsdienste im Einklang mit der EU- Normungsstrategie eingeführt.
Nächste Schritte
Nach seinem Inkrafttreten wird das Datengesetz in 20 Monaten, d. h. am 12. September 2025, in Kraft treten.
Hintergrund
Am 23. Februar 2022 schlug die Kommission das Europäische Datengesetz vor, um Fairness in der digitalen Welt zu gewährleisten und Innovationen zu fördern. Das Europäische Parlament und der Rat haben am 28. Juni 2023 eine politische Einigung erzielt. Das Datengesetz ist ein wichtiger Meilenstein der Datenstrategie der Kommission, die ein wichtiger Faktor für die Verwirklichung der Ziele des digitalen Jahrzehnts bis 2030 ist.
Das Datengesetz ergänzt das Daten-Governance-Gesetz, das im September 2023 in Kraft trat, und schafft die Verfahren und Strukturen zur Erleichterung des Datenaustauschs durch Unternehmen, Einzelpersonen und den öffentlichen Sektor. Mit dem Daten-Governance-Gesetz werden auch gemeinsame europäische Datenräume geschaffen, um mehr Daten für die Nutzung in Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die Kontrolle der Unternehmen und Einzelpersonen, die die Daten erzeugen, zu behalten.
Weiterführende Informationen
Datengesetz – Fragen und Antworten