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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Identifizierung von IKT-Spezifikationen

Die Europäische Kommission hat bei der Ermittlung neuer technischer IKT-Spezifikationen einen flexiblen Standardansatz entwickelt.

    Person steht hinter Wörtern, die in Sechskanten angezeigt werden, und wählt ‚Spezifikationen‘

© iStock by Getty Images - 519831780 NicoElNino

Die Europäische Kommission kann technische IKT-Spezifikationen ermitteln, die keine nationalen, europäischen oder internationalen Normen sind, sofern sie genauen Anforderungen entsprechen. Nach der Feststellung und Genehmigung können diese Spezifikationen dann im Rahmen des europäischen öffentlichen Auftragswesens referenziert werden.

Dieser flexible Ansatz ermöglicht es der EU, auf die rasche Entwicklung der IKT-Technologie zu reagieren. Sie trägt auch dazu bei, den Wettbewerb zu fördern, Interoperabilität und Innovation zu fördern und die Erbringung grenzüberschreitender Dienste zu erleichtern.

Wie werden neue Standards identifiziert?

Die Europäische Multi-Stakeholder-Plattform, die Sachverständigengruppe zur IKT-Normung, setzt Bewertungsgruppen ein, um die Einhaltung technischer Spezifikationen im Bereich der IKT zu prüfen, bei denen es sich nicht um nationale, europäische oder internationale Normen handelt. Er berücksichtigt dabei die Anforderungen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 über die europäische Normung (.pdf).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bewertungsgruppe erstellt die Multi-Stakeholder-Plattform einen Bewertungsbericht für die Kommission. Der Bericht enthält ihre Empfehlungen zur Möglichkeit, technische Spezifikationen zu ermitteln, auf die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge verwiesen werden soll.

Bevor sie ihren Beschluss fasst, konsultiert die Europäische Kommission entweder den Ausschuss oder die einschlägigen sektoralen Sachverständigen. Im Anschluss an solche Konsultationen entscheidet die Kommission, ob die technische Spezifikation der IKT als „gemeinsame technische Spezifikation“ bezeichnet wird, die von Behörden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (gemäß den Vergabevorschriften) verwendet werdenkann.

Welche technischen Spezifikationen wurden bisher ermittelt?

Liste der bisher ermittelten technischen Spezifikationen und der Link zu spezifischen Durchführungsbeschlüssen der Kommission.

Welche Anforderungen müssen neue Standards erfüllen?

Um als möglich „gemeinsame technische Spezifikationen“ zu ermitteln, müssen die technischen IKT-Spezifikationen den Anforderungen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 über die europäische Normung (.pdf) entsprechen. Dazu gehört die Marktakzeptanz und die Kohärenz mit der europäischen Normung.

Das Verfahren, mit dem die technischen Spezifikationen der IKT entwickelt werden, muss offen, transparent und auf Konsens beruhen. Die Spezifikationen müssen auch definierte Attribute erfüllen, einschließlich Wartung, Verfügbarkeit, auf FRAND-Basis lizenzierte Rechte an geistigem Eigentum, Relevanz, Neutralität, Stabilität und Qualität.

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IKT und Normung

IKT-Spezifikationen stellen sicher, dass Produkte miteinander vernetzt und interoperieren können, Innovationen fördern und die IKT-Märkte offen und wettbewerbsfähig halten können.

Siehe auch

Fortlaufender Plan für die IKT-Normung

Der fortlaufende Plan der EU bietet einen Überblick über vorläufige und ergänzende IKT-Normungstätigkeiten zur Unterstützung der politischen Maßnahmen der EU.