Die Expertengruppe für die Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet wurde eingesetzt, um die Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen und bewährte Verfahren auszutauschen.
Die Sachverständigengruppe für die Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet (WADEX) berät die Kommission in technischen Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet, einschließlich der Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern. Bei Bedarf hat die Sachverständigengruppe auch das Mandat, die Kommission bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zu beraten.
Tagesordnungen, Protokolle und Präsentationen der WADEX-Sitzungen
- Erste Sitzung – 19. Dezember 2016
- Zweite Sitzung – 7. März 2017
- Dritte Sitzung – 27. Juni 2017
- Vierte Sitzung – 30. November 2017
- Fünfte Sitzung – 21. Mai 2019
- Sechste Sitzung – 28. November 2019
- Siebte Sitzung – Webinarreihe (April-Juli 2020)
- Achte Sitzung – Webinarreihe (Januar–Mai 2021)
- Neunte Sitzung – Reihe von Webinaren (Herbst 2021)
- Zehnte Sitzung – Reihe von Webinaren (Feb-Juni 2022)
- Elfte Sitzung – Reihe von Webinaren (Okt-Dez 2022)
- Zwölfte Sitzung – Webinar (März–Juni 2023)
- Dreizehn Sitzung – 18./19. Oktober 2023
Ausführlichere Informationen über die WADEX-Mitglieder sind im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen öffentlich zugänglich.
Zugehöriger Inhalt
Gesamtbild
Was ist Web Accessibility? Die Barrierefreiheit im Internet ermöglicht es jedem, auch Menschen mit Behinderungen, das Internet wahrzunehmen, zu verstehen, zu navigieren und mit ihm zu interagieren.
Siehe auch
Informieren Sie sich über die neuesten Änderungen der Barrierefreiheitsnorm EN 301 549 und deren Begründung.
EU-Rechtsvorschriften, technische Normen und internationale bewährte Verfahren des W3C zur Barrierefreiheit im Internet.
Die Mitgliedstaaten müssen den Zugang zum Internet durch Schulungsprogramme, Sensibilisierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Erleichterung der Zugänglichkeit fördern.
Die Mitgliedstaaten müssen die Kommission über die Stellen informieren, die die Umsetzung der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet überwachen, melden und durchsetzen.