Die Barrierefreiheit im Internet ermöglicht es allen, auch Menschen mit Behinderungen, das Internet wahrzunehmen, zu verstehen, zu navigieren und mit ihm zu interagieren.
Angesichts des raschen Wachstums von Informationen und interaktiven Diensten, die über das Internet und mobile Geräte bereitgestellt werden, besteht die Gefahr, dass ein Teil der Bevölkerung sowohl aus dem privaten als auch aus dem öffentlichen Sektor von grundlegenden Dienstleistungen ausgeschlossen wird, wie etwa Informationen von öffentlichen Diensten, Lebensmitteleinkäufen, medizinischen Konsultationen, Online-Banking, Nachrichtendiensten und Videoanrufdiensten, um nur einige zu nennen.
Einfache Änderungen, die Websites und Apps „zugänglicher“ machen, können allen helfen, nicht nur Nutzern mit Behinderungen. Zum Beispiel in der Lage zu sein, einen Text zu hören, wenn nicht genug Licht zum Lesen vorhanden ist, oder beim Multitasking, oder Untertitel zu einem Video in einer lauten Umgebung zu lesen. Unternehmen mit barrierefreien Dienstleistungen können einen größeren, meist unerschlossenen Kundenstamm erreichen und dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen. Schätzungsweise 100 Millionen Menschen in der EU haben irgendeine Form von Behinderung und stellen somit einen wichtigen Markt dar.
Digitale Barrierefreiheit geht über technische Standards, Webarchitektur und Design hinaus. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien. Dies gewährleistet ihre Unabhängigkeit, soziale und berufliche Integration und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft (EU-Grundrechtecharta, Artikel 26). Parallel dazu schreibt Artikel 9 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD), das von der EU und ihren Mitgliedstaaten berichtigt wurde, vor, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen auf Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets, zugreifen können.
Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet
Die Web Accessibility Directive (WAD) ist seit dem 22. Dezember 2016 in Kraft und bietet Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang zu Websites und mobilen Apps öffentlicher Dienste. Lesen Sie auch eine Zusammenfassung der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet.
Die in der WAD festgelegten Regeln spiegeln die laufenden Arbeiten der Kommission zum Aufbau einer sozialen und inklusiven europäischen „Union der Gleichheit“ wider, in der alle Europäerinnen und Europäer eine umfassende und aktive Rolle in der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft spielen können. Die Richtlinie verpflichtet Websites und Apps öffentlicher Stellen, „zugänglicher“ zu sein, und stellt einen technischen Standard bereit, der klarstellt, was „zugänglich“ ist. Es sieht auch eine begrenzte Anzahl von Ausnahmen vor, darunter Rundfunkveranstalter und Live-Streaming.
Die WAD erfordert:
- eine Erklärung zur Barrierefreiheit für jede Website und mobile App, in der nicht barrierefreie Inhalte und Alternativen sowie Kontakte angegeben sind
- einen Feedback-Mechanismus, damit Nutzer Probleme mit der Barrierefreiheit melden oder Informationen anfordern können, die in einem nicht barrierefreien Inhalt veröffentlicht wurden.
- regelmäßige Überwachung der Websites und Apps des öffentlichen Sektors durch die Mitgliedstaaten und Berichterstattung über die Ergebnisse an die Kommission alle drei Jahre
Die WAD ergänzt den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen auch im privaten Sektor abdeckt. Weitere europäische Rechtsvorschriften unterstützen Menschen mit Behinderungen in anderen Bereichen, darunter elektronische Kommunikation, audiovisuelle Mediendienste, E-Books, elektronischer Geschäftsverkehr und IKT-Ausrüstung. In der Infografik zum Thema „Digitale Inklusion in der EU“ wird hervorgehoben, wie sich diese EU-Politik auf die digitale Barrierefreiheit auswirkt.
Überarbeitung der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet
Die Kommission hat 2022 die Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet überprüft. Bei der Überprüfung wurden die Ergebnisse einer im Jahr 2021 durchgeführten öffentlichen Konsultation berücksichtigt, bei der Meinungen zur praktischen Anwendung der Richtlinie über die Barrierefreiheit, die ersten Berichte der Mitgliedstaaten über die Überwachung der Barrierefreiheit und eine unterstützende Studie eingeholt wurden. Sie können den Evaluierungsbericht und seine Zusammenfassung lesen. Diese Dokumente und die Konsultationsergebnisse werden auch auf dem Portal „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht.
Studie zur Unterstützung der Überarbeitung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet
Die Studie zur Unterstützung der Überarbeitung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet und ihrer Durchführungsrechtsakte wird auf dem EU-Portal für Veröffentlichungen veröffentlicht:
- Easy Lesen Sie die Zusammenfassung
- Easy Read Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation
- Abschlussbericht der Studie
- Zusammenfassung
Umsetzung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet
Im Oktober 2018 erließ die Kommission zwei Durchführungsbeschlüsse zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Umsetzung der Richtlinie:
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission zur Erstellung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit
- Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 der Kommission zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Ein dritter Durchführungsbeschluss über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen, die die Konformitätsvermutung mit der WAD vorsieht, wurde im Dezember 2018 angenommen und im August 2021 geändert. Weitere Informationen zu Normen und Harmonisierung finden Sie hier.
Umsetzung der Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet
Alle Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (Frist war der 23. September 2018). Sie können auf die Liste der nationalen Umsetzungsmaßnahmen zugreifen.
Überwachung der Richtlinie über die Barrierefreiheit im Internet
Die WAD verpflichtet die Mitgliedstaaten, regelmäßig zu überwachen, ob Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Seit 2021 und danach alle drei Jahre veröffentlichen die Mitgliedstaaten einen Bericht über die Ergebnisse der Überwachung und Anwendung der Durchsetzung und legen ihn der Kommission vor.
Barrierefreiheits-Overlays
Die rechtlichen Barrierefreiheitsanforderungen in der EU werden durch technische Kriterien untermauert, die in der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 v3.2.1 festgelegt sind. Barrierefreiheits-Overlays sind Werkzeuge, die Websites hinzugefügt werden können, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Overlays oder andere Tools, die nicht sicherstellen, dass die Website selbst die detaillierten Kriterien des Standards erfüllt, sind keine geeignete Lösung. Es ist am besten, Barrierefreiheitsprobleme an ihrer Quelle zu beheben.
Ein weiteres bewährtes Verfahren besteht darin, denjenigen, die digitale Instrumente entwickeln oder warten, Rückmeldungen zu Fragen der Barrierefreiheit zu geben, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen über die digitale Barrierefreiheit lernen und künftige Probleme vermeiden. Um sicherzustellen, dass Websites wirklich zugänglich sind, ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen immer in Tests einzubeziehen.
Das Europäische Behindertenforum, Nutzer mit Behinderungen und viele Experten für Barrierefreiheit haben ihre Besorgnis über die Verwendung von Überlagerungen zum Ausdruck gebracht. Weitere Informationen finden Sie unter:
- Gemeinsame Erklärung von EDF & IAAP
- Artikel von The A11Y project
- Overlay Fact Sheet unterzeichnet von fast 900 Experten für Barrierefreiheit.
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