
Auf der Webseite „ Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten“ erhalten Sie einen Überblick über die anstehenden oder bereits offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen (im Folgenden „Aufrufe“). Jeder Aufruf hat ein eigenes Call-Dokument, das sich auf ein bestimmtes Thema bezieht. Sie enthält genauere Informationen zu einigen Fragen, die die Europäische Kommission in dem Vorschlag ansprechen möchte.
Die Website für Finanzierungen und Ausschreibungen beherbergt die Dienstleistungen für die Verwaltung Ihrer Vorschläge und Projekte während ihres gesamten Lebenszyklus.
Der Bewerbungsprozess
Reichen Sie Ihren Vorschlag ein
Wenn Sie auf eine Aufforderung antworten möchten, müssen Sie am Tag der angegebenen Aufforderungsfrist vor 17:00 Uhr Brüsseler Zeit einen Vorschlag einreichen. Bitte beachten Sie, dass diese Frist und bestimmte Fristen streng sind und eingehalten werden müssen. Die Europäische Kommission empfiehlt dringend, Ihren Vorschlag rechtzeitig vorzulegen und nicht bis zum letzten Moment zu warten.
Alle Vorschläge müssen online eingereicht werden.
Finden Sie Ihre Partner
Wenn Sie Hilfe benötigen, um einen potenziellen Partner mit besonderen Kompetenzen, Einrichtungen oder Erfahrungen zu identifizieren, nutzen Sie die Partnersuche.
Bewertung
Nach Ablauf der Frist werden alle Vorschläge anhand der im Arbeitsprogramm veröffentlichten Kriterien bewertet, was zu einer Liste der Vorschläge in vorrangiger Reihenfolge führt. An der Bewertung können unabhängige Sachverständige beteiligt werden, die auf die entsprechenden Fachgebiete spezialisiert sind.
Finanzhilfevereinbarung
Wenn die Bewertung abgeschlossen ist, werden die Antragsteller über das Ergebnis informiert.
Die Europäische Kommission wird mit jedem der erfolgreichen Teilnehmer eine Finanzhilfevereinbarung im Rahmen der zugewiesenen Mittel ausarbeiten. Die Finanzhilfevereinbarung beschreibt die durchzuführenden Tätigkeiten im Einklang mit den Zielen der Aufforderung, der Laufzeit des Projekts, dem Budget, den Sätzen und Kosten sowie dem Beitrag der Europäischen Kommission, den Rechten und Pflichten sowie anderen Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Thema der Einzelfinanzhilfevereinbarung. Der Zeitraum für die Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarungen beträgt bis zu 9 Monate nach Abschluss der Aufforderung.
Möchten Sie mehr erfahren? Sehen Sie, wie Sie teilnehmen können.
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