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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Consultation results | Veröffentlichung

Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten: zusammenfassender Bericht über die Konsultation zur Überprüfung

Der zusammenfassende Bericht über die öffentliche Konsultation zur Bewertung und Überprüfung der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten enthält eine Bestandsaufnahme der Beiträge und zeigt vorläufige Trends auf, die sich aus ihnen ergeben, wobei der Schwerpunkt auf den quantitativen Aspekten liegt. Ziel der öffentlichen Konsultation, die vom 2. Dezember 2020 bis zum 2. März 2021 stattfand, war es, die Ansichten und Beiträge der Interessenträger zur Umsetzung der Richtlinie zur Unterstützung ihrer Bewertung sowie zu möglichen künftigen Anpassungen im Hinblick auf die Ausarbeitung eines überarbeiteten Legislativvorschlags einzuholen.

Symbolisches Bild eines Mallets auf einem Tisch im Gerichtssaal

Haftungsausschluss: bei den in diesem zusammenfassenden Sachbericht dargelegten Ansichten handelt es sich nicht um die Ansichten der Europäischen Kommission, sondern um die Standpunkte der Interessenträger, die an dieser öffentlichen Konsultation teilgenommen haben. Es ist in keinem Fall als offizieller Standpunkt der Kommission oder ihrer Dienststellen anzusehen.

Ziele der Konsultation

Die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten zielt darauf ab, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation zu erleichtern und Anreize dafür zu schaffen, indem die Kosten des Ausbaus durch eine Reihe harmonisierter Maßnahmen gesenkt werden. Die Antworten auf die öffentliche Konsultation ergänzen und aktualisieren die bisher von der Kommission gesammelten Erkenntnisse, darunter den Bericht über die Umsetzung der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten und die kontinuierliche Überwachung ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten sowie die seit ihrer Annahme eingetretenen Markt- und Technologieentwicklungen.

Die Überarbeitung der Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten („die Richtlinie“) ist Teil der in der Mitteilung „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“(KOM(2020) 67 final) angekündigten Maßnahmen und trägt dazu bei, die von der Kommission in der Mitteilung für eine Gigabit-Gesellschaft (KOM(2016) 587 final) festgelegten Konnektivitätsziele sowie die Ziele und Vorgaben des „Digitalen Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“(KOM(2021) 118 final).

 

Ziel der öffentlichen Konsultation war es, Meinungen zu folgenden Themen einzuholen:

  1. Bewertung der allgemeinen Funktionsweise der Richtlinie
  2. mögliche Anpassungen an technologische, marktbezogene und regulatorische Entwicklungen und sonstige Verbesserungen im Hinblick auf die Förderung eines effizienteren und schnelleren Ausbaus nachhaltiger Netze mit sehr hoher Kapazität (VHCN), einschließlich Glasfaser- und 5G-Netzen
  3. Notwendigkeit der Angleichung an den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK)
  4. wie das überarbeitete Instrument zur Nachhaltigkeit des Sektors der elektronischen Kommunikation im Einklang mit dem „europäischen Grünen Deal“ beitragen könnte (KOM(2019) 640)
  5. die mögliche Verringerung des Verwaltungsaufwands und das Potenzial für eine Vereinfachung.

Teilnehmer an der Konsultation

Von 96 Befragten aus 25 Ländern (22 Mitgliedstaaten, Vereinigtes Königreich, Norwegen und China) waren 36 Unternehmens-/Unternehmensorganisationen (davon Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze, Betreiber anderer Arten von Netzen, Betreiber physischer Infrastrukturen zur Aufnahme elektronischer Kommunikationsnetze, Anbieter elektronischer Kommunikationsgeräte und zugehöriger Dienste), 23 Unternehmensverbände (meist von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze), 23 Behörden (lokal, regional und national, einschließlich nationaler Regulierungsbehörden), sechs EU-Bürger, zwei NRO, eine Gewerkschaft und fünf weitere (z. B. Breitbandkompetenzbüros, Akteure von allgemeinem Interesse usw.). Vier Unternehmen/Unternehmensverbände, die geantwortet haben, sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Deutschland (2), Slowenien (1) und Schweden (1).

Abb. 1: Verteilung der Antworten auf die öffentliche Konsultation nach Art der Befragten.

Abb. 2. Verteilung der Antworten auf die einzelnen Länder.

Die Profile der Befragten spiegeln den Selbstauswahlcharakter der öffentlichen Konsultationen wider und bedürfen der Vorsicht bei der Interpretation der Ergebnisse, da sie nicht als repräsentative Stichprobe aller europäischen Interessenträger oder aller Interessenträger innerhalb einer Kategorie von Interessenträgern betrachtet werden können und auch nicht das gleiche Gewicht haben (z. B. europäische Verbände, die mehrere Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste aus verschiedenen Mitgliedstaaten vertreten gegenüber Einzelmeinungen). Während drei NRB an dieser öffentlichen Konsultation teilnahmen, hat der Rat Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine gesonderte Stellungnahme zu den gleichen Aspekten abgegeben.

Vorläufige Ergebnisse

Im Durchschnitt hatten die Abschnitte mehr als 70 % aktive Beteiligung (sofern nicht anders angegeben, sind die „Befragten“ diejenigen, die tatsächlich auf die spezifische(n) Frage(n) geantwortet haben, da es den Befragten frei stand, je nach ihrem Wissen oder ihrem spezifischen Interesse nicht alle Fragen oder Unterfragen zu beantworten.) Unbeschadet der eingehenden Analyse der Antworten können wir folgende allgemeine Trends beobachten:

Triebkräfte für den rechtzeitigen und effizienten Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze

Die Mehrheit der Befragten gibt an, dass die folgenden Aspekte erhebliche Auswirkungen auf den rechtzeitigen und effizienten Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze haben: Genehmigungsverfahren (84 %) und Genehmigungsgebühren (54 %); Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen elektronischer Kommunikationsnetze (77 %), zu bestehenden physischen Infrastrukturen von Stromversorgungsnetzen (56 %) oder zu anderen für die Installation von Netzkomponenten geeigneten Komponenten und Einrichtungen (55 %); Koordinierung von Bauarbeiten und anderen Koinvestitionen oder gemeinsamen Einführungsmechanismen (62 %); neben Informationen über bestehende physische Infrastrukturen (79 %), über andere Elemente und Einrichtungen, die für die Installation von Netzkomponenten geeignet sind (71 %), über laufende oder geplante Bauarbeiten (68 %) und über den Zugang zu gebäudeinterner physischer Infrastruktur (69 %) (die Antwortoption „Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen anderer Versorgungsnetze (z. B. Wasser, Wärme, Gasversorgung, Kanalisation)“ wurde von weniger als der Hälfte der Befragten als ein Aspekt angesehen, der den zeitnahen und effizienten Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze beeinflussen sollte.

Allgemeine Funktionsweise der Richtlinie

36 % der Befragten (davon 29 % Vertreter von Wirtschaftsverbänden, 25 % der Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und 36 % der Behörden) halten die Richtlinie für kohärent mit dem Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation von 2009 und 30 % mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (davon 13 % Vertreter von Unternehmensverbänden, 29 % der Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und 42 % der Behörden). 45 % der Befragten bestätigen den EU-Mehrwert der durch die Richtlinie bewirkten Harmonisierung durch Berechenbarkeit der Rechtsvorschriften und Rechtssicherheit, 29 % durch einfache und effiziente Verwaltungsverfahren, 24 % durch die Erleichterung der Geschäftstätigkeit in der gesamten EU und 23 % durch Skaleneffekte für Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind (Abb. 3).

Abb. 3. EU-Mehrwert der durch die Richtlinie bewirkten Harmonisierung durch verschiedene Faktoren.

Was die allgemeinen Ziele der Richtlinie betrifft, so halten 20 % der Befragten die Richtlinie für wirksam, um den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation zu geringeren Kosten zu erleichtern, während 26 % der Befragten nach wie vor neutral und 43 % der Meinung sind, dass sie nicht wirksam genug ist. Was die operativen Ziele betrifft, so halten 19 % der Befragten die Richtlinie für wirksam, um die Koordinierung von Bauarbeiten zu verstärken, und 11 % für die Verringerung des Zeitaufwands und der Kosten der Genehmigungserteilung, während 48 % bzw. 51 % sie für unwirksam halten. Als Gründe hierfür werden beispielsweise die nach wie vor bestehenden Hindernisse für den Netzausbau, das Fehlen einheitlicher und digitalisierter Verwaltungsverfahren und der Koordinierung zwischen verschiedenen öffentlichen Verwaltungen oder die unzureichende Wirksamkeit der zentralen Informationsstelle genannt. 34 % der Befragten sind der Ansicht, dass die Richtlinie den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze dank des Zugangs zu bestehenden physischen Infrastrukturen und damit zusammenhängender Transparenzmaßnahmen erleichtert und gefördert hat, 28 % aufgrund der Koordinierung von Bauarbeiten und damit zusammenhängenden Transparenzmaßnahmen, 29 % aufgrund des Zugangs zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen und damit zusammenhängenden Zugangsmaßnahmen, 28 % aufgrund zuständiger Stellen und anderer horizontaler Bestimmungen und 25 % aufgrund von Genehmigungsverfahren.

Zugang zu und Verfügbarkeit physischer Infrastrukturen und Koordinierung von Bauarbeiten

Was das Ausmaß betrifft, das die Kosten im Zusammenhang mit der physischen Infrastruktur im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Ausbaus von Fest- und Mobilfunknetzen/drahtlosen Netzen ausmachen, so liefern nur weniger als 40 % (Festnetz) und 20 % (mobil/drahtlos) aller Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation die entsprechenden Schätzungen (die überwiegende Mehrheit waren Unternehmen/Unternehmensverbände oder Unternehmensverbände, die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze vertraten). Etwa drei Viertel der Befragten sind der Ansicht, dass diese Kosten bei Festnetzen über 60 % und bei mobilen/drahtlosen Netzen über 40 % liegen (Abb. 4).

Abb. 4: Prozentsatz der Kosten im Zusammenhang mit der physischen Infrastruktur im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Ausbaus von Festnetzen und Mobilfunknetzen/drahtlosen Netzen.

43 % der Befragten sind der Ansicht, dass die Verpflichtung, angemessenen Anträgen auf Zugang zu fairen und angemessenen Bedingungen, einschließlich der Preisgestaltung, zu physischen Infrastrukturen im Eigentum der Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze stattzugeben, geeignet ist, einen wirksamen und verhältnismäßigen Zugang zu verschiedenen Arten bestehender physischer Infrastrukturen zu gewährleisten, während 41 % der Befragten sie für den Zugang zu physischen Infrastrukturen, die Eigentum von Betreibern anderer Netze als elektronischer Kommunikationsnetze sind, für angemessen halten. 48 % der Befragten sind der Ansicht, dass der Grundsatz „fairer und angemessener Geschäftsbedingungen“ für den Zugang zu physischen Infrastrukturen gemäß Artikel 3 der Richtlinie (im Hinblick auf das Ergebnis) nicht wirksam angewandt wurde, und 46 % (hinsichtlich des Zeitaufwands) sind von den Streitbeilegungsstellen nicht effizient angewandt worden.

In Bezug auf den Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen sind die Befragten der Ansicht, dass die mangelnde Verfügbarkeit geeigneter physischer Infrastrukturen (76 %), der Mangel an Informationen über die bestehende physische Infrastruktur (59 %), die Schwierigkeit, mit den Eigentümern physischer Infrastrukturen Zugangsbedingungen zu vereinbaren (58 %) und das langsame/ineffektive Streitbeilegungsverfahren (54 %) zu einem kostspieligeren oder langwierigeren Netzausbau geführt haben. Die Ansichten der wichtigsten Interessengruppen sind in Abbildung 5 dargestellt.

Abb. 5: Faktoren, die zu einem kostspieligeren oder langwierigeren Netzausbau im Hinblick auf den Zugang zu bestehenden physischen Infrastrukturen geführt haben.

67 % der Befragten geben an, dass die derzeitigen Bestimmungen über hochgeschwindigkeitsfähige gebäudeinterne physische Infrastrukturen, wie sie in der Richtlinie vorgesehen sind, zumindest eine gewisse Bedeutung für die Erleichterung des Ausbaus elektronischer Kommunikationsnetze hatten.

Mehr als zwei Drittel der Befragten sind der Ansicht, dass die Koordinierung von Bauarbeiten zwischen elektronischen Kommunikationsnetzen (71 %) oder mit Verkehrsnetzen (einschließlich Eisenbahnen, Straßen, Häfen und Flughäfen) (68 %) und Stromnetzen (einschließlich öffentlicher Beleuchtung) (67 %) ein gewisses Maß an Relevanz für den Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze hätte, während mehr als die Hälfte der Befragten auch Gas-, Wasser- und Wärmenetze angegeben hat.

Abb. 6 Relevanz der Koordinierung von Bauarbeiten zwischen elektronischen Kommunikationsnetzen und anderen Arten von Netzen.

Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz

Hinsichtlich der Mindestinformationen über physische Infrastrukturen, die Betreibern zur Verfügung stehen sollten, die elektronische Kommunikationsnetze über die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie genannten hinaus ausbauen wollen, geben 74 % der Befragten den georeferenzierten Standort und/oder die georeferenzierte Strecke an, und 40 % der Befragten geben die Gesamtkapazität und die Kapazitätsreserven für die Aufnahme von Netzelementen an (z. B. Leerrohre, m² verfügbare Fläche).

66 % bzw. 22 % der Befragten geben einen einzigartigen Informationsspeicher (von Netzbetreibern und öffentlichen Stellen) und einen Zusammenschluss bestehender Informationsspeicher (von verschiedenen Netzbetreibern und/oder öffentlichen Stellen) als beste Mechanismen an, um den am besten geeigneten und effizientesten Zugang zu relevanten Informationen über bestehende physische Infrastrukturen und geplante Bauarbeiten zu gewährleisten.

Mehr als 60 % der Befragten halten die in Abb. 7 bereitgestellten Informationen für relevant, um den Netzausbau zu erleichtern, wenn die Informationen über die zentrale Informationsstelle ständig aktualisiert werden.

Abb. 7: Relevanz der Verfügbarkeit ständig aktualisierter Informationen über die zentralen Informationsstellen zur Erleichterung des Netzausbaus.

Verfahren für die Genehmigungserteilung

Was die Faktoren betrifft, die sich negativ auf die Komplexität und Dauer der Genehmigungsverfahren für den Ausbau oder die Modernisierung elektronischer Kommunikationsnetze auswirken, so verweisen mehr als drei Viertel der Befragten auf die mangelnde Koordinierung zwischen den verschiedenen für die Erteilung von Genehmigungen zuständigen Behörden (80 %), die Vielzahl von Genehmigungen, die für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze erforderlich sind (79 %), das Fehlen elektronischer Mittel/Verfahren für Genehmigungsanträge und die Nichteinhaltung der Frist für die Erteilung aller Genehmigungen für den Aufbau elektronischer Kommunikationsnetze, einschließlich der Genehmigungen für Wegerechte (75 %).

In Bezug auf mögliche Maßnahmen zur Straffung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze geben die Befragten Folgendes an (siehe Abb. 8): die Verfügbarkeit eines integrierten Genehmigungsverfahrens, das alle verschiedenen Verfahren jeder der beteiligten zuständigen Behörden umfasst, und die Möglichkeit, Genehmigungsanträge auf elektronischem Wege zu stellen (93 %); eine zentrale Anlaufstelle (einzige Anlaufstelle), die als Vermittler fungiert und Anträge auf Genehmigung bei jeder zuständigen (nationalen, regionalen oder lokalen) Behörde leitet (89 %); Koordinierung und Überwachung der Genehmigungsverfahren durch eine einzige Stelle (oder mehrere Stellen) durch alle zuständigen Behörden (62 %); Harmonisierung der Genehmigungsverfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten (75 %) oder auf EU-Ebene (59 %) und Zentralisierung der Zuständigkeit für alle Genehmigungen in einer Behörde innerhalb des Mitgliedstaats (58 %).

Abb. 8: Mögliche Maßnahmen zur Straffung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau elektronischer Kommunikationsnetze.

Umweltauswirkungen elektronischer Kommunikationsnetze

Die Befragten räumen ein, dass der Ausbau von Festnetzen (37 %), der Betrieb von Festnetzen (35 %), der Aufbau mobiler/drahtloser Netze (31 %) und der Betrieb mobiler/drahtloser Netze (40 %) mäßig oder stärker negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, insbesondere aufgrund der CO2-Emissionenund anderer Treibhausgasemissionen.

72 % der Befragten sind der Ansicht, dass die Herstellung der Ausrüstung, des verwendeten Materials und der Logistik zu den Umweltauswirkungen des Ausbaus elektronischer Kommunikationsnetze beitragen würde, während 58 % bzw. 56 % die Einführungstechniken (z. B. die Art des Granchings) und die Art der Netze (z. B. feste oder drahtlose/mobile Netze) als beitragende Faktoren nannten.

Governance, Durchsetzung und Rechtsinstrument

Während eine Minderheit der Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze das Streitbeilegungssystem für wirksam hält, ist die Auffassung der Behörden im Allgemeinen sehr viel positiver.

Mehr als die Hälfte (53 %) der Befragten stimmen darin überein, dass die Festlegung von Regeln für die Kostenverteilung (im Falle der Koordinierung von Bauarbeiten) ein zufrieden stellendes Streitbeilegungsverfahren gewährleisten würde (53 % der Wirtschaftsverbände, 39 % der Unternehmen/Unternehmen und 37 % der Behörden), während 44 % der Meinung sind, dass dies durch die Verhängung von Sanktionen gegen die Streitbeilegungsstelle sichergestellt würde, wenn die Streitbeilegungsstelle nicht fristgerecht entschieden wird (35 % der Unternehmensverbände, 46 % der Unternehmen/Unternehmen und nur 6 % der Behörden, die die betreffende Frage beantwortet haben).

47 % der Befragten halten die Wahl einer Richtlinie als Rechtsinstrument zur Regulierung der Maßnahmen zur Senkung der Kosten des Ausbaus elektronischer Kommunikationsnetze für angemessen, während 26 % dies für unangemessen halten (davon 85 % Netzbetreiber/Verbände und 5 % Behörden). 47 % der Befragten sprechen sich für eine Richtlinie mit einer Mindestharmonisierung aus (ähnlich der derzeitigen Richtlinie). 39 % der Nutzung einer Verordnung als Rechtsinstrument und 25 % der Nutzung einer Richtlinie mit größtmöglicher Harmonisierung.

Nächste Schritte

Die Kommission wird die Antworten eingehender analysieren. Die Bewertung der Antworten wird zusammen mit zusätzlichen Beiträgen aus anderen Konsultationstätigkeiten und Quellen in die Bewertung der Umsetzung der Richtlinie sowie in die Vorbereitung der Folgenabschätzung und des überarbeiteten Legislativvorschlags einfließen. 

Zusammenfassender Sachbericht & Beiträge zur Konsultation

Kurzbericht über die Senkung der Breitbandkosten (.pdf) herunterladen.

Konsultieren Sie die einzelnen Beiträge der Befragten unter „Ihre Meinung zählt“ und laden Sie zusätzliche Beiträge von Bundesregierung (.pdf), ECTA (.pdf) und CETIN (.pdf) herunter.