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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Entwurf von Leitlinien der Kommission zu vertrauenswürdigen Hinweisgebern

  • POLICY AND LEGISLATION
  • Veröffentlichung 29 Mai 2026

Um Klarheit darüber zu schaffen, wie dieser Mechanismus funktioniert, hat die Kommission Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber ausgearbeitet.

Text "Digital Services Act" innerhalb eines weißen Dreiecks innerhalb eines weißen Dreiecks vor blauem Hintergrund.

Nach dem Gesetz über digitale Dienste können Organisationen, die über spezielle Fachkenntnisse und Kompetenzen bei der Ermittlung bestimmter bestimmter Arten illegaler Online-Inhalte verfügen, als vertrauenswürdige Hinweisgeber benannt werden. Plattformen müssen der Überprüfung von Meldungen illegaler Inhalte von vertrauenswürdigen Hinweisgebern in ihrem ausgewiesenen Fachgebiet Vorrang einräumen. Um Klarheit darüber zu schaffen, wie dieser Mechanismus funktioniert, hat die Kommission Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber entwickelt. 

Das Ziel dieser Leitlinien besteht in zweierlei Hinsicht:

  1. Unterstützung von Anbietern von Online-Plattformen und Koordinatoren für digitale Dienste bei der Anwendung von Artikel 22 Absätze 2, 6 und 7 des Gesetzes über digitale Dienste, insbesondere in Bezug auf die Gewährung, Aussetzung und den Widerruf des Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers.
  2. Bereitstellung weiterer Auslegungsleitlinien zu den in Artikel 22 Absätze 1, 3 und 4 des Gesetzes über digitale Dienste festgelegten Verpflichtungen für Anbieter von Online-Plattformen, vertrauenswürdigen Hinweisgebern und DSC. Dies umfasst Leitlinien zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen, die von den Anbietern von Online-Plattformen zu ergreifen sind, um sicherzustellen, dass Meldungen, die von vertrauenswürdigen Hinweisgebern innerhalb ihrer ausgewiesenen Fachgebiete eingereicht werden, Vorrang erhalten und unverzüglich bearbeitet und entschieden werden.

In Bezug auf die Meldepflichten für vertrauenswürdige Hinweisgeber und DSC wird in den Leitlinien auch erläutert, welche Art von Informationen nach Auffassung der Kommission vertrauenswürdige Hinweisgeber in ihre Berichte über übermittelte Bekanntmachungen aufnehmen sollten. Sie erläutern auch, welche Art von Informationen die DSC der Kommission übermitteln sollten, wenn sie einer Einrichtung den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers zuweisen.

Die Kommission hat außerdem eine gezielte Konsultation eingeleitet, um den einschlägigen Interessenträgern die Möglichkeit zu geben, ihre Erkenntnisse auszutauschen und zu den Leitlinien für vertrauenswürdige Hinweisgeber beizutragen.

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Draft Trusted Flagger Guidelines - English
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Draft Trusted Flagger Guidelines - French
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Draft Trusted Flagger Guidelines - German
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