Das Gigabit Infrastructure Act (GIA) reagiert auf den wachsenden Bedarf an schneller, zuverlässiger und datenintensiver Konnektivität und ersetzt die Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten von 2014.
Erleichterung des Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität
Die Entwicklung intelligenter, flexibler und innovativer Services hängt von der Verfügbarkeit schneller, zuverlässiger und datenintensiver Verbindungen ab. Diese Dienste werden durch die Weiterentwicklung und den Einsatz von Technologien wie Cloud Computing, Künstliche Intelligenz (KI), Datenräume und virtuelle Realität angetrieben. Dies führt zu einer steigenden Nachfrage nach größerer Bandbreite und schnelleren Geschwindigkeiten. In einem Bericht aus dem Jahr 2018 wurde jedoch festgestellt, dass die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten in der EU nicht einheitlich angewandt wurde. Daher schlug die Kommission vor, sie durch das Gigabit-Infrastrukturgesetz zu ersetzen.
Im Februar 2024 wurde eine politische Einigung erzielt, und der Gigabit Infrastructure Act (GIA) trat am 11. Mai 2024 in Kraft. Sie wird im November 2025 in vollem Umfang anwendbar sein.
Der Akt aktualisiert die Regeln, um einen schnelleren, billigeren und einfacheren Rollout der Installation von Gigabit-Netzwerken zu gewährleisten und die wichtigsten Hürden wie teure und komplexe Verfahren für die Netzwerkbereitstellung zu beseitigen. Der Rechtsakt ist auch von entscheidender Bedeutung, um das Ziel der digitalen Dekade 2030 für die Konnektivität zu erreichen: Gewährleistung des EU-weiten Zugangs zu schneller Gigabit-Konnektivität und schnellen mobilen Daten bis 2030.
Die GIA führt mehrere Maßnahmen zur Straffung des Netzausbaus ein:
- Gemeinsame Nutzung der Infrastruktur – Förderung der gemeinsamen Nutzung von Kanälen und Masten für den Einsatz von Netzwerken mit sehr hoher Kapazität (VHCN), um Ressourcen zu optimieren und Kosten zu senken.
- Co-Deployment and Coordination of Civil Works – ermöglicht es Telekommunikationsbetreibern, mit öffentlichen Bauprojekten zusammenzuarbeiten, um Glasfaserkabel gleichzeitig zu installieren, Störungen zu reduzieren und den Breitbandausbau zu beschleunigen.
- Straffung der Verwaltungsverfahren: Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit dem Netzausbau in der gesamten EU, um bürokratische Hürden zu verringern und die Effizienz zu verbessern.
- Ausstattung von Gebäuden mit hochgeschwindigkeitsfertiger Infrastruktur: Förderung der Bereitstellung von Gebäuden mit hochgeschwindigkeitsfertiger Infrastruktur und Gewährleistung des Zugangs zu dieser Infrastruktur, um den Breitbandausbau und die Einführung von Breitbanddiensten zu erleichtern.
Die GIA zielt auch darauf ab, den ökologischen Fußabdruck elektronischer Kommunikationsnetze zu verringern, indem sie den Einsatz von umweltfreundlicheren Technologien wie Glasfaser- und 5G-Technologien fördert. Die Wiederverwendung der bestehenden physischen Infrastruktur und eine stärkere Koordinierung der Bauarbeiten werden auch durch eine effizientere Ressourcennutzung dazu beitragen, die Umweltauswirkungen des Ausbaus von Netzen insgesamt zu verringern.
Gigabit-Empfehlung
Parallel dazu nahm die Kommission die Gigabit-Empfehlung im Februar 2024 an. Die Empfehlung baut auf der Verordnung auf, die den nationalen Regulierungsbehörden Leitlinien für die Gestaltung von Zugangsverpflichtungen für Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht vorlegt und so den Wettbewerb fördert. Insbesondere bietet sie Orientierungshilfen zu Situationen, in denen der Zugang zu ziviltechnischen Infrastrukturen erforderlich ist, um Wettbewerbsfragen anzugehen. Darüber hinaus werden die Anforderungen an NRBs definiert, um einen reibungslosen Übergang von Kupfer zu Faser zu überwachen.
Die Gigabit-Empfehlung ersetzt die Access-Empfehlung der nächsten Generation von 2010 und die Empfehlung zur Nichtdiskriminierung und Kostenermittlung von 2013.
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