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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Funkspektrum: die Grundlage der drahtlosen Kommunikation

Drahtlose Kommunikation über öffentliche oder private Netze nutzt Funkfrequenzen, d. h. eine Reihe von Funkwellen, um Informationen zu transportieren. Eine solche Kommunikation kann zwischen Menschen, Menschen und Maschinen oder Systemen („Dinge“ allgemeiner) oder zwischen Dingen erfolgen. In diesem Zusammenhang sind Funkfrequenzen auch von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, sichere, innovative und effiziente Systeme u. a. für Verkehr, Energie, öffentliche Sicherheit, Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen und zu fördern. Der Zugang zu Funkfrequenzen ist auch bei der Wahrung und Förderung der digitalen Menschenrechte von entscheidender Bedeutung.

Was ist Funkspektrum?

Das Funkspektrum ist der Teil des elektromagnetischen Spektrums mit Frequenzen von 30 Hz bis 300 GHz. Elektromagnetische Wellen in diesem Frequenzbereich, genannt Radiowellen, sind in der modernen Technologie, insbesondere in der Telekommunikation, weit verbreitet. Allgemein bekannte Technologien, die Funkfrequenzen nutzen, sind drahtlose Breitband-Mobilfunksysteme (z. B. basierend auf dem Technologiestandard der 4. oder 5. Generation) und WLAN-Systeme. Über diese Technologien hinaus ermöglicht Funkfrequenzen auch aktuelle und zukünftige Dienste in einer Vielzahl von Bereichen, darunter:

  • Rundfunk, einschließlich Nachrichtenberichterstattung, Interviews und Theaterproduktionen (z. B. drahtlose Mikrofone und Kameras)
  • intelligente Verkehrssysteme, die Fahrzeuge miteinander und mit der Straßeninfrastruktur kommunizieren, Fahrern Informationen geben, die für die Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind – und möglicherweise eingreifen, um gefährliche Zwischenfälle zu verhindern oder zu mindern
  • Kommunikationsnetze für Notdienste
  • das Internet der Dinge (z. B. für Smart Grids, Smart Farming, Smart Cities, Smart Home, Industrie 4.0)
  • auf Sensoren basierende Kurzstreckengeräte, von einfachen Garagentoröffnern, Alarmanlagen, Hörgeräten und aktiven medizinischen Implantaten bis hin zu intelligenten Gesundheitssystemen und Telemedizin

Verwaltung der Frequenznutzung

Um Interferenzen zwischen verschiedenen Nutzern zu verhindern, wird die Erzeugung und Übertragung von Funkwellen durch regionale und/oder nationale Gesetze geregelt und auf internationaler Ebene durch eine internationale Einrichtung, die Internationale Fernmeldeunion (ITU), koordiniert.

Bei der Verwaltung von Funkfrequenzen gibt es zwei wesentliche Aufgaben:

  • Festlegung technischer Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen je Frequenzband (auch als Frequenzharmonisierungsprozess bezeichnet)
  • Zuweisung von Funkfrequenzen an Nutzer (d. h. Mobilfunkbetreiber, Rundfunkanstalten usw.). Eine solche Zuteilung kann Frequenzvergaben und ausschließliche Lizenzierungsregelungen in bestimmten Frequenzbändern (um Störungen in bestimmten Frequenzbändern zu vermeiden) oder lizenzbefreite Frequenzen beinhalten.

Funkfrequenzen in der EU

Die EU-Mitgliedstaaten verwalten Funkfrequenzen im Einklang mit den Rechtsvorschriften auf EU-Ebene und internationalen Abkommen. Auf diese Weise werden Funkfrequenzen EU-weit koordiniert verwaltet und genutzt, um die heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und neue Technologiechancen zu nutzen.

Die Kommission entwickelt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine EU-weite Frequenzpolitik und koordiniert die Harmonisierung und Umsetzung, um den Binnenmarkt für innovative Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und das Risiko funktechnischer Störungen zwischen Technologien und Nutzern zu verringern.
Die Funkfrequenzpolitik der EU verfolgt drei übergeordnete Ziele:

  • Harmonisierung der Nutzung von Funkfrequenzen
  • Auf eine effizientere Frequenznutzung hinarbeiten
  • Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über die derzeitige Nutzung, künftige Nutzungspläne und Verfügbarkeit von Frequenzen

Die Mitgliedstaaten koordinieren die Nutzung dieser wesentlichen Ressourcen, indem sie die Beschlüsse der Kommission auf nationaler Ebene umsetzen. Diese Beschlüsse sind wichtige Instrumente, die den Weg für eine wirklich harmonisierte Frequenzzuweisung in der gesamten EU ebnen. Die Behörden der Mitgliedstaaten organisieren und verwalten weiter, wie Frequenzen auf nationaler Ebene zugewiesen und genehmigt werden. Dies kann dazu führen, dass nationale Frequenzvergabeverfahren wie z. B. Ausschreibungen für Frequenzlizenzen durchgeführt werden.

 

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