Alle Bürger sollten in der Lage sein, in der gesamten EU vernetzt zu bleiben und innovative Dienste wie 5G-Dienste zu nutzen. Die Funkfrequenznutzung spielt bei der Bereitstellung dieser Dienste eine Schlüsselrolle. Die Frequenzpolitik der EU zielt darauf ab, nationale Konzepte für die Frequenzverwaltung zu koordinieren, um den Binnenmarkt für drahtlose Produkte und Dienste zu unterstützen und Innovationen zu ermöglichen.
Elektronische Kommunikation in der EU
Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation 2018 aktualisiert die Regeln für die Frequenzverwaltung in der gesamten EU. Der Kodex fordert die Schaffung eines stabilen und harmonisierten Regelungsumfelds, eine bessere Koordinierung der Frequenzen und die Förderung von Innovationen, insbesondere über 5G-Netze. Insbesondere der Kodex:
- fordert lange Lizenzlaufzeiten, gepaart mit klaren Vorschriften für Lizenzverlängerungen und strengeren Anforderungen zur effektiven und effizienten Nutzung von Frequenzen
- legt strenge Fristen für die Nutzung von Pionierfrequenzbändern für 5G sowie für Frequenzen fest, die für drahtlose Breitbandnetze und -dienste harmonisiert sind;
- Ziel einer besseren Koordinierung der Frequenzpolitik und der Zuteilungsbedingungen in der gesamten EU mit einem Peer-Review-Mechanismus
- erleichtert den Aufbau von 5G-Netzen
- bietet mehr Möglichkeiten für die nationalen Behörden, den Wettbewerb zu unterstützen
- schafft einen verbesserten Frequenzkoordinierungsmechanismus
Festlegung der Frequenzpolitik
Das 2012 eingerichtete Programm für die Frequenzpolitik (RSPP) legt wichtige politische Ziele und allgemeine Grundsätze für die effiziente Verwaltung von Funkfrequenzen fest. Das Programm fördert Investitionen, Wettbewerb und Innovation in der gesamten EU und schützt gleichzeitig Ziele von allgemeinem Interesse wie kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in Zusammenarbeit mit der Kommission gegebenenfalls die gemeinsame und gemeinsame Frequenznutzung zu fördern. Das Programm gewährleistet eine harmonisierte Frequenznutzung für elektronische Kommunikation, Forschung, technologische Entwicklung, Raumfahrt, Verkehr, Energie und audiovisuelle Sektoren in der gesamten EU. Außerdem wird ein EU-Inventar der bestehenden Frequenznutzungen sowohl für kommerzielle als auch für öffentliche Zwecke erstellt. Das Programm zielt darauf ab, die Effizienz und Flexibilität der Frequenznutzung zu verbessern und den Wettbewerb zu erhalten und zu fördern.
Harmonisierung der technischen Bedingungen für die EU-weite Interoperabilität
Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation legt die allgemeinen Grundsätze der Frequenzverwaltung fest. Die Mitgliedstaaten müssen die Harmonisierung der Frequenzen fördern und sicherstellen, dass sie wirksam und effizient genutzt werden. In diesem Zusammenhang ist die grenzüberschreitende Koordinierung der Frequenznutzung zwischen den Mitgliedstaaten ein Schlüsselelement der wirksamen Verwaltung der Funkfrequenzen und ist für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes von wesentlicher Bedeutung.
Mit der Frequenzentscheidung von 2002 kann die Kommission Durchführungsbeschluss erlassen, um die technischen Bedingungen hinsichtlich der Verfügbarkeit und effizienten Nutzung von Frequenzen für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu harmonisieren. Die Kommission kann der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT) Mandate zur Vorbereitung solcher technischen Durchführungsmaßnahmen erteilen.
Die Europäische Kommission und die nationalen Frequenzregulierungsbehörden arbeiten eng zusammen, um gemeinsame Regeln zu entwickeln. Um die Kommission zu unterstützen, wurden zwei ergänzende Gremien eingerichtet, um die Konsultation zu erleichtern und eine EU-Funkfrequenzpolitik zu entwickeln und zu unterstützen:
- Die Funkfrequenzpolitikgruppe (RSPG) ist eine Gruppe hochrangiger nationaler Regierungsexperten, die die Kommission bei der Entwicklung einer allgemeinen Frequenzpolitik auf EU-Ebene unterstützen soll.
- Der Funkfrequenzausschuss unterstützt die Kommission bei der Entwicklung technischer Umsetzungsmaßnahmen, um europaweit harmonisierte Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen zu gewährleisten.
Internationale Verhandlungen
Die Koordinierung des Frequenzmanagements auf globaler Ebene liegt in der Verantwortung der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Die ITU aktualisiert die Frequenzzuteilung regelmäßig, um technologische Innovation und Nutzungsänderungen durch Änderung des Rundfunkordnungsvertrags widerzuspiegeln. Diese Änderungen werden von den 193 Mitgliedsländern der ITU auf den World Radiocommunication Conferences (WRCs) ausgehandelt. Die EU-Mitgliedstaaten legen gemeinsame Standpunkte für WRC in Form von Ratsbeschlüssen fest. Diese Beschlüsse des Rates ergänzen die gemeinsamen europäischen Standpunkte, die von 48 europäischen Ländern (einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten) in der ITU-Regional Telecommunications Organization for Europe ( CEPT) angenommen wurden.
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Die Gruppe für Frequenzpolitik ist eine hochrangige Beratungsgruppe, die die Kommission bei der Entwicklung der Funkfrequenzpolitik unterstützt.