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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Bericht 2024 über die Umsetzung der EU-Notrufnummer 112

  • REPORT / STUDY
  • Veröffentlichung 18 Dezember 2024

Die Kommission hat den Bericht 2024 über die Wirksamkeit der Umsetzung der europäischen Notrufnummer 112 veröffentlicht.

A person holding a smartphone. In the background, icons representing connectivity.
GettyImages © s-cphoto

Die Kommission sammelt seit 2007 Daten über die Umsetzung der 112-Nummer. Dieser Bericht wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat im Einklang mit dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation vorgelegt. Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alle zwei Jahre Bericht.

Wichtigste Ergebnisse dieses Berichts

  • Der Anteil der Notrufe unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 ist im Vergleich zu 2021 erheblich gestiegen und machte 62 % aller Notrufe aus.
  • Es wird geschätzt, dass 2,7 Millionen Notrufe von Roaming-Endnutzern unter der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 getätigt wurden, was 1,56 % aller Anrufe unter der 112 entspricht.
  • Die Umsetzung des vom Mobilteil abgeleiteten Anruferstandorts hat sich in der EU weiter verbessert. Ab September 2024 stellen 25 Mitgliedstaaten, Island und Norwegen sicher, dass ihr System für die Anrufbeantworter für die öffentliche Sicherheit (PSAP) Advanced Mobile Location (AML) aktiviert ist. Allerdings haben nur acht Mitgliedstaaten bestätigt, dass Roaming-Endnutzern ein vom Mobilteil abgeleiteter Standort zur Verfügung steht.
  • Endnutzer mit Behinderungen profitieren noch nicht von vollständig gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten zu Notdiensten, insbesondere beim Roaming. Wenn diese Endnutzer nicht in der Lage sind, „112“ anzurufen, müssen sie sich auf national fragmentierte Lösungen verlassen. Diese Situation dürfte sich jedoch ändern, da die Mitgliedstaaten ihre Notrufabfragesysteme für die Abwicklung vorbereiten und die Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste sich darauf vorbereiten, im Einklang mit den Anforderungen des Europäischen Rechtsakts zur Barrierefreiheit bis Juni 2025 interoperable Echtzeittexte bereitzustellen.
  • Nationale PSAP-Systeme werden auf paketvermittelte Technologie umgestellt. Dies ist in den EU-Rechtsvorschriften für Echtzeit-Textkommunikation und eCall vorgeschrieben, mit Umsetzungsfristen in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Es wird erwartet, dass die PSAP-Infrastrukturen vielseitiger und redundanter werden und verschiedene Arten der Notfallkommunikation aufnehmen.

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