Die EU-Länder sind verpflichtet, vertrauenswürdige Listen qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und der von ihnen erbrachten Dienste zu erstellen, zu führen und zu veröffentlichen.
Gemäß der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung) haben nationale Vertrauenslisten konstitutive Wirkung. Mit anderen Worten, ein Vertrauensdiensteanbieter und die von ihm bereitgestellten Vertrauensdienste werden nur qualifiziert, wenn sie in einer vertrauenswürdigen Liste erscheinen. Nutzer, einschließlich Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltungen, werden nur dann von der Rechtswirkung eines bestimmten qualifizierten Vertrauensdienstes profitieren, wenn dieser in den Vertrauenslisten als qualifiziert aufgeführt ist.
Gemäß Artikel 22 der eIDAS-Verordnung müssen die EU-Länder vertrauenswürdige Listen erstellen, führen und veröffentlichen. Diese Listen sollten Informationen über die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter, für die sie verantwortlich sind, sowie Informationen über die von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste enthalten. Die Listen sind sicher zu veröffentlichen, elektronisch zu unterzeichnen oder in einem für die automatisierte Verarbeitung geeigneten Format zu versiegeln.
Vertrauenslisten sind von wesentlicher Bedeutung, um die Sicherheit der Marktteilnehmer zu gewährleisten, da sie den Status des Diensteanbieters und des Dienstes zum Zeitpunkt der Beaufsichtigung angeben. Sie zielen darauf ab, die Interoperabilität qualifizierter Vertrauensdienste zu fördern, indem die Validierung von eSignaturen und eSeals und mehr erleichtert wird.
Die EU-Länder können auf freiwilliger Basis andere als die qualifizierten Vertrauensdienste in die Vertrauenslisten aufnehmen. Dies geschieht jedoch nur auf nationaler Ebene, und es muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass sie nicht gemäß der eIDAS-Verordnung qualifiziert sind.
Um den Zugang zu den vertrauenswürdigen Listen aller EU-Länder zu ermöglichen, stellt die Kommission der Öffentlichkeit über einen sicheren Kanal auf einem authentifizierten Webserver die von den EU-Ländern mitgeteilten vertrauenswürdigen Listen in einer unterzeichneten oder versiegelten Form zur Verfügung, die für die automatisierte Verarbeitung geeignet ist.
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