Der Kontaktausschuss überwacht die Umsetzung der AVMD-Richtlinie und die Entwicklungen in diesem Sektor und ist ein Forum für den Meinungsaustausch.
Der AVMD-Kontaktausschuss (Artikel 29) befasst sich nicht nur mit der bestehenden audiovisuellen Politik, sondern auch mit den einschlägigen Entwicklungen in diesem Sektor. Der Ausschuss unterstützt bei den verschiedenen Berichtspflichten gemäß der AVMD-Richtlinie.
Der Ausschuss sollte den technischen Entwicklungen im audiovisuellen Sektor besondere Aufmerksamkeit widmen.
Unter dem Vorsitz der Kommission, die sich aus Vertretern der Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzt, kann sie auf Antrag einer der Delegationen einberufen werden.
Eine Liste der Sitzungsunterlagen finden Sie im Register der Expertengruppen der Kommission und anderer ähnlicher Einrichtungen.
Zusätzliche Informationen
Frühere vom Kontaktausschuss erstellte Dokumente
Art. 29 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste lautet:
- Unter der Ägide der Kommission wird ein Kontaktausschuss eingesetzt. Er setzt sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Kommission, der entweder von sich aus oder auf Antrag der Delegation eines Mitgliedstaats zusammentritt.
- Der Kontaktausschuss hat folgende Aufgaben:
- die wirksame Umsetzung dieser Richtlinie durch regelmäßige Konsultationen zu allen praktischen Problemen, die sich aus ihrer Anwendung und insbesondere aus der Anwendung von Artikel 2 ergeben, sowie zu allen anderen Fragen, zu denen ein Meinungsaustausch als nützlich erachtet wird, zu erleichtern;
- Abgabe von Initiativstellungnahmen oder von der Kommission angeforderten Stellungnahmen zur Anwendung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten;
- das Forum für einen Meinungsaustausch darüber zu sein, welche Themen in den Berichten behandelt werden sollten, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 3 vorlegen müssen, und über ihre Methodik;
- Erörterung der Ergebnisse regelmäßiger Konsultationen, die die Kommission mit Vertretern von Rundfunkveranstaltern, Produzenten, Verbrauchern, Herstellern, Dienstleistern, Gewerkschaften und der Kreativwirtschaft abhält;
- Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über die Lage und die Entwicklung von Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf audiovisuelle Mediendienste unter Berücksichtigung der audiovisuellen Politik der Union sowie einschlägiger Entwicklungen im technischen Bereich;
- Prüfung etwaiger Entwicklungen in dem Sektor, zu dem ein Meinungsaustausch sinnvoll erscheint.
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