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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Kontakt Ausschusssitzungen

Der Kontaktausschuss überwacht die Umsetzung der AVMD-Richtlinie und die Entwicklungen in der Branche und ist ein Forum für den Meinungsaustausch.

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Der AVMD-Kontaktausschuss (Artikel 29) befasst sich nicht nur mit der bestehenden audiovisuellen Politik, sondern auch mit den einschlägigen Entwicklungen in diesem Bereich.  Der Ausschuss unterstützt auch die Mitgliedstaaten bei ihren nationalen Berichten, die alle zwei Jahre verfasst werden müssen.

Der Ausschuss sollte den technischen Entwicklungen im audiovisuellen Bereich besondere Aufmerksamkeit widmen.

Der Vorsitz der Kommission, der sich aus Vertretern der Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzt, kann auf Antrag einer Delegation einberufen werden.

Die Sitzungen

Weitere Informationen

Frühere Dokumente des Kontaktausschusses

Artikel 29 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste:

  1. Unter der Schirmherrschaft der Kommission wird ein Kontaktausschuss eingesetzt. Sie setzt sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Kommission und tritt entweder auf Initiative oder auf Antrag der Delegation eines Mitgliedstaats zusammen.
  2. Der Kontaktausschuss hat folgende Aufgaben:
    • Erleichterung der wirksamen Umsetzung dieser Richtlinie durch regelmäßige Konsultationen zu allen praktischen Problemen, die sich aus ihrer Anwendung ergeben, insbesondere aus der Anwendung von Artikel 2, sowie zu allen anderen Fragen, zu denen ein Meinungsaustausch als nützlich erachtet wird;
    • Abgabe von Initiativstellungnahmen oder Stellungnahmen der Kommission zur Anwendung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten;
    • das Forum für einen Meinungsaustausch über die Fragen zu sein, die in den Berichten, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 3 vorzulegen haben, und über ihre Methodik zu behandeln sind;
    • Erörterung der Ergebnisse regelmäßiger Konsultationen, die die Kommission mit Vertretern von Rundfunkanstalten, Herstellern, Verbrauchern, Herstellern, Dienstleistern, Gewerkschaften und der Kreativgemeinschaft durchführt;
    • Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über die Lage und die Entwicklung von Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf audiovisuelle Mediendienste unter Berücksichtigung der audiovisuellen Politik der Union sowie der einschlägigen Entwicklungen im technischen Bereich;
    • Prüfung etwaiger Entwicklungen in dem Sektor, über den ein Meinungsaustausch nützlich erscheint.

Aktuelle Nachrichten

PRESSEMITTEILUNG |
Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Tschechien, Irland, Rumänien, die Slowakei und Spanien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil sie die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie, Richtlinie (EU) 2018/1808) nicht umgesetzt hat, und beantragt die Verhängung finanzieller Sanktionen gemäß Artikel 260 Absatz 3 AEUV.

PRESSEMITTEILUNG |
Audiovisuelle Medien: Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die EU-Vorschriften über audiovisuelle Inhalte vollständig umzusetzen

Die Europäische Kommission hat diese Woche eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Tschechien, Estland, Irland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Slowenien und die Slowakei gerichtet, weil sie es versäumt haben, Informationen über die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) in nationales Recht zu übermitteln. Die neuen Vorschriften gelten für alle audiovisuellen Medien, sowohl traditionelle Fernsehsendungen als auch Abrufdienste sowie Videoplattformen. Sie zielen darauf ab, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der für das digitale Zeitalter geeignet ist

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

Überarbeitung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)

Die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste schafft einen Medienrahmen für das digitale Jahrzehnt Europas.

Siehe auch

Schutz von Minderjährigen in der AVMSD

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste enthält spezifische Vorschriften zum Schutz Minderjähriger vor unangemessenen audiovisuellen Diensten auf Abruf.

Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt kommerzielle Kommunikation wie die Förderung von Waren und Dienstleistungen in der audiovisuellen Welt.

Förderung und Vertrieb europäischer Werke

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste will die europäische audiovisuelle Industrie stärken, indem sie die Förderung und den Vertrieb audiovisueller Werke regelt.

Inhalts- und Verbreitungsregeln in der AVMSD

Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll sichergestellt werden, dass Mediendienste in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur Gleichstellung und Zugänglichkeit beitragen.