Der AVMD-Kontaktausschuss (Artikel 29) befasst sich nicht nur mit der bestehenden audiovisuellen Politik, sondern auch mit den einschlägigen Entwicklungen in diesem Bereich. Der Ausschuss unterstützt auch die Mitgliedstaaten bei ihren nationalen Berichten, die alle zwei Jahre verfasst werden müssen.
Der Ausschuss sollte den technischen Entwicklungen im audiovisuellen Bereich besondere Aufmerksamkeit widmen.
Der Vorsitz der Kommission, der sich aus Vertretern der Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzt, kann auf Antrag einer Delegation einberufen werden.
Die Sitzungen
- 55. Sitzung des Kontaktausschusses – 17. Juni 2021
- 54. Sitzung des Kontaktausschusses – 29. September 2020
- 53. Sitzung des Kontaktausschusses – 9. September 2019
- 52. Sitzung des Kontaktausschusses – 1. Juli 2019
- 51. Sitzung des Kontaktausschusses – 20. März 2019
- 50. Sitzung des Kontaktausschusses – 28. Februar 2019
- 49. Sitzung des Kontaktausschusses – 12. November 2018
- 48. Sitzung des Kontaktausschusses – 30. Mai 2018
- 47. Sitzung des Kontaktausschusses – 14. Dezember 2017
- 46. Sitzung des Kontaktausschusses – 11. April 2017
- 45. Sitzung des Kontaktausschusses – 9. September 2016
- 44. Sitzung des Kontaktausschusses – 6. Juli 2016
- 43. Sitzung des Kontaktausschusses – 18. Januar 2016
- 42. Sitzung des Kontaktausschusses – 4. Dezember 2015
Weitere Informationen
Frühere Dokumente des Kontaktausschusses
Artikel 29 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste:
- Unter der Schirmherrschaft der Kommission wird ein Kontaktausschuss eingesetzt. Sie setzt sich aus Vertretern der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammen. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Kommission und tritt entweder auf Initiative oder auf Antrag der Delegation eines Mitgliedstaats zusammen.
- Der Kontaktausschuss hat folgende Aufgaben:
- Erleichterung der wirksamen Umsetzung dieser Richtlinie durch regelmäßige Konsultationen zu allen praktischen Problemen, die sich aus ihrer Anwendung ergeben, insbesondere aus der Anwendung von Artikel 2, sowie zu allen anderen Fragen, zu denen ein Meinungsaustausch als nützlich erachtet wird;
- Abgabe von Initiativstellungnahmen oder Stellungnahmen der Kommission zur Anwendung dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten;
- das Forum für einen Meinungsaustausch über die Fragen zu sein, die in den Berichten, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 16 Absatz 3 vorzulegen haben, und über ihre Methodik zu behandeln sind;
- Erörterung der Ergebnisse regelmäßiger Konsultationen, die die Kommission mit Vertretern von Rundfunkanstalten, Herstellern, Verbrauchern, Herstellern, Dienstleistern, Gewerkschaften und der Kreativgemeinschaft durchführt;
- Erleichterung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission über die Lage und die Entwicklung von Regulierungsmaßnahmen in Bezug auf audiovisuelle Mediendienste unter Berücksichtigung der audiovisuellen Politik der Union sowie der einschlägigen Entwicklungen im technischen Bereich;
- Prüfung etwaiger Entwicklungen in dem Sektor, über den ein Meinungsaustausch nützlich erscheint.
Aktuelle Nachrichten
Zugehöriger Inhalt
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Die überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste schafft einen Medienrahmen für das digitale Jahrzehnt Europas.
Siehe auch
Auf dieser Seite finden Sie eine Liste der Regulierungsbehörden der Europäischen Union im Bereich audiovisuelle Mediendienste.
Berichte über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) und über die Förderung und den Vertrieb europäischer Werke und unabhängiger Produktion
Die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für audiovisuelle Mediendienste berät die Kommission bei der Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMSD).
Die Kommission stellt sicher, dass die Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt und von den Anbietern audiovisueller Mediendienste eingehalten wird.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste enthält spezifische Vorschriften zum Schutz Minderjähriger vor unangemessenen audiovisuellen Diensten auf Abruf.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste regelt kommerzielle Kommunikation wie die Förderung von Waren und Dienstleistungen in der audiovisuellen Welt.
Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste will die europäische audiovisuelle Industrie stärken, indem sie die Förderung und den Vertrieb audiovisueller Werke regelt.
Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll sichergestellt werden, dass Mediendienste in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zur Gleichstellung und Zugänglichkeit beitragen.
Dies sind die Grundsätze für die Regulierung audiovisueller Mediendienste auf europäischer Ebene.