Das Europäische Cybersicherheitsnetz und das Kompetenzzentrum für Cybersicherheit helfen der EU, technologische und industrielle Kapazitäten im Bereich der Cybersicherheit zu erhalten und auszubauen.
Ziele dieser Initiative
Durch die Verwaltung der Cybersicherheitsfonds im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 wird die Initiative dazu beitragen, ein vernetztes, EU-weites Industrie- und Forschungsökosystem im Bereich der Cybersicherheit zu schaffen. Sie sollte eine bessere Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Interessenträgern fördern, auch zwischen zivilen Cybersicherheits- und Verteidigungssektoren.
Diese Zusammenarbeit wird den Interessenträgern helfen, die vorhandenen Ressourcen und Fachwissen im Bereich der Cybersicherheit in ganz Europa bestmöglich zu nutzen. Die Initiative baut auf dem Fachwissen auf, das bereits in mehr als 660 Kompetenzzentren für Cybersicherheit aus allen Mitgliedstaaten vorhanden ist, die auf eine Umfrage der Europäischen Kommission im Jahr 2018 reagiert haben.
Die Initiative sollte der EU und den Mitgliedstaaten dabei helfen, eine proaktive, längerfristige strategische Perspektive für die Industriepolitik im Bereich Cybersicherheit zu verfolgen, die über Forschung und Entwicklung hinausgeht. Dieser Ansatz sollte dazu beitragen, bahnbrechende Lösungen für die Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit zu finden, mit denen der private und der öffentliche Sektor konfrontiert sind, und die wirksame Einführung dieser Lösungen zu unterstützen.
Sie wird es den einschlägigen Forschungs- und Industriegemeinschaften und Behörden ermöglichen, Zugang zu Schlüsselkapazitäten wie Test- und Versuchseinrichtungen zu erhalten. Diese Einrichtungen liegen aufgrund unzureichender finanzieller und personeller Ressourcen häufig außerhalb der Reichweite der einzelnen Mitgliedstaaten.
Die Initiative wird dazu beitragen, die Qualifikationslücke zu schließen und eine Abwanderung von Fachkräften zu vermeiden, indem sie den Zugang der besten Talente zu groß angelegten europäischen Forschungs- und Innovationsprojekten im Bereich der Cybersicherheit gewährleistet und damit interessante berufliche Herausforderungen bietet.
Netzwerk der nationalen Koordinierungszentren
Jeder Mitgliedstaat benennt ein nationales Koordinierungszentrum. Sie fungieren als Kontaktstellen auf nationaler Ebene für die Kompetenzgemeinschaft und das Kompetenzzentrum. Sie sind die „Gatekeeper“ für die Cybersicherheitsgemeinschaft in ihrem Land. Sie unterstützen die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen dieser Verordnung und können finanzielle Unterstützung an nationale und lokale Ökosysteme weitergeben.
Die Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit
An dieser Gemeinschaft wird eine große, offene und vielfältige Gruppe von Akteuren beteiligt sein, die an der Cybersicherheitstechnologie beteiligt sind, darunter insbesondere Forschungseinrichtungen, angebots- und nachfrageseitige Industrien und der öffentliche Sektor. Sie wird Beiträge zu den Tätigkeiten und dem Arbeitsplan des Kompetenzzentrums liefern. Und es wird von den gemeinschaftsbildenden Aktivitäten des Kompetenzzentrums und des Netzwerks profitieren.
Das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit
Das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit (ECCC) zielt darauf ab, die Cybersicherheitskapazitäten und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhöhen. Sie wird mit einem Netz nationaler Koordinierungszentren (NCC) zusammenarbeiten, um eine starke Cybersicherheitsgemeinschaft aufzubauen.Mit Sitz in Bukarest wird es relevante Teile der Programme „ Digitales Europa“ und „Horizont Europa“ umsetzen, indem Finanzhilfen vergeben und Aufträge durchgeführt werden.
Aufgaben und Ziele
Die ECCC wird sich bemühen, ihren Gesamtauftrag zu erfüllen, indem sie
- Einrichtung und Unterstützung der Koordinierung des Netzes der nationalen Koordinierungszentren und der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit;
- strategische Investitionsentscheidungen treffen und Ressourcen aus der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Industrie bündeln;
- Umsetzung der finanziellen Unterstützung im Zusammenhang mit der Cybersicherheit aus den Programmen „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“.
Dies wird in folgende Ziele einfließen:
- Beitrag zur breiten Einführung der neuesten Cybersicherheitstechnologie, insbesondere durch die Durchführung oder Unterstützung der Beschaffung von Produkten und Lösungen;
- Bereitstellung von finanzieller Unterstützung und technischer Unterstützung für Start-ups im Bereich der Cybersicherheit und eine Anbindung an potenzielle Märkte und Anreize für Investitionen;
- Unterstützung von Forschung und Innovation auf der Grundlage einer umfassenden Industrie- und Forschungsagenda, einschließlich groß angelegter Forschungs- und Demonstrationsprojekte im Bereich Cybersicherheitskapazitäten der nächsten Generation;
- Förderung hoher Cybersicherheitsstandards nicht nur in Technologie- und Cybersicherheitssystemen, sondern auch bei der Entwicklung von Kompetenzen;
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Zivil- und Verteidigungsbereich in Bezug auf Technologien und Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck und Verbesserung von Synergien im Bereich der Zivilverteidigung im Zusammenhang mit dem Europäischen Verteidigungsfonds.
Governance-Struktur
Die ECCC wird derzeit eingerichtet. Die Verwaltungs- und Verwaltungsstruktur wird Folgendes umfassen:
- einem Verwaltungsrat, der die strategische Ausrichtung und die Überwachung seiner Tätigkeiten vorgibt;
- ein Exekutivdirektor, der der gesetzliche Vertreter ist und für die laufende Geschäftsführung verantwortlich ist;
- eine strategische Beratungsgruppe zur Gewährleistung eines umfassenden und laufenden Dialogs zwischen dem ECCC und der Cybersicherheitsgemeinschaft.
Der Verwaltungsrat wird Folgendes umfassen:
- je einen Vertreter aus jedem Mitgliedstaat und zwei Vertreter der Kommission für eine Amtszeit von vier Jahren;
- Beobachter, einschließlich ständiger ENISA und Ad-hoc-Beobachter;
- einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden, der für drei Jahre gewählt wird und einmal verlängerbar ist;
- der Exekutivdirektor, der teilnimmt, aber kein Stimmrecht hat.
Grundsätzlich werden Beschlüsse im Konsens gefasst. Wo dies nicht möglich ist, muss es eine Mehrheit von mindestens 75 % aller Stimmen geben. Bei gemeinsamen Aktionen wird die Abstimmung proportional zu den finanziellen Beiträgen der Beteiligten sein. Die EU hält 26 % der Stimmrechte für Entscheidungen, die den EU-Haushalt betreffen.
Der Verwaltungsrat wird von einem industriellen und wissenschaftlichen Beirat unterstützt, um einen regelmäßigen Dialog mit dem Privatsektor, Verbraucherorganisationen und anderen relevanten Interessenträgern zu gewährleisten.
Finanzielle Mittel
Die Europäische Kommission schlägt vor, dass das Kompetenzzentrum gemeinsam durch finanzielle Beiträge der Europäischen Union und der teilnehmenden Mitgliedstaaten finanziert wird.
Die Europäische Kommission hat die Cybersicherheit für den nächsten langfristigen EU-Haushalt für die Jahre 2021-2027 ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt. Im Rahmen des neuen Programms „Digitales Europa“ schlug die Europäische Kommission 2018 vor, 2 Mrd. EUR in den Schutz der digitalen Wirtschaft, der Gesellschaft und der Demokratien der EU durch Umfragen zu investieren, die Cybersicherheitsindustrie der EU anzukurbeln und modernste Cybersicherheitsausrüstungen und -infrastrukturen zu finanzieren. Forschung und Innovation im Bereich Cybersicherheit werden zusätzlich im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ unterstützt.
Das ECCC und das Netzwerk werden auch versuchen, gegebenenfalls Synergien mit anderen einschlägigen EU-Programmen zu erzielen.
Die teilnehmenden Mitgliedstaaten sollten den finanziellen Beitrag der EU mit Investitionen in gleicher Höhe im Einklang mit ihren Prioritäten und mit der Kofinanzierung der laufenden Kosten des Zentrums und des Netzes abgleichen.
Die konkreten Finanzierungsprioritäten werden im Rahmen des jährlichen Arbeitsplans der Kompetenzzentren festgelegt, der vom Verwaltungsrat angenommen wird, nachdem er Beiträge der Beratungsgruppe Industrie und Wissenschaft erhalten hat.
Es ist vorgesehen, dass der Großteil der Mittel durch offene Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und Ausschreibungen zugewiesen wird. Die Interessenträger kennen dieses System aus den vergangenen Forschungs- und Innovationsrahmenprogrammen. In diesen Fällen wird das Kompetenzzentrum finanzielle Unterstützung an die Empfänger verwalten und schließlich ausgezahlt, bei denen es sich in der Regel um akademische Einrichtungen und Forschungseinrichtungen, Industrieunternehmen oder Behörden handeln würde.
Die ECCC wird sich auch darum bemühen, gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Stellen – typischerweise Behörden – die gemeinsame Beschaffung strategischer Cybersicherheitsinfrastrukturen und -instrumente zu fördern.
Einige Mittel werden den nationalen Koordinierungszentren direkt zur Verfügung gestellt, damit sie Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung wahrnehmen können.
Die nationalen Koordinierungszentren werden auch in der Lage sein, ihre jeweiligen nationalen Ökosysteme durch den Einsatz sogenannter Kaskadenzuschüsse finanziell zu unterstützen.
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Die Europäische Union arbeitet an verschiedenen Fronten, um Cyberresilienz zu fördern, unsere Kommunikation und Daten zu schützen und die Online-Gesellschaft und die Wirtschaft sicher zu halten.
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