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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

eGovernment-Aktionsplan

Mit dem eGovernment-Aktionsplan sollen die digitalen öffentlichen Dienste modernisiert und die EU zu einem besseren Ort für Arbeit, Leben und Investitionen gemacht werden.

    E-Government-Verfahren verbessern Unternehmen durch die Schaffung von Online-Verfahren zur Gründung eines Unternehmens, zur Beschaffung staatlicher Zertifikate und für steuerliche Angelegenheiten

Der eGovernment-Aktionsplan ermöglicht es den Menschen in der gesamten EU, die Vorteile digitaler öffentlicher Dienste in vollem Umfang zu nutzen. In den Plänen wurden folgende Ziele festgelegt:

  • Einrichtung eines digitalen zentralen Zugangstors, das es den Nutzern ermöglicht, alle Informationen, Unterstützungs- und Problemlösungsdienste zu erhalten, die für einen effizienten grenzüberschreitenden Betrieb erforderlich sind;
  • alle Unternehmensregister und Insolvenzregister miteinander verbinden und mit dem eJustiz-Portal verbinden, das zu einer zentralen Anlaufstelle wird;
  • Pilotierung des Grundsatzes „einmalig“ für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, so dass sie nur einer öffentlichen Verwaltung in einem EU-Land Informationen zur Verfügung stellen müssen, und wenn dies zulässig ist, wird sie dann zwischen verschiedenen Ländern wiederverwendet;
  • Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der Entwicklung grenzüberschreitender elektronischer Gesundheitsdienste wie elektronische Verschreibungen;
  • Beschleunigung des Übergangs zur elektronischen Auftragsvergabe und Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Auftragsvergabe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Um seine Ziele zu erreichen, wurden im eGovernment-Aktionsplan 20 Maßnahmen festgelegt, die mindestens eine der folgenden politischen Prioritäten betreffen:

  • Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen unter Verwendung wichtiger digitaler Möglichkeiten;
  • Ermöglichung der Mobilität von Bürgern und Unternehmen durch grenzüberschreitende Interoperabilität;
  • Erleichterung der digitalen Interaktion zwischen Verwaltungen und Bürgern oder Unternehmen für hochwertige öffentliche Dienstleistungen.

Weitere Maßnahmen können entweder von der Kommission oder von Interessenträgern, einschließlich EU-Ländern und öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen, vorgeschlagen werden.

Aktuelle Nachrichten

PRESSEMITTEILUNG |
Kommission veröffentlicht Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Investitionen in Höhe von mehr als 176 Mio. EUR in digitale Kapazitäten und Technologien

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Arbeitsprogramme 2023-2024 des Programms „Digitales Europa“ neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, um die digitalen Kapazitäten in der gesamten EU zu stärken. Diese Aufforderungen stehen Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und anderen Einrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten, EFTA-/EWR-Ländern und assoziierten Ländern offen. Die Mittel für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen belaufen sich auf mehr als 176 Mio. EUR.

Zugehöriger Inhalt

Gesamtbild

eGovernment und digitale öffentliche Dienste

Die Europäische Kommission ergreift konkrete Maßnahmen zur Entwicklung grenzüberschreitender digitaler öffentlicher Dienstleistungen.