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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist der grundlegende Rechtsrahmen für Online-Dienste in der EU. Ziel ist es, Hindernisse für grenzüberschreitende Online-Dienste zu beseitigen.

    Eine Computertastatur mit einem Symbol eines Warenkorbs anstelle der Eingabetaste

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Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr

Die Richtlinie enthält harmonisierte Vorschriften zu folgenden Themen:

  • Transparenz- und Informationsanforderungen für Anbieter von Online-Diensten;
  • kommerzielle Kommunikation;
  • elektronische Verträge und Haftungsbeschränkungen von Vermittlern.

Sie stärkt auch die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Rolle der Selbstregulierung.

Grundregeln für E-Commerce

Die Richtlinie legt grundlegende Anforderungen an verbindliche Verbraucherinformationen, Schritte zur Einhaltung von Online-Vertragsverträgen und Vorschriften für kommerzielle Kommunikation fest. Dies umfasst Online-Werbung, unaufgeforderte kommerzielle Kommunikation und vieles mehr.

Die Binnenmarktklausel

Die Binnenmarktklausel ist ein Schlüsselprinzip der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Sie stellt sicher, dass die Anbieter von Online-Diensten dem Recht des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, und nicht dem Recht der Mitgliedstaaten, in denen der Dienst zugänglich ist, unterliegen.

Haftung von Vermittlern

Die Richtlinie befreit Vermittler von der Haftung für die von ihnen verwalteten Inhalte, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diensteanbieter, die illegal sind, müssen es entfernen oder den zugang so schnell wie möglich deaktivieren, sobald sie sich der illegalen natur bewusst sind. Die Haftungsbefreiung gilt nur für Dienste, die gegenüber den gehosteten Inhalten eine neutrale, rein technische und passive Rolle spielen.

Die Mitgliedstaaten können den Vermittlern keine allgemeine inhaltliche Überwachungspflicht auferlegen.

Unter die Richtlinie fallende Dienstleistungen

Die EU konzentriert sich auf die Festlegung eines geeigneten Rahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr und die Verhinderung unlauterer Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmen, die innerhalb der EU auf Inhalte zugreifen oder Waren und Dienstleistungen online kaufen.

Beispiele für unter die Richtlinie fallende Dienstleistungen sind:

  • Online-Informationsdienste
  • Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
  • Online-Werbung
  • professionelle Dienstleistungen
  • Unterhaltungsdienstleistungen und grundlegende Vermittlungsdienste, einschließlich unentgeltlicher Dienstleistungen für den Empfänger, wie z. B. durch Werbung finanzierte Dienstleistungen

Das Gesetz über digitale Dienstleistungen

Das von der Kommission vorgeschlagene Gesetz über digitale Dienste (DSA) baut auf der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auf, um neue Herausforderungen im Internet anzugehen.

Während die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr der Eckpfeiler der digitalen Regulierung bleibt, hat sich seit ihrer Verabschiedung vor 20 Jahren vieles geändert. Die DSA wird sich mit diesen Veränderungen und den damit verbundenen Herausforderungen befassen, insbesondere in Bezug auf Online-Vermittler.

Öffentliche Konsultationen

Die Kommission arbeitet mit Verbrauchern, Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NRO), kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und anderen interessierten Interessenträgern zusammen, um die digitale Welt zu gestalten.

Die Kommission leitete im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zwei öffentliche Konsultationen 5 ein:

Die Kommission prüfte, ob die EU-Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr noch auf dem neuesten Stand sind und ob sie europäischen Bürgern und Unternehmen beim Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen geholfen haben.

Expertengruppe

Die Ziele der Sachverständigengruppe sind:

  • Verbesserung und Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten und der Kommission
  • Erörterung von Problemen bei der Anwendung der Richtlinie
  • um aufkommende Themen im Bereich des E-Commerce zu diskutieren.

Ihre Mitglieder finden Sie im Register der Sachverständigengruppen der Kommission.

Aktuelle Nachrichten

PRESSEMITTEILUNG |
Kommission veröffentlicht Vorlage für DMA-Torwächter für ihre Meldepflichten in Bezug auf Techniken zur Erstellung von Verbraucherprofilen

Die Kommission hat heute das Muster für die Berichterstattung über Techniken zur Erstellung von Verbraucherprofilen und die unabhängige Prüfung solcher Berichte veröffentlicht. Gatekeeper sind verpflichtet, der Kommission im Rahmen ihrer Verpflichtungen nach Artikel 15 des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) Berichte vorzulegen.

PRESSEMITTEILUNG |
Rede zur Lage der Union: Kommission schlägt Weg in die digitale Dekade vor, um den digitalen Wandel in der EU bis 2030 zu verwirklichen

Die Kommission hat diese Woche einen Weg in die digitale Dekade vorgeschlagen, einen konkreten Plan zur Verwirklichung des digitalen Wandels unserer Gesellschaft und Wirtschaft bis 2030. Mit dem vorgeschlagenen Weg in die digitale Dekade werden die digitalen Ambitionen der EU für 2030 in einen konkreten Umsetzungsmechanismus umgesetzt. Sie wird einen Governance-Rahmen auf der Grundlage eines jährlichen Mechanismus für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten schaffen, um die Ziele der digitalen Dekade für 2030 auf Unionsebene in den Bereichen digitale Kompetenzen, digitale Infrastrukturen

PRESS RELEASE |
European Commission and European Parliament take stock of the progress made in breaking down barriers to e-commerce in the EU

Consumers and businesses show an increasing interest in shopping and selling across the EU. Online sales of products are growing by 22% per year. However, some traders still make it difficult for customers from another EU Member State to buy online or to benefit from equally advantageous prices in comparison with local clients. Vice-President Ansip and Commissioners Bieńkowska, Jourová and Gabriel met in Strasbourg with members of the European Parliament to take stock of the progress made in breaking down the barriers to e-commerce in the EU and discuss next opportunities and challenges.

Zugehöriger Inhalt

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Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU

Die Europäische Kommission beseitigt Online-Hürden, damit die Menschen uneingeschränkten Zugang zu allen Waren und Dienstleistungen haben, die von Unternehmen in der EU online angeboten werden.