Die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist der grundlegende Rechtsrahmen für Online-Dienste in der EU. Ziel ist es, Hindernisse für grenzüberschreitende Online-Dienste zu beseitigen.
Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
Mit der Richtlinie werden harmonisierte Vorschriften in folgenden Bereichen festgelegt:
- Transparenz- und Informationspflichten für Anbieter von Online-Diensten;
- kommerzielle Kommunikation;
- elektronische Verträge und Haftungsbeschränkungen für Anbieter von Vermittlungsdiensten.
Sie stärkt auch die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Rolle der Selbstregulierung.
Grundregeln für den E-Commerce
In der Richtlinie sind die grundlegenden Anforderungen an die obligatorische Verbraucherinformation, die bei Online-Verträgen zu befolgenden Schritte und die Vorschriften für kommerzielle Kommunikation festgelegt. Dies umfasst Online-Werbung, unaufgeforderte kommerzielle Kommunikation und mehr.
Die Binnenmarktklausel
Die Binnenmarktklausel ist ein zentraler Grundsatz der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Sie stellt sicher, dass Anbieter von Online-Diensten dem Recht des Mitgliedstaats unterliegen, in dem sie niedergelassen sind, und nicht dem Recht der Mitgliedstaaten, in denen der Dienst zugänglich ist.
Haftung von Intermediären
Die Richtlinie entbindet Vermittler von der Haftung für die von ihnen verwalteten Inhalte, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Diensteanbieter, die illegale Dienste hosten, müssen sie so schnell wie möglich entfernen oder den Zugriff darauf sperren, sobald sie sich der Illegalität bewusst sind. Die Haftungsbefreiung gilt nur für Dienste, die gegenüber den gehosteten Inhalten eine neutrale, rein technische und passive Rolle spielen.
Die Mitgliedstaaten können Intermediären keine allgemeine Verpflichtung zur Inhaltsüberwachung auferlegen.
Von der Richtlinie erfasste Dienstleistungen
Die EU konzentriert sich auf die Festlegung eines geeigneten Rahmens für den elektronischen Handel und die Verhinderung einer unlauteren Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmen, die innerhalb der EU auf Inhalte zugreifen oder Waren und Dienstleistungen online kaufen.
Beispiele für Dienstleistungen, die unter die Richtlinie fallen, sind:
- Online-Informationsdienste
- Online-Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
- Online-Werbung
- freiberufliche Dienstleistungen
- Unterhaltungsdienstleistungen und grundlegende Vermittlungsdienste, einschließlich Dienstleistungen, die dem Empfänger unentgeltlich erbracht werden, z. B. solche, die durch Werbung finanziert werden
Gesetz über digitale Dienste
Das von der Kommission vorgeschlagene Gesetz über digitale Dienste baut auf der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr auf, um neuen Herausforderungen im Internet zu begegnen.
Während die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr nach wie vor der Eckpfeiler der digitalen Regulierung ist, hat sich seit ihrer Annahme vor 20 Jahren viel geändert. Das Gesetz über digitale Dienste wird sich mit diesen Änderungen und den damit verbundenen Herausforderungen befassen, insbesondere in Bezug auf Online-Vermittler.
Öffentliche Konsultationen
Die Kommission arbeitet mit Verbrauchern, Behörden, Nichtregierungsorganisationen (NRO), kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und anderen Interessenträgern zusammen, um die digitale Welt zu gestalten.
Im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr leitete die Kommission zwei öffentliche Konsultationen 5 ein:
- Öffentliche Konsultation zum Regelungsumfeld für Plattformen, Online-Vermittler, Daten- und Cloud-Computing und die kollaborative Wirtschaft
- Öffentliche Konsultation zu Geoblocking und anderen geografisch bedingten Beschränkungen beim Einkaufen und beim Zugang zu Informationen in der EU
Die Kommission hat geprüft, ob die EU-Vorschriften über den elektronischen Geschäftsverkehr noch auf dem neuesten Stand sind und ob sie den europäischen Bürgern und Unternehmen beim Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen geholfen haben.
Sachverständigengruppe
Die Ziele der Expertengruppe sind:
- Verbesserung und Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Mitgliedstaaten und der Kommission
- Erörterung von Problemen bei der Anwendung der Richtlinie
- aufkommende Fragen im Bereich des elektronischen Handels zu erörtern.
Die Mitglieder können im Register der Expertengruppen der Kommission eingesehen werden.
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22 Januar 2025