Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) verbessert die Kohärenz der EU-Telekommunikationsvorschriften.
Aufgabe des GEREK ist es, die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der EU-Telekommunikationsvorschriften zu unterstützen. Sie berät auch die europäischen Institutionen und ergänzt die Regulierungsaufgaben der nationalen Behörden auf europäischer Ebene.
Hauptaufgaben des GEREK
- Teilnahme an Konsultationen im Rahmen des EU-Konsultationsverfahrens;
- Austausch bewährter Regulierungsverfahren, die den Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der Telekommunikationsvorschriften helfen können;
- Beratung der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates im Bereich der Telekommunikationspolitik;
- Unterstützung der EU-Organe und der NRB in ihren Beziehungen zu Dritten;
- Abgabe von Stellungnahmen:
- zu Entwürfen von Beschlüssen und Empfehlungen zur Harmonisierung gemäß Artikel 19 der Rahmenrichtlinie;
- zu Entwürfen von Beschlüssen über die Ermittlung länderübergreifender Märkte gemäß Artikel 15 der Rahmenrichtlinie;
- mit dem Ziel, die Entwicklung gemeinsamer Vorschriften und Anforderungen für Anbieter grenzüberschreitender Unternehmensdienstleistungen sicherzustellen.
- Zu konsultieren:
- über Maßnahmenentwürfe für den effektiven Zugang zur Notrufnummer 112;
- über Maßnahmenentwürfe zur wirksamen Umsetzung des Nummernbereichs 116;
- zu Entwürfen von Empfehlungen zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten gemäß Artikel 15 der Rahmenrichtlinie.
- Abgabe von Stellungnahmen zu grenzüberschreitenden Streitigkeiten;
- Überwachung und Berichterstattung über den Sektor der elektronischen Kommunikation und Veröffentlichung eines Jahresberichts über die Entwicklungen in diesem Sektor.
Das GEREK setzt sich aus den Leitern der 27 nationalen Regulierungsbehörden zusammen und wird von einem Büro in Riga (Lettland) unterstützt.
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Die EU-Mitgliedstaaten haben mit Unterstützung der Kommission und der ENISA (EU-Agentur für Cybersicherheit) einen Bericht über die Cybersicherheit und Resilienz der Kommunikationsinfrastrukturen und -netze der EU vorgelegt.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Ukrainer Zugang zu erschwinglicher Konnektivität haben, um mit ihren Familien und Freunden in Kontakt zu bleiben.

Die Kommission hat kürzlich einen Beschluss angenommen, mit dem die für elektronische Kommunikation zuständige nationale Regulierungsbehörde der Ukraine zur Teilnahme am Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und am GEREK-Büro, das das GEREK unterstützt, ermächtigt wird.
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