Das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) verbessert die Kohärenz der EU-Telekommunikationsvorschriften.
Das GEREK hat die Aufgabe, die Kommission und die nationalen Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der EU-Telekommunikationsvorschriften zu unterstützen. Darüber hinaus berät sie die europäischen Institutionen und ergänzt die Regulierungsaufgaben der nationalen Behörden auf europäischer Ebene.
Hauptaufgaben des GEREK
- Teilnahme an Konsultationen im Rahmen des EU-Konsultationsverfahrens;
- Austausch bewährter Regulierungsverfahren, die den Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der Telekommunikationsregeln helfen können;
- Beratung der Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates zur Telekommunikationspolitik;
- Unterstützung der EU-Organe und der NRB in ihren Beziehungen zu Dritten;
- Zur Abgabe von Stellungnahmen:
- zu Entwürfen von Beschlüssen und Empfehlungen zur Harmonisierung gemäß Artikel 19 der Rahmenrichtlinie;
- zu Entwürfen von Beschlüssen über die Ermittlung transnationaler Märkte gemäß Artikel 15 der Rahmenrichtlinie;
- mit dem Ziel, die Entwicklung gemeinsamer Regeln und Anforderungen für Anbieter grenzüberschreitender Unternehmensdienstleistungen sicherzustellen.
- Zu konsultieren:
- über Maßnahmenentwürfe im Zusammenhang mit dem effektiven Zugang zur Notrufnummer 112;
- über Maßnahmenentwürfe im Zusammenhang mit der wirksamen Umsetzung des Nummernbereichs 116;
- zu Entwürfen von Empfehlungen für relevante Produkt- und Dienstleistungsmärkte gemäß Artikel 15 der Rahmenrichtlinie.
- Stellungnahmen zu grenzüberschreitenden Streitigkeiten abzugeben;
- Überwachung und Berichterstattung über den Sektor der elektronischen Kommunikation und Veröffentlichung eines Jahresberichts über die Entwicklungen in diesem Sektor.
Das GEREK setzt sich aus den Leitern der 27 nationalen Regulierungsbehörden zusammen und wird von einem Büro in Riga, Lettland, unterstützt.
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Die EU-Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation verbessert den Wettbewerb, fördert Innovationen und stärkt die Verbraucherrechte im europäischen Binnenmarkt.
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Das Konsultationsverfahren verpflichtet die nationalen Regulierungsbehörden, das GEREK über Maßnahmen zu unterrichten, die sie zur Lösung von Marktproblemen einführen wollen.
Eine Liste der nationalen Regulierungsbehörden für Telekommunikation in den Mitgliedstaaten und anderen Ländern.