Die EU-Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation verbessert den Wettbewerb, fördert Innovationen und stärkt die Verbraucherrechte im europäischen Binnenmarkt.
Die Europäer brauchen eine schnelle und zuverlässige Internetverbindung, um an der heutigen Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben zu können. Die digitale Dekade sieht ein Europa vor, das die Vorteile des digitalen Wandels voll ausschöpft und bis 2030 Gigabit-Konnektivität und 5G in ganz Europa anstrebt.
Wie funktioniert es?
Um diese Ziele voranzubringen und den wachsenden Konnektivitätsbedarf Europas zu decken, werden mit dem EU-Kodex für die elektronische Kommunikation die EU-Telekommunikationsvorschriften in einem Rechtsrahmen aktualisiert und zusammengefasst, um die Konnektivität zu verbessern und die Nutzer in ganz Europa besser zu schützen.
Diese Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung, um die Konnektivitätsziele Europas zu erreichen und allen Menschen in der EU die bestmögliche Internetverbindung zu bieten, damit sie uneingeschränkt an der digitalen Wirtschaft teilhaben können.
Klarere Regeln
Höhere Qualität der Dienstleistungen
Der Code verbessert die Verbindungsgeschwindigkeit und -abdeckung durch:
- Erhöhung der Attraktivität für alle Unternehmen für Investitionen in neue hochwertige Infrastrukturen überall in der EU, sowohl lokal als auch über nationale Grenzen hinweg
- bessere Vorhersehbarkeit der Vorschriften für Koinvestitionen und Förderung der Risikoteilung beim Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich 5G-Netzen
- Förderung eines nachhaltigen Wettbewerbs zum Nutzen der Verbraucher
Besserer Verbraucherschutz
Der Kodex schützt Verbraucher unabhängig davon, ob sie über traditionelle (Anrufe, SMS) oder webbasierte Dienste kommunizieren, durch:
- Gewährleistung des Zugangs aller Verbraucher zu erschwinglichen Kommunikationsdiensten, einschließlich eines angemessenen Breitband-Internetzugangs, für Dienste wie elektronische Behördendienste, Online-Banking und Videoanrufe
- Bereitstellung eines gleichwertigen Zugangs zur Kommunikation für Endnutzer mit Behinderungen
- Gewährleistung, dass Auslandsgespräche innerhalb der EU nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten
- Förderung der Tariftransparenz und des Vergleichs vertraglicher Angebote, z. B. durch Vertragszusammenfassungen
- Gewährleistung einer besseren Sicherheit gegen Hacking, Malware usw.
- Schutz der Verbraucher, die gebündelte Servicepakete abonnieren
- Erleichterung des Wechsels des Diensteanbieters und Beibehaltung derselben Telefonnummer, einschließlich Regeln für Entschädigungen, wenn der Prozess schief geht oder zu lange dauert
- Erhöhung des Schutzes der Bürger in Notsituationen, einschließlich des Abrufs eines genaueren Anruferstandorts, Ausweitung der Notfallkommunikation auf Textnachrichten und Videoanrufe und Einrichtung eines Systems zur Übertragung öffentlicher Warnungen auf Mobiltelefonen
Universaldienst
Der Zugang zu grundlegenden Kommunikationsdiensten ist für die Teilhabe an der heutigen Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung.
Die europäischen Vorschriften für die elektronische Kommunikation zielen darauf ab, den Breitband-Internetzugang und die Sprachkommunikation durch wirksamen Wettbewerb und Wahlmöglichkeiten in ganz Europa erschwinglich und verfügbar zu machen. Werden die Bedürfnisse der Verbraucher vom Markt nicht erfüllt, stellen Universaldienstverpflichtungen sicher, dass erschwingliche angemessene Dienste unabhängig von persönlichen Umständen wie Standort, Einkommen oder Behinderung zur Verfügung stehen. Breitbandinternet muss über eine ausreichende Bandbreite verfügen, um wichtige Dienste wie eGovernment, Internetbanking und Videoanrufe in Standardqualität nutzen zu können.
Analyse relevanter Märkte
Der Kodex fördert auch die Entwicklung des Binnenmarkts und den Wettbewerb. Zur Unterstützung dieser Ziele analysieren die nationalen Behörden regelmäßig die relevanten Märkte. Ziel ist es, die spezifische Marktregulierung nur dann zu begrenzen, wenn sie für die Aufrechterhaltung eines wettbewerbsorientierten und investitionsfreundlichen Regelungsumfelds zum Nutzen der Verbraucher unbedingt erforderlich ist. Hier finden Sie die aktuelle Marktübersicht.
Umsetzung des EU-Kodex für die elektronische Kommunikation
Diese 2018 angenommenen Vorschriften gelten für alle elektronischen Kommunikationsdienste in der EU. Ab 2022 wurde der Kodex von den meisten EU-Ländern angenommen, wobei die Kommission die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung unterstützt. Darüber hinaus hat das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation(GEREK) eine beträchtliche Anzahl von Leitlinien entwickelt, die darauf abzielen, eine einheitliche Anwendung des Kodex zu fördern und zu seiner erfolgreichen Umsetzung beizutragen.
Die Kommission wird Ende 2025 ihre erste Überprüfung der Funktionsweise des Kodex veröffentlichen und alle fünf Jahre einen Bericht vorlegen.
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Das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) verbessert die Kohärenz der EU-Telekommunikationsvorschriften.