Die Kommission hat beschlossen, Bulgarien, Zypern, Griechenland, Irland, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien, der Slowakei und Finnland wegen Nichtmitteilung der für bestimmte Online-Übertragungen geltenden Umsetzungsmaßnahmen zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten (Richtlinie 2019/789) eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.
Die Kommission hat heute auch Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Griechenland, Frankreich, Lettland, Polen, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Finnland und Schweden wegen Nichtmitteilung der Umsetzungsmaßnahmen zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten im digitalen Binnenmarkt(Richtlinie (EU) 2019/790) mit Gründen versehene Stellungnahmenübermittelt.
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