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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas
Press release | Veröffentlichung

Gesetz über digitale Dienste: Kommission legt Aufsichtsgebühren für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen fest

Nach dem Gesetz über digitale Dienste ist die Kommission befugt, von unter ihrer Aufsicht stehenden Anbietern eine Gebühr zu erheben, die voraussichtlich erstmals im Herbst 2023 erhoben wird.  Die Kommission hat heute die detaillierten Vorschriften und Verfahren für die Erhebung solcher Aufsichtsgebühren festgelegt.

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iStock photo Getty images plus

Die delegierte Verordnung soll den Diensteanbietern, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen (VLOPs) oder sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSE) benannt wurden, Rechtssicherheit bieten. Sie legt die Methodik und die Verfahren für die Berechnung und Erhebung der Aufsichtsgebühr fest und enthält weitere Einzelheiten zur Berechnung der geschätzten Gesamtkosten, die durch die erhobenen Gebühren zu decken sind, und zur Festlegung der einzelnen Gebühren. 

Das Gesetz über digitale Dienste trat am 16. November 2022 in Kraft. Die Verpflichtungen für Diensteanbieter, die als VLOPs oder VLOSE benannt wurden, werden vier Monate nach ihrer förmlichen Benennung gemäß dem Gesetz über digitale Dienste anwendbar.

Die heute vorgeschlagene delegierte Verordnung schließt sich an eine öffentliche Konsultation zu dem Entwurf an, die zwischen dem 22. Dezember 2022 und dem 19. Januar 2023 stattfand.

Nach der heutigen Annahme wird der delegierte Rechtsakt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt, die drei Monate Zeit haben, ihn zu prüfen. Auf Antrag kann der Prüfungszeitraum um drei Monate verlängert werden.

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