
iStock photos Getty Images plus
Die Bedingungen für die Nutzung von Funkfrequenzen und die Verfahren für Zuteilung, Verlängerung, Erneuerung und Widerruf dieser Nutzungsrechte unterliegen den EU-Telekomvorschriften, die im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt sind. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung sind zentrale Elemente dieser Vorschriften.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Entscheidungen des ungarischen Medienrates, die Erneuerung der Rechte von Klubradio abzulehnen, nicht angemessen und intransparent waren und daher gegen EU-Recht verstoßen. Außerdem ist die Kommission der Ansicht, dass das ungarische Mediengesetz in diesem besonderen Fall in diskriminierender Weise angewandt wurde. Daher hat die Kommission heute beschlossen, Ungarn ein Aufforderungsschreiben zu übermitteln. Das Land hat nun zwei Monate Zeit, zu den von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen Stellung zu nehmen. Sollte die Kommission keine zufrieden stellende Antwort erhalten, kann sie beschließen, den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Ungarn zu richten.