Durch einen erleichterten Zugang zu Funkfrequenzen wird sichergestellt, dass die EU ihre Konnektivitätsziele für die digitale Dekade erreicht.
Eine rasche und effiziente Frequenzverwaltung ist für die Schaffung nachhaltiger Festnetz-, Mobilfunk- und Satellitennetze der nächsten Generation unerlässlich. Diese Netze werden eine erstklassige, sichere Konnektivität für die europäischen Bürger in der gesamten EU gewährleisten und den Weg für die digitale Dekade 2030 ebnen.
Um den Zugang zu Funkfrequenzen zu erleichtern, wird die EU auf dem Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation aufbauen, der 2018 durch die Annahme des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation aktualisiert wurde.
Das Hauptziel des Kodex besteht darin, den Aufbau einer erstklassigen Kommunikations- und Rundfunkinfrastruktur zu unterstützen. Der Kodex bietet den Rechtsrahmen, um Investitionen in die Konnektivität anzukurbeln und die europäische digitale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Funkfrequenzen im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation
Der Kodex enthält wichtige Bestimmungen für Funkfrequenzen, insbesondere zur Ergänzung des mehrjährigen Programms für die Frequenzpolitik 2012 (RSPP), zur Unterstützung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei der Frequenzpolitik der EU und zur Festlegung politischer Leitlinien und Ziele für die strategische Planung und Harmonisierung der Frequenznutzung in der EU.
In Bezug auf Funkfrequenzen zielt der derzeitige Rechtsrahmen darauf ab,
- Schaffung eines kohärenteren Binnenmarktkonzepts für die Funkfrequenzpolitik und -verwaltung;
- Bereitstellung der erforderlichen Flexibilität, um auf dynamische Marktentwicklungen und innovative Technologien reagieren zu können;
- Erhöhung der Rechtssicherheit und Berechenbarkeit der Regulierung für ein sicheres Investitionsumfeld für neue drahtlose Breitbandkommunikation;
- Steigerung der Investitionen in 5G-Netze mit hoher Kapazität, indem sichergestellt wird, dass harmonisierte Frequenzbänder und lange und erneuerbare Lizenzen rechtzeitig vergeben werden, die Netzverdichtung und die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen erleichtert und gleichzeitig ein angemessener Schutz der Öffentlichkeit vor elektromagnetischen Emissionen gewährleistet wird;
- Gewährleistung der rechtzeitigen Nutzung von 5G-Pionierbändern auf der Grundlage technischer Harmonisierungsentscheidungen gemäß der Frequenzentscheidung von 2002;
- Gewährleistung der Technologie- und Dienstneutralität unter Berücksichtigung der zunehmenden Konvergenz von Technologien, Produkten und Dienstleistungen in der Telekommunikation;
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Entwürfen von Genehmigungsverfahren;
- Unterstützung der grenzübergreifenden Koordinierung zur Beseitigung funktechnischer Störungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern;
- Gewährleistung wirksamer Wettbewerbsbedingungen;
- Erleichterung gemeinsamer Genehmigungsverfahren.
Autorisierung und Flexibilität
Nach dem Kodex sollte die Frequenznutzung durch eine Allgemeingenehmigung geregelt werden, es sei denn, dies ist für die Effizienzmaximierung, die Vermeidung funktechnischer Störungen, die technische Dienstqualität, die Gewährleistung einer effizienten Frequenznutzung oder die Erfüllung der Ziele von allgemeinem Interesse gerechtfertigt.
In der Praxis unterliegt die Frequenznutzung aufgrund der verbleibenden technologischen Einschränkungen des Interferenzmanagements häufig individuellen Nutzungsrechten. Darüber hinaus kann die Notwendigkeit, eine effiziente Nutzung knapper Funkfrequenzen sicherzustellen, eine Beschränkung der Anzahl der Nutzungsrechte in bestimmten Situationen rechtfertigen.
In solchen Fällen ist das beste Ergebnis in der Regel sicherzustellen, dass Dienstebetreibern und -anbietern Frequenzen flexibel zur Verfügung gestellt werden. Dies ermöglicht die optimale Nutzung dieser knappen Ressource.
Der Kodex legt die Grundsätze der Technologie- und Dienstneutralität in der Regel fest, aber Ausnahmen sind immer noch möglich, wenn es angemessen gerechtfertigt ist. Zum Beispiel die Begrenzung der Technologieneutralität, um funktechnische Störungen zu vermeiden oder die Neutralität der Dienste einzuschränken, um den sozialen, regionalen oder territorialen Zusammenhalt zu fördern oder eine ineffiziente Frequenznutzung zu vermeiden.
Daher spielen die Behörden im Rahmen der Neutralitätsgrundsätze eine entscheidende Rolle beim Ausgleich verschiedener Arten von Frequenzzuweisungen, um den aktuellen und künftigen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden. So können Behörden beispielsweise den Übergang zu moderneren und effizienteren Frequenztechnologien erleichtern oder sozial und wirtschaftlich rückläufige Nutzungen überprüfen. Dies kann eine übermäßige Zuweisung wertvoller Frequenzen vermeiden, die über das hinausgeht, was in Bezug auf andere potenzielle Nutzungen vernünftigerweise gerechtfertigt ist.
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Kodex kann ein positiver Übergang unterstützt werden, indem der Frequenzhandel und flexible Nutzungsbedingungen für Frequenzen ermöglicht werden. Es kann auch durch die Einführung effizienterer oder intelligenter Technologien unterstützt werden, die die gemeinsame Nutzung von Frequenzen unterstützen. In anderen Fällen kann eine strategische Neuzuweisung oder Neuverwendung von Frequenzen auf EU-Ebene erforderlich sein.
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