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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Förderung der gemeinsamen Nutzung der europäischen Funkfrequenzen

Die EU möchte die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen fördern, um sicherzustellen, dass sie effizient genutzt werden und die Nachfrage in der gesamten EU gedeckt wird.

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© Getty Images - metamorworks

Es ist für mehr als einen Nutzer, wie z. B. ein Betreiber oder Diensteanbieter, möglich, je nach bestimmten Bedingungen eine Funkfrequenzressource oder eine Reihe von Frequenzen gleichzeitig und/oder Ort zu nutzen. Dies bedeutet, dass mehr Funkfrequenzressourcen für eine breitere Palette von Diensten zur Verfügung stehen. Es erfordert jedoch ein intelligentes Frequenzmanagement, um eine innovative gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen zu ermöglichen und schädliche Störungen zu vermeiden.

Die Vorteile der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzressourcen

Funkfrequenzen sind eine äußerst wertvolle natürliche Ressource. Der exponentielle Anstieg der Nachfrage nach drahtlosen Diensten mit unterschiedlichem Frequenzbedarf bedeutet, dass wir diese endliche Ressource effizient nutzen müssen. In Ermangelung eines leeren Spektrums ist es schwierig, diese wachsende Nachfrage zu decken. Darüber hinaus ist die Bereitstellung bereits besetzter Frequenzbänder oft teuer, birgt Verzögerungen und birgt das gelegentliche Risiko, bestehende Nutzer „ausschalten“ zu müssen.

Das traditionelle Frequenzmanagement trennt drahtlose Dienste in verschiedene Frequenzbänder, um Störungen zu vermeiden. Dies hilft auch, die Servicequalität (QoS) einfacher zu garantieren.

Technologische Fortschritte haben es möglich gemacht, dass verschiedene drahtlose Dienste im selben Frequenzband betrieben werden können. So wurden zusätzliche Frequenzkapazitäten zur Verfügung gestellt, ohne bestehende Nutzer entfernen zu müssen.

Dies ermöglicht ein regulatorisches Umfeld, das Investitionen in die Forschung und den Einsatz drahtloser Innovationen fördert. Die gleichen Funkfrequenzressourcen können gleichzeitig von verschiedenen Konnektivitätsanbietern genutzt werden, um eine Vielzahl von Diensten wie erschwingliche drahtlose Breitbanddienste an festen Standorten und Mobilfunkdienste anzubieten. Die gemeinsame Nutzung von Frequenzen kann auch Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Infrastrukturen eröffnen.

Darüber hinaus erhalten Innovatoren, die drahtlose Technologien entwickeln, die Chance, auf mehr Teile des Spektrums zuzugreifen. Gemeinsame Bänder, insbesondere die lizenzfreien Bänder, werden zunehmend als Nährboden für drahtlose Innovationen anerkannt, die die Entwicklung und den Einsatz widerstandsfähigerer drahtloser Technologien fördern.

Nicht zuletzt kommt die gemeinsame Nutzung von Frequenzen den Bürgern zugute, indem sie erschwingliche drahtlose Breitbanddienste über gemeinsame Frequenzen bereitstellen und ihnen die Nutzung noch mehr drahtloser Geräte ermöglichen.

EU-Politik zur gemeinsamen Nutzung von Frequenzen

Das EU -Programm zur Frequenzpolitik (RSPP) von 2012 legt den Rahmen fest, der auf dem Grundsatz beruht, dass Frequenzen effizient genutzt und effizient verwaltet werden sollten. Um Effizienz und Flexibilität zu erhöhen, müssen die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission gegebenenfalls die gemeinsame Nutzung und gemeinsame Nutzung von Frequenzen fördern.

Gemäß dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ( ECC) von 2018 gilt die Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen als wichtiger Motor für die Verwirklichung der Hauptziele des Kodex, nämlich die Förderung des Wettbewerbs, des Binnenmarkts, der Interessen der Bürger und der Unternehmen sowie der Konnektivität.

Im Einklang mit dem Kodex fördern die Mitgliedstaaten die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen zwischen ähnlichen oder unterschiedlichen Nutzungen unter Wahrung des Wettbewerbsrechts. Sie sollten die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen im Rahmen von Allgemeingenehmigungen erleichtern und die Frequenznutzung für einzelne Nutzer nur in bestimmten Fällen beschränken. Dies könnte die Notwendigkeit umfassen, eine möglichst effiziente Nutzung im Lichte der Nachfrage zu gewährleisten oder Probleme funktechnischer Störungen so gering wie möglich zu halten. In beiden Fällen sollten die Mitgliedstaaten möglichst die Entwicklung zuverlässiger Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Funkfrequenzen und die Kombination von Allgemeingenehmigungen und individuellen Nutzungsrechten berücksichtigen. Sie sollten eine wirksame und effiziente Nutzung der Funkfrequenzen gewährleisten und die Abdeckung fördern.

Verschiedene Ansätze für die gemeinsame Nutzung von Frequenzen

Die Frequenzfreigabe kann durch verschiedene Techniken basierend auf Frequenz, Zeit oder Ort implementiert werden. Dies wird auf der Grundlage geeigneter technischer Parameter, der Anzahl der Ebenen oder der Prioritätsebenen des Frequenzzugangs und von Frequenzzugangsvereinbarungen wie statischer oder dynamischer Art und Weise realisiert. Weitere Informationen über die gemeinsame Nutzung von Frequenzen finden Sie im RSPG-Bericht über die Frequenzfreigabe.

Aus regulatorischer Sicht kann die gemeinsame Nutzung von Frequenzen auf unterschiedliche Weise erreicht werden, insbesondere durch:

  • die kollektive Nutzung von Frequenzen (CUS), die die gleichzeitige Nutzung von Frequenzen von mehr als einem Nutzer ohne Lizenz (d. h. unter freier Lizenz oder einem Modell der Allgemeingenehmigung) ermöglicht;
  • durch Verwendung einer Variante des LSA-Modells, bei dem verschiedenen Benutzern individuelle Rechte für den Zugriff auf ein gemeinsames Frequenzband gewährt werden;
  • durch eine Kombination aus beiden.

Der Hauptunterschied zwischen den oben genannten regulatorischen Ansätzen liegt in den regulatorischen Garantien für den Zugang zu gemeinsamen Frequenzbändern.

Die kollektive Nutzung von Spektrum (CUS) Modell

Nach dem CUS-Modell ist eine unbestimmte Anzahl unabhängiger Nutzer und/oder Geräte erlaubt, auf Frequenzen im gleichen Frequenzbereich gleichzeitig zuzugreifen. Sie müssen sich in einem bestimmten geografischen Gebiet befinden und eine klar definierte Reihe von Bedingungen erfüllen, die in den Frequenzvorschriften (z. B. in harmonisierten Ausrüstungsnormen) festgelegt sind. Dies ist insbesondere der Fall, wenn gemeinsame Frequenzbänder „lizenzfrei“ sind. Dies bedeutet, dass die Nutzer keine Lizenz für den Zugriff auf das Spektrum erwerben müssen. Wichtige Vorteile des CUS-Modells sind niedrige Eintrittsbarrieren, die Sicherheit des Zugangs (die wiederum drahtlose Innovationen fördern können) und der geringe Verwaltungsaufwand für alle Nutzer. Es liegt in der Verantwortung der Frequenznutzer, Frequenzen effizient zu teilen und Störungen effektiv zu verwalten.

Beispiele für Anwendungen und Technologien, die vom CUS-Modell der Frequenzregulierung profitieren, umfassen Fälle von Geräten mit geringer Reichweite, wie z. B. Radio Frequency Identification Devices (RFID), die Supply Chain Automation und Machine-to -Machine (M2M) Anwendungen unterstützen, intelligente Transportsysteme, Kfz-Kurzstreckenradar, Wi-Fi-Router und Ultra Wideband (UWB) drahtlose Technologien (wie Hochdatenkommunikation, Standortverfolgung und Bodendurchdringungsradar). Insbesondere ist UWB eine Art „Unterlager“-Spektrumnutzung, da sie Frequenzen mit anderen Anwendungen teilt, ohne jedoch schädliche Störungen für diese bestehenden Nutzeranwendungen zu verursachen.

Lizenziertes Shared Access (LSA) Modell

Auf der anderen Seite bietet das LSA-Modell den Nutzern gemeinsame Frequenzzugangsrechte, die von einer Regulierungsbehörde garantiert werden, wodurch eine vorhersehbare Dienstqualität gewährleistet werden kann. Jeder Benutzer benötigt eine individuelle (aber nicht exklusive) Lizenz für den Zugriff auf ein bestimmtes Frequenzband. Solche Genehmigungen hängen von den spezifischen Bedingungen für die gemeinsame Nutzung in einem Frequenzband ab, die für neue Investitionen in Ausrüstung und Netze ausreichend attraktiv und vorhersehbar sein müssen. Im Rahmen dieser lizenzierten Regelung fällt das Interferenzmanagement in die Zuständigkeit der Frequenzverwaltungsbehörde, die die Zugangsparameter durch Regulierung und Lizenzbedingungen festlegt. Ein Nutzer, der ein solches Nutzungsrecht erhält, beispielsweise durch den Erwerb einer Lizenz durch eine Frequenzauktion, ist häufig auch berechtigt, vor schädlichen Störungen geschützt zu sein.

Jüngste Entwicklungen in der EU

Im „Arbeitsprogramm der RSPG für 2020 und darüber hinaus“ wurde ein spezifischer Arbeitsbereich für die gemeinsame Nutzung von Frequenzen eingesetzt. Ziel der RSPG war es, zu untersuchen, wie die Frequenznutzung in der EU über die bisher hauptsächlich angewandten statischen und konservativen Sharing-Methoden hinaus verbessert werden kann, indem innovative Sharing-Lösungen wie Versuche oder „Sandboxen“, Pionierszenarien/Bands, neue Formen der Lizenzierung, dynamischere Frequenznutzungsmethoden unter Verwendung von Datenbanken und Licensed Shared Access empfohlen werden.

Die RSPG-Stellungnahme zum Thema Frequenzteilung – Pionierinitiativen und -bänder vom Juni 2021 enthält hochrangige Leitlinien für Optionen zur Förderung der gemeinsamen Nutzung von Frequenzen, insbesondere in Bezug auf die gemeinsame Nutzung und die Stärkung des Vertrauens und des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung. In der Stellungnahme der RSPG werden alle Frequenzbänder als potenzielle Kandidaten für die Einführung und Verbesserung von Lösungen für die gemeinsame Nutzung von Frequenzen betrachtet. Es werden keine spezifischen Bands für die gemeinsame Nutzung ausgesondert.

Als Fahrplan für eine stärkere Frequenznutzung werden in der Stellungnahme Maßnahmen empfohlen, um die Einführung innovativer und dynamischerer Lösungen für die gemeinsame Nutzung von Frequenzen zu fördern. Sie schlägt einige koordinierte Maßnahmen vor, wie den Erfahrungsaustausch und koordinierte Maßnahmen. Darüber hinaus werden dynamischere und länderübergreifendere grenzüberschreitende Fälle mit einem EU-Fußabdruck eingeführt und die Zusammenarbeit bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt.

Die obige Stellungnahme wird durch den RSPG-Bericht ergänzt. Der Bericht beschreibt die Entwicklung von Ansätzen und Technologien für die gemeinsame Nutzung von Frequenzen und stellt die jüngsten Initiativen und Entwicklungen für die gemeinsame Nutzung von Frequenzen in der EU, im Vereinigten Königreich und in den USA vor. Der Bericht berücksichtigt frühere RSPG- und GEREK-Arbeiten, die das Problem der Frequenznutzung im weitesten Sinne angegangen haben (siehe Abschnitt „Weitere Informationen“).

Mehr Informationen

RSPG

  • RSPG-Stellungnahme zum Thema Frequenzteilung – Pionierinitiativen und -bänder, RSPG21-022 Finale, Juni 2021
  • RSPG Report on Spectrum Sharing Eine zukunftsgerichtete Umfrage, RSPG21 -016 Final, Februar 2021
  • Arbeitsprogramm der RSPG für 2020 und darüber hinaus, RSPG20-005 Finale, Februar 2020
  • RSPG-Bericht über die europäische Frequenzstrategie, RSPG19-031 Finale, Oktober 2019
  • RSPG-Bericht über effiziente Auszeichnungen und effiziente Nutzung von Spektrum, RSPG16-004 Finale
  • RSPG-Stellungnahme zum lizenzierten Shared Access, RSPG13-538 Finale,
  • RSPG-Bericht über die kollektive Nutzung von Frequenzen und anderen Sharing-Ansätzen, RSPG11-392 Finale, November 2011
  • Stellungnahme der RSPG zu kognitiven Technologien, RSPG10-348 Finale, Februar 2011,
  • RSPG-Bericht über kognitive Technologien, RSPG10-318 Finale, Februar 2010
  • Stellungnahme der RSPG zum Thema „Aspects of a European Approach to ‚Collective use of Spectrum‘“, RSPG08-244, November 2008

GEREK

  • Gemeinsamer Standpunkt des GEREK zur gemeinsamen Nutzung mobiler Infrastrukturen (19) 110, Juni 2019, Stellungnahme der RSPG zu Herausforderungen bei der 5G-Umsetzung (RSPG 3. Stellungnahme zu 5G), RSPG19-007 Final, Januar 2019
  • GEREK-Bericht über die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen, BoR (18) 116, Juni 2018

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Verwendung von Radio Spectrum

Die Kommission legt ehrgeizige Konnektivitätsziele fest, die durch die weitverbreitete Einführung und Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich drahtloser Netze wie 5G, WLAN und Satellit, erreicht werden sollen.

Das Radio-Spektrum-Komitee

Das Radio Spectrum Committee (RSC) ist für spezifische technische Maßnahmen verantwortlich, die zur Umsetzung der breiteren Frequenzpolitik erforderlich sind.

Die Gruppe „Frequenzpolitik“

Die Gruppe für Frequenzpolitik ist eine hochrangige Beratungsgruppe, die die Kommission bei der Entwicklung der Funkfrequenzpolitik unterstützt.