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Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Verwendung von Radio Spectrum

Die Kommission legt ehrgeizige Konnektivitätsziele fest, die durch die weitverbreitete Einführung und Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität, einschließlich drahtloser Netze wie 5G, WLAN und Satellit, erreicht werden sollen.

    Blasen, die vernetzte Menschen repräsentieren

© Image by metamorworks - iStock Getty Images

Drahtloses Breitband

Drahtlose Breitbandkommunikation gewährleistet eine breite Abdeckung und Konnektivität für gesellschaftliche und industrielle Bedürfnisse. Terrestrische Mobilfunknetze verschiedener Generationen (von GSM bis 5G), ergänzt durch WLAN-Radio-LANs, bieten allen Bürgern Zugang zum Internet, wo immer sie leben, arbeiten und reisen. Darüber hinaus ermöglicht drahtloses Breitband die Verbindung aller Arten von Maschinen und Objekten („Internet der Dinge“). Der Mobilfunkzugang wird auch an Bord von Flugzeugen und Seeschiffen eingesetzt.

Fortschrittliche 5G-Konnektivität ist ein Schlüsselfaktor für Digitalisierung und Unternehmenstransformation in verschiedenen Industriesektoren („Vertikale“) wie Straßen- und Schienenverkehr, intelligente Fertigung (Industrie 4.0) Gesundheitswesen oder Landwirtschaft. Zur Unterstützung automatisierter Fahrzeuge und Züge wurden Funkfrequenzen zur Verfügung gestellt – das EU-harmonisierte 5,9 GHz-Frequenzband (5 875-5 935 MHz) ermöglicht die Anbindung von Fahrzeugen auf der Straße sowie den Betrieb des funkgesteuerten städtischen Schienenverkehrs. Die Frequenzbänder 874,4-880,0 MHz gepaart mit 919,4-915,0 MHz sowie 1 900-1 910 MHz sind ebenfalls in der EU für den Eisenbahnmobilfunk (RMR) harmonisiert, der eine allgegenwärtige Kontrolle und Verwaltung des Eisenbahnbetriebs gewährleisten soll.

Mobile Kommunikation

Die mobile Kommunikation ist zu einem integralen Bestandteil unseres Lebens geworden und ermöglicht überall und jederzeit Konnektivität. Bürger, Unternehmen und Organisationen auf der ganzen Welt verlassen sich zunehmend auf mobile Kommunikation, um kommunizieren, arbeiten und zusammenarbeiten zu können.

Die Verwaltung von Funkfrequenzen für die Mobilfunkkommunikation muss intelligent und effizient sein, um Interferenzen zwischen verschiedenen Nutzern zu verhindern, den Nutzen der Nutzer in Bezug auf Konnektivität und Nachhaltigkeit zu maximieren und Innovationen und Dienste im Binnenmarkt zu fördern. Um diese Ziele in der gesamten Union zu erreichen und den heutigen sozioökonomischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, hat die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Frequenzpolitik auf EU-Ebene entwickelt und die Zuweisung von Funkfrequenzen unter harmonisierten technischen Bedingungen sowie die Planung und Durchführung nationaler Verfahren für die Zuweisung nationaler Frequenzen koordiniert.

Im Einklang mit dem Frequenzbeschluss und dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation erarbeitet die Kommission technische Durchführungsbeschlüsse, um harmonisierte Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen in der gesamten Union sicherzustellen. Bereits mehr als 4 GHz Funkfrequenzen wurden auf EU-Ebene für terrestrische Systeme ermittelt und harmonisiert, die in der Lage sind, drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste (einschließlich Mobilfunk) bereitzustellen, die im Einklang mit den Grundsätzen der Technologie und der Diensteneutralität Tief-, Mittel- und Hochfrequenzbänder umfassen.

Darüber hinaus hat die Kommission nationale Frequenzvergabeverfahren in den Mitgliedstaaten überwacht und analysiert, um die rechtzeitige Verfügbarkeit ausreichender Funkfrequenzen unter Investitionsförderbedingungen innerhalb der EU-harmonisierten Frequenzbänder für den Aufbau weit verbreiteter drahtloser (einschließlich Mobilfunk-)Netze sicherzustellen.

Netzwerk von kleinen Zellen für 5G

Intelligentere drahtlose Netzwerke einschließlich kleiner Zellen und verteilter Antennen sind eine Voraussetzung für einen vollwertigen 5G-Rollout. In diesem Zusammenhang werden in der Durchführungsverordnung der Kommission die materiellen und technischen Merkmale von Kleinzellen festgelegt, die von jeder einzelnen städtebaulichen Genehmigung oder anderen vorherigen Einzelgenehmigungen ausgenommen sind. Die Definition einer kleinen Zelle in der Durchführungsverordnung legt strenge Grenzwerte für die Größe und die emittierte Leistung dieser Kleinzellenanlagen fest.

Diese Verordnung gewährleistet auch den Schutz der öffentlichen Gesundheit vor der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sowie die visuelle Integration kleiner Zellen. Zu diesem Zweck sieht sie die Einhaltung der Grenzwerte für elektromagnetische Felder (EMF) für den Aufbau öffentlicher Mobilfunknetze vor, die auf EU-Ebene empfohlen wurden. Diese EMF-Grenzwerte gewährleisten eine Spanne von 50-mal unter dem Niveau, das aus internationalen wissenschaftlichen Erkenntnissen hervorgeht, die potenzielle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben. Die Verordnung befasst sich auch mit dem visuellen Erscheinungsbild von kleinen Zellen, um visuelle Unordnung zu vermeiden. Sie legt die Spezifikationen für eine kohärente und integrierte Anlage fest und stellt den nationalen Behörden die Mittel zur Verfügung, um den aggregierten Einsatz von Kleinzellen zu überwachen.

Industrielle Anwendungsfälle

Der Einsatz zuverlässiger und belastbarer drahtloser Konnektivität wird zunehmend zu einer Notwendigkeit für geschäftskritische industrielle Prozesse, wie etwa solche im Zusammenhang mit der automatisierten Fertigung in intelligenten Fabriken (Industrie 4.0). 5G-Konnektivität kann verwendet werden, um Sensoren an verschiedene Maschinen anzuschließen und so Fabriken, Fluggesellschaften, Automobilherstellern und anderen industriellen Betreibern die Überwachung und Verwaltung von Geräten und Produkten zum Zwecke der Wartung und Reparatur zu ermöglichen. So können beispielsweise aus Sensoren gesammelte Daten über das 5G-Netzwerk an Prozessoren mit maschinellen Lernalgorithmen übertragen werden, um das zukünftige Verhalten der Geräte vorherzusagen, bevor schwerwiegende Schäden auftreten. Darüber hinaus setzt die industrielle Fertigung auf hochpräzise, ferngesteuerte Maschinensteuerung sowie autonome Roboter und Indoor-Fahrzeuge, die in einem unternehmenskritischen 5G-Privatunternehmensnetzwerk miteinander verbunden sind.

Zu diesem Zweck hat die Kommission die Europäische Konferenz für Post und Telekommunikation (CEPT) beauftragt, die mögliche Einführung terrestrischer drahtloser Breitbandsysteme zu untersuchen, die Netzanbindungen für Vertikale innerhalb des Frequenzbands von 3,8 bis 4,2 GHz in der Union ermöglichen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Entwicklung des industriellen 5G-Ökosystems, die effiziente Nutzung von Frequenzen und die Einführung innovativer Bedingungen für die gemeinsame Nutzung innerhalb dieses Bandes zwischen vertikalen 5G-Anwendungen und etablierten Nutzern (z. B. Satellitenverbindungen zwischen Raum zu Erde) zu fördern.

Mobilfunk an Bord von Flugzeugen und Schiffen

Multimedia-Erlebnisse können bereits über mobile Technologien (einschließlich 4G) für Passagiere an Bord von Flugzeugen und Schiffen bereitgestellt werden. Durch die Erweiterung der 5G-Konnektivität in Flugzeugen und auf Seeschiffen werden die Kommunikationsdienste, die den Bürgern während der Reise zur Verfügung stehen, verbessert und gleichzeitig die neueste verfügbare mobile Technologie genutzt und eine effiziente Frequenznutzung sichergestellt. Mobile Communications an Bord von Flugzeugen/Schiffen (MCA/MCV) sind Systeme, die es den Passagieren ermöglichen, ihre mobilen Geräte (z. B. Smartphones) an Bord zu nutzen. Derzeit befinden sich MCA- und MCV-Dienste in einer begrenzten Anzahl von Flugzeugen und Schiffen, und das Interesse an der Erweiterung dieser Dienste sowohl im Umfang als auch in der Abdeckung wächst.

Mobile Kommunikation an Bord von Flugzeugen

Im Jahr 2008 führte die Kommission harmonisierte technische Vorschriften für die Inbetriebnahme von GSM-Diensten (2G) im Frequenzband 1 800 MHz für europaweite Mobilfunkdienste an Bord von Luftfahrzeugen ein. Diese technischen Vorschriften wurden 2013 von der Kommission aktualisiert, um zusätzlich zu GSM (2G) die UMTS-Technologie (3G) in das gepaarte 2-GHz-Frequenzband und die LTE-Technologie (4G) in das 1 800-MHz-Band aufzunehmen. Dies bedeutet, dass die Fluggäste dann ihre mobilen Terminals für Breitbanddienste nutzen konnten, wie zum Beispiel den Internetzugang in einem mit MCA ausgestatteten Flugzeug. Die Kommission änderte 2016 die Beschlüsse zur Vereinfachung der Mobilkommunikation an Bord von Luftfahrzeugen.

Mobilfunk an Bord von Schiffen

Im Jahr 2010 führte die Kommission – ähnlich wie bei MCA – harmonisierte technische Vorschriften für die Inbetriebnahme von GSM-Diensten (2G) im Frequenzband 1 800 MHz für europaweite Mobilfunkdienste an Bord von Schiffen ein. Diese technischen Vorschriften wurden auch 2017 von der Kommission aktualisiert, um zusätzlich zu GSM (2G) UMTS (3G) in das 2-GHz-Frequenzband und die LTE-Technologie (4G) in das 1 800-MHz-Band aufzunehmen. Dies bedeutet, dass die Passagiere dann ihre mobilen Terminals für Breitbanddienste wie den Internetzugang auf einem mit MCV ausgestatteten Schiff nutzen konnten.

Audiovisuelle Dienstleistungen

Spektrum ist ein wichtiger Bestandteil für die drahtlose Verbreitung audiovisueller Inhalte. Der terrestrische Rundfunk ist ein wichtiges Element des europäischen audiovisuellen Modells und erfüllt wichtige politische Ziele wie kulturelle Vielfalt und Medienpluralismus.

Der UHF-Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates garantiert, dass das Frequenzband 470-694 MHz (UHF-Band), das für den terrestrischen Rundfunk genutzt wird, mindestens bis 2030 für das Digital Terrestrial Television (DTT) und Programme Making and Special Events (PMSE) reserviert ist. Auf diese Weise haben DTT- und PMSE-Anbieter eine langfristige Vorhersehbarkeit für Investitionen und Innovationen. Ein Mitgliedstaat kann beschließen, es für andere Dienste zu nutzen, diese Nutzung muss jedoch mit dem nationalen Rundfunkbedarf vereinbar sein und darf den Rundfunk in den Nachbarländern nicht beeinträchtigen. Der UHF-Beschluss wurde auf der Grundlage des Berichts Lamy vom August 2014 und der Stellungnahme der Gruppe für Frequenzpolitik vom Februar 2015 vorgeschlagen.

Eine im Oktober 2021 in Auftrag gegebene Studie soll einen Bericht der Europäischen Kommission über die Entwicklungen bei der Nutzung des UHF-Bands erleichtern. Die Studie wird technologische, soziale, wirtschaftliche, kulturelle und internationale Aspekte im Zusammenhang mit der Nutzung des UHF-Bandes bewerten.

Satellitenkommunikation für abgelegene Gebiete

Satellitenkommunikation und von Satelliten gesammelte Daten sind für eine Vielzahl von Anwendungen unverzichtbar geworden. Satelliten bieten Sicherheitsdienste und andere Dienstleistungen für Gebiete, die außerhalb der Reichweite von terrestrischen Netzen liegen, wie auf See, in der Luft und in Bergregionen. Sie tragen zur Überbrückung der digitalen Kluft bei, indem sie den Zugang zu drahtlosem Breitband in ländlichen und abgelegenen Gebieten ermöglichen. Sie können die Übertragung von Fernsehsignalen über ganze Kontinente erleichtern. Satellitennavigationsdienste tragen dazu bei, die Mobilität zu verbessern und die Zahl der Unfälle zu verringern. Daten, die von Erdexplorations- oder meteorologischen Satelliten sowie anderen wissenschaftlichen Satelliten gesammelt wurden, erleichtern die Wettervorhersage und helfen bei der Überwachung des Klimawandels.

Die von Satelliten genutzten Frequenzen werden im Einklang mit den Verfahren der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) koordiniert, um sicherzustellen, dass schädliche grenzüberschreitende Störungen verhindert oder minimiert werden. Die ITU führt auch ein Register der zugewiesenen Frequenzen und Satellitenumlaufbahnen. Die ITU-Verfahren erstrecken sich nicht auf die Auswahl und Genehmigung von Satellitendiensten, die auf nationaler Ebene verwaltet werden.

Da Satelliten eine Reihe wichtiger EU-Politiken wie den Grünen Deal und Programme wie Galileo und Copernicus unterstützen, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission, wie imProgramm für Funkfrequenzpolitik vorgesehen, ausreichende Frequenzen für solche Satellitendienste bereitstellen und angemessen schützen.

Die Kommission hatte bereits 2007 die Bedingungen für die Nutzung des 2-GHz-Bands für Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) in der EU bereitstellen, harmonisiert. Dies sind Dienste, die von einem Satellitensystem erbracht werden, das mit tragbaren Terminals am Boden kommuniziert, die von einer Person getragen oder auf einem Schiff oder einem Auto montiert werden können. Darüber hinaus wurde auf EU-Ebene ein besonderes Verfahren zur Auswahl von MSS-Betreibern im Rahmen eines gesonderten Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt. Auf ihrer Grundlage erließ die Kommission im Jahr 2009 eine Entscheidung, mit der zwei MSS-Beteiligte ausgewählt wurden. Anschließend gewährten die Mitgliedstaaten diesen Betreibern 18 Jahre lang Frequenznutzungsrechte.

Lizenzfreies Spektrum

Das Recht, Frequenzen in lizenzfreien Frequenzbändern zu nutzen, wird Geräten gewährt, die bestimmte technische Bedingungen für die gemeinsame Nutzung der Frequenzen erfüllen. Einzelne Nutzer lizenzfreier Geräte sind jedoch nicht vor Störungen geschützt und erhalten keine Gewähr für die Qualität der Dienstleistung.

Es gibt zwei Hauptkategorien der harmonisierten lizenzfreien Frequenznutzung: Kurzstreckengeräte (SRDs) und drahtlose Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze (WAS/RLANs), die durch die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zur Frequenzharmonisierung im Rahmen der Frequenzentscheidung sowie durch die Funkgeräterichtlinie geregelt werden.

Kurzstreckengeräte

Kurzstreckengeräte (SRDs) sind in der Regel tragbare Massenprodukte, die leicht grenzüberschreitend mitgenommen und verwendet werden können. Unterschiede bei den Bedingungen für den Frequenzzugang in den Mitgliedstaaten können daher ihren freien Verkehr verhindern, ihre Produktionskosten erhöhen und die Gefahr funktechnischer Störungen mit anderen Funkanwendungen und -diensten aufgrund unbefugter Nutzung schaffen. Um diese Probleme zu vermeiden oder zu minimieren, stellen Durchführungsbeschlüsse der Kommission von 2006 und 2019 geänderte Fassungen sowie ein Beschluss über harmonisierte Frequenzen für Geräte mit geringer Reichweite ab 2018 harmonisierte technische Bedingungen für die Frequenznutzung für eine Vielzahl von Geräten mit geringer Reichweite sicher.

Die Harmonisierung der technischen Bedingungen für die Frequenznutzung durch SRD (vorgesehen durch zwei Kommissionsbeschlüsse) unterstützt verschiedene andere Politikbereiche der EU (z. B. IoT, Medizinprodukte, Verkehr und Verkehrstelematik). Aufgrund der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der SRD sowie der raschen technologischen und gesellschaftlichen Anforderungen, die zu neuen Anwendungen führen, ist eine regelmäßige Änderung beider Beschlüsse erforderlich.

Drahtlose Zugangssysteme einschließlich Radio Local Area Networks (WAS/RLANs)

Drahtlose Zugangssysteme einschließlich Radio Local Area Networks (WAS/RLANs) sind Breitbandfunksysteme, die den drahtlosen Zugang für öffentliche und private Anwendungen unabhängig von der zugrunde liegenden Netztopologie ermöglichen. In einer Empfehlung der Kommission aus dem Jahr 2003 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zugang zu öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, für die höchstens Allgemeingenehmigungen erteilt werden, zu ermöglichen. Darüber hinaus unterliegen RLANs dem Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, der sie als drahtlose Zugangssysteme mit geringer Leistung definiert, die in einem kleinen Bereich betrieben werden, mit einem geringen Risiko, dass andere Systeme, die in unmittelbarer Nähe von anderen Nutzern eingesetzt werden, nicht ausschließlich harmonisierte Funkfrequenzen nutzen.

Drahtlose Zugangssysteme können entweder innerhalb oder außerhalb von Gebäuden oder anderen Räumlichkeiten eingesetzt werden, in der Regel in geografisch begrenzten Bereichen. Breitband-LANs als Teilmenge von WAS sind eine wichtige Art von Geräten, die heute vor allem in Gebäuden eingesetzt werden. Typische WAS/RLANs sind öffentliche und private Anwendungen, die in Häusern, Schulen, Krankenhäusern, Hotels, Konferenzzentren, Bahnhöfen, Flughäfen, Einkaufszentren usw. angeboten werden. Sie sind in der Regel für Verbindungen zwischen traditionellen Geschäftsprodukten wie PCs, Laptops, Workstations, Servern, Druckern und anderen Netzwerkgeräten sowie digitalen Unterhaltungselektronikgeräten im häuslichen oder geschäftlichen Umfeld bestimmt.

Was/RLANs einen wesentlichen Beitrag zum Ziel leisten, alle Haushalte über ein Gigabit-Netz abzudecken – laut der Strategie der Kommission zur europäischen Gigabit -Gesellschaft sollten alle wichtigen sozioökonomischen Treiber (einschließlich Schulen, Verkehrsknotenpunkte und Hauptanbieter öffentlicher Dienste) sowie digital intensive Unternehmen bis 2025 Zugang zu Internetverbindungen mit Download- oder Uploadgeschwindigkeiten von 1 Gigabit Daten pro Sekunde (Gbit/s) haben. Alle Haushalte in der Union sollten Internetanschlüsse mit einer Downloadgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s haben, die auf 1 Gbit/s aufgerüstet werden können.

Harmonisierte Frequenzressourcen in der Union für die Bereitstellung drahtloser Breitbanddienste über WAS/LANs stehen in den 2,4 GHz (2 400-2 483,5 MHz), 5 GHz (5 150-5 350 MHz und 5 470-5 725 MHz) zur Verfügung, die 2005 durch einen Beschluss der Kommission harmonisiert und 2007 geändert wurden, und die im Jahr 2021 harmonisierten 6 GHz ( 5945-6 425 MHz) Frequenzbänder. Harmonisierte Frequenzen für WAS/RLANs sollten die Anforderungen einer wachsenden Anzahl und Vielfalt von Geräten sowie die Erhöhung der Verbindungsgeschwindigkeiten und des Datenverkehrsvolumens erfüllen. Es sollte die breiten Kanäle unterstützen, die von vielen Anwendungen benötigt werden (einschließlich Videokonferenzen, Herunterladen von Medien, Telemedizin, Online-Lernen und Spielen, Augmented Reality und Virtual Reality), die eine große Bandbreite benötigen, um Gigabit-Geschwindigkeiten zu erreichen. 

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EU-Frequenzpolitik für grenzüberschreitende drahtlose Verbindungen

Wir ermöglichen nahtlose drahtlose Verbindungen über Grenzen hinweg, damit wir Medien austauschen, auf dem Laufenden bleiben und die neuesten innovativen Technologien überall dort genießen können, wo wir die Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich des Funkspektrums...

Siehe auch

Das Radio-Spektrum-Komitee

Das Radio Spectrum Committee (RSC) ist für spezifische technische Maßnahmen verantwortlich, die zur Umsetzung der breiteren Frequenzpolitik erforderlich sind.

Die Gruppe „Frequenzpolitik“

Die Gruppe für Frequenzpolitik ist eine hochrangige Beratungsgruppe, die die Kommission bei der Entwicklung der Funkfrequenzpolitik unterstützt.

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