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Veto der Europäischen Kommission schlägt Regulierung des Breitbandgroßhandelsmarktes in Malta nach eingehender Untersuchung vor

Die Europäische Kommission hat heute einen Beschluss angenommen, der die maltesische Regulierungsbehörde für Telekommunikation, die Malta Communications Authority (MCA), verpflichtet, ihren vorgeschlagenen Maßnahmenentwurf zur Regulierung des Zugangsmarkts für physische und virtuelle Infrastrukturen in Malta zurückzuziehen.

European Commission vetoes proposed regulation of the wholesale broadband market in Malta following in-depth investigation

iStock photo Getty images plus

Mit dem Maßnahmenentwurf der MCA, der ursprünglich am 28. Dezember 2023 notifiziert wurde, wurde die Vorleistungsregulierung auf dem spezifischen Markt angestrebt. Nach einer eingehenden Untersuchung stellte die Kommission jedoch fest, dass MCA die Rolle alternativer physischer Infrastrukturen und die von ihnen auferlegten Wettbewerbsbeschränkungen berücksichtigen sollte. Daher hat die Kommission festgestellt, dass der Maßnahmenentwurf nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist und ein Veto eingelegt hat.

Förderung eines nachhaltigen Wettbewerbs

Die Bedenken der Kommission wurden zunächst am 29. Januar 2024 geäußert, was eine eingehende Prüfung der Vereinbarkeit des Maßnahmenentwurfs mit dem EU-Recht zur Folge hatte. In diesem Zeitraum gab das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) eine Stellungnahme ab, die den Feststellungen der Kommission nicht zustimmte. Das GEREK war insbesondere der Auffassung, dass die Präsenz von mindestens drei Netzbetreibern in einem bestimmten Gebiet einem wirksamen Wettbewerb förderlich ist. Dennoch hat die Kommission nach sorgfältiger Prüfung beschlossen, gegen den Maßnahmenentwurf der MCA ein Veto einzulegen, und die Untersuchung entsprechend abgeschlossen.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die MCA die Rolle alternativer physischer Infrastrukturen und die von ihnen auferlegten Wettbewerbsbeschränkungen berücksichtigen sollte. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Begründung der MCA, eines der beiden bundesweiten Netze GO, mit beträchtlicher Marktmacht auf Großhandelsebene zu identifizieren, unzureichend war. In dem Vetobeschluss der Kommission wird hervorgehoben, wie wichtig eine Wettbewerbsanalyse ist, bei der alle Marktdynamiken berücksichtigt werden, aber nicht das Vorhandensein eines Wettbewerbsproblems auf der Einzelhandelsebene vorgreift, das von der Regulierungsbehörde nach wie vor nachgewiesen werden sollte.

Die Kommission hat die Verantwortung der nationalen Regulierungsbehörden betont, Bedingungen zu schaffen, die einen nachhaltigen Wettbewerb fördern und effiziente Infrastrukturinvestitionen erleichtern, ohne die Anreize für solche Investitionen durch einen Marktteilnehmer zu untergraben.

Hintergrund

Das Marktszenario in Malta ist einzigartig, mit zwei landesweiten Netzen, GO, dem etablierten Unternehmen und Melita, die eine umfassende Abdeckung durch Glasfaser- und Koaxialkabelnetze bieten. Ein drittes Netzwerk, das sich im Besitz von Epic befindet, trägt ebenfalls zur Wettbewerbslandschaft bei, wenn auch teilweise. Der MCA-Maßnahmenentwurf zielte auf GO ab, wobei festgestellt wurde, dass es über eine beträchtliche Marktmacht verfügte, und schlug daher vor, sie zu regulieren. Die Analyse der Kommission legt jedoch nahe, dass der Wettbewerbsdruck des Koaxialkabelnetzes von Melita, das über einen höheren Endkundenmarktanteil verfügt, ordnungsgemäß bewertet werden muss, bevor die Marktmacht bestimmt wird.

Die nächsten Schritte

Die maltesische Kommunikationsbehörde muss ihre Feststellungen im Lichte der Einwände der Kommission erneut überprüfen und die Marktüberprüfung erneut notifizieren. In der Zwischenzeit wird die derzeitige Verordnung bestehen bleiben. Die maltesische Regulierungsbehörde kann die Entscheidung auch beim Gericht einlegen.

Weitere Informationen 

Beschluss der Kommission

Kommission leitet eingehende Prüfung der vorgeschlagenen Regulierung des Breitbandvorleistungsmarktes in Malta ein

Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation

Downloads

COMMISSION DECISION - Case MT20242484
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